Zum Betreuerwechsel und zur anwaltlichen Vertretung der betreuten Person

Ein Vorschlag der betreuten Person, eine andere, von ihr benannte Person zum Betreuer zu bestellen, ist nur dann ein maßgebliches Kriterium für einen Betreuerwechsel, wenn dieser Vorschlag ernsthaft und auf Dauer angelegt ist und auf einer eigenständigen Willensbildung der betreuten Person beruht. Falls es zu einem Beschwerdeverfahren kommt, ist hinsichtlich dieses Kriteriums auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung abzustellen. Hintergrund ist, […..]
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Ist die Entscheidung der Betreuungsbehörde zur Registrierung eines Berufsbetreuers eine Ermessensentscheidung?

Nein. Maßgeblich ist die Vorschrift des § 32 Abs. 1 BtOG. Die berufliche und persönliche Eignung von Berufsbetreuerin ist im Rahmen des § 32 BtOG nicht zu beurteilen. Sofern der Berufsbetreuer die erforderlichen Unterlagen einreicht ist er auf seinen Antrag hin von der Betreuungsbehörde zu registrieren. Soweit Zweifel an der Eignung des Betreuers bestehen, sind diese im Rahmen des § […..]
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Begründete Zweifel der Betreuungsbehörde an der Geeignetheit eines Betreuers – Amtshaftungsanspruch?

Betreuungsbehörden werden i. d. R.  von Betreuungsgerichten darum gebeten, einen Betreuervorschlag abzugeben, wenn ein Berufsbetreuer für eine betroffene Person bestellt werden muss und von der betroffenen Person kein Betreuer vorgeschlagen wurde. Dementsprechend sind Betreuungsbehörden – neben dem Betreuungsgericht – auch Ansprechpartner für betreute Personen, Angehörige oder andere Dritte, wenn Mängel in der Betreuungsführung festgestellt und aufgeklärt werden müssen. Wenn sich […..]
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Wie können unbeteiligte Dritte einer betreuten Person weiterhelfen?

Vielfach wird unsere Stiftung von besorgten und hilfsbereiten Dritten (Nachbarn, Freunde, Pflegepersonal etc.) kontaktiert, denen Missstände in Betreuungsverfahren auffallen, die jedoch nicht wissen, auf welche Weise sie betreuten Personen weiterhelfen können. Wir wollen im Folgenden drei Möglichkeiten zur effektiven Unterstützung betreuter Personen für Dritte, die nicht in einem Angehörigenverhältnis zu den betreuten Personen stehen, darstellen. Alle drei Möglichkeiten können alternativ […..]
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Betreuerwechsel – Kann die betroffene Person in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten tatsächlich die wahren Wünsche äußern?

Insgesamt ist der Erfolg eines Antrages auf Betreuerwechsel maßgeblich davon abhängig, auf welche Weise das Verfahren durch das jeweilige Gericht durchgeführt wird. Dabei besteht erheblicher Spielraum. Wenn z. B. ein Betreuerwechsel nach jahrelanger Führung der Betreuung durch ein und denselben Betreuer erreicht werden soll, steht der Betroffene nachvollziehbar erheblich unter Druck, wenn eben dieser Betreuer der gerichtlichen Anhörung beiwohnt. Gleiches […..]
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Für Betroffene und Angehörige nicht nachvollziehbare Ablehnung eines Antrags auf Betreuerwechsel

Aufgrund von Pflichtverletzungen durch eine Betreuerin und damit verbundener Ungeeignetheit zur Führung der Betreuung wurde Betreuerwechsel beantragt. Das Beschwerdegericht lehnte den Antrag u. a. mit folgender Begründung ab: Anhaltspunkte für die Ungeeignetheit der Betreuerin ergäben sich weder aus dem vorliegenden Betreuungsverfahren, noch aus beigezogenen Akten anderer Betreuungsverfahren. Zwar sei die Betreuerin mit der Zahlung von monatlichen Heimkosten für die Betreute […..]
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Pflichten innerhalb der Vermögenssorge für den Betreuer

Handlungsmaßstab für die Vermögensverwaltung durch gesetzliche Betreuer ist die Wunschbefolgungspflicht. Ausdrücklich geregelt seit 01.01.2023 in § 1838 BGB, der direkt auf die neu konzipierte „Magna Charta“ des Betreuungsrechts verweist: § 1821 BGB. Das bedeutet, Wahrung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, Wunschbefolgungs- und Wunschermittlungspflicht des Betreuers – auch in der Vermögenssorge. Diese Ziele wurden zwar auch vor 01.01.2023 bereits verfolgt. Jedoch war […..]
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Betreuer – Altershöchstgrenze?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Alters(höchst)grenze für die Bestellung/Tätigkeit eines gesetzlichen Betreuers. Es ist jedoch möglich, dass sich aufgrund hohen Alters eines Betreuers Hinweise darauf ergeben, dass er möglicherweise nicht mehr dazu in der Lage ist, die Betreuung ordnungsgemäß auszuüben. Dies kann in der Folge zu Zweifeln an seiner persönlichen/fachlichen Geeignetheit zu führen, die schließlich in die Entlassung des Betreuers […..]
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Betreuerabwahl – Zweifel reichen aus

Das Bundesverfassungsgericht hat eine sehr wichtige Entscheidung gefällt zur Frage, ob Zweifel an der Eignung des Betreuers ausreichend sind ihn abzusetzen. Für die Annahme einer Entlassung eines Betreuers führenden fehlenden Eignung genügen berechtigte Zweifel aufgrund konkreter Tatsachen. Diese setzen nicht zwangsläufig eine Pflichtverletzung voraus; es genügt, wenn die Betreuung aufgrund einer Abwägung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und von Art. […..]
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