Betreuer – Altershöchstgrenze?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Alters(höchst)grenze für die Bestellung/Tätigkeit eines gesetzlichen Betreuers. Es ist jedoch möglich, dass sich aufgrund hohen Alters eines Betreuers Hinweise darauf ergeben, dass er möglicherweise nicht mehr dazu in der Lage ist, die Betreuung ordnungsgemäß auszuüben. Dies kann in der Folge zu Zweifeln an seiner persönlichen/fachlichen Geeignetheit zu führen, die schließlich in die Entlassung des Betreuers durch das Betreuungsgericht münden können. Das Alter des Betreuers ist folglich nur dann ausschlaggebend für seine Entlassung, wenn damit erhebliche, konkrete Zweifel an seiner Geeignetheit einhergehen, bzw. die Ungeeignetheit festgestellt wurde.

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