Prozessfähigkeit betreuter Personen § 53 ZPO – Vertretung betreuter Personen durch Betreuer in Rechtsstreitigkeiten

Eine wesentliche Neuerung bringt die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023  im Hinblick auf die Prozessfähigkeit von betreuten Personen mit § 53 ZPO mit sich. Vorab ist hierzu klarzustellen, dass die Regelung des § 53 ZPO nicht die Verfahrensfähigkeit betreuter Personen in ihrem eigenen Betreuungsverfahren erfasst oder in frage stellt. Die Verfahrensfähigkeit – und damit auch das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen – […..]
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Was passiert, wenn der Betreuer die Ausschließlichkeitserklärung (53 ZPO) nicht abgibt, Gerichte oder Behörden von der Prozessunfähigkeit der betreuten Person überzeugt sind?

Betreuer können nicht zur Abgabe der Ausschließlichkeitserklärung gezwungen werden. Wenn Gerichte die Vertretung der betreuten Person durch den Betreuer in Rechtsstreitigkeiten erzwingen wollen, muss die Prozessfähigkeit der betreuten Person durch das erkennende Gericht von Amts wegen überprüft werden. Dazu muss i. d. R. ein medizinisches Sachverständigengutachten erstellt werden.

Herausgabepflicht Unterlagen Betreuer

Nach dem Tod des Betreuten besteht eine umfassende Herausgabepflicht des Betreuers bezüglich aller Unterlagen, die im Rahmen der gesetzlichen Vertretung angefallen sind gegenüber den Erben, vgl. § 1872 BGB. Der/die Erbe(n) müssen sich nicht unbedingt mit einem Erbschein ausweisen, es genügt auch eine sonstige schriftliche Erklärung, die bestätigt, dass die Erbschaft angenommen wurde.

Pflichten innerhalb der Vermögenssorge für den Betreuer

Handlungsmaßstab für die Vermögensverwaltung durch gesetzliche Betreuer ist die Wunschbefolgungspflicht. Ausdrücklich geregelt seit 01.01.2023 in § 1838 BGB, der direkt auf die neu konzipierte „Magna Charta“ des Betreuungsrechts verweist: § 1821 BGB. Das bedeutet, Wahrung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, Wunschbefolgungs- und Wunschermittlungspflicht des Betreuers – auch in der Vermögenssorge. Diese Ziele wurden zwar auch vor 01.01.2023 bereits verfolgt. Jedoch war […..]
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Betreuer muss Unterhaltsansprüche des Betreuten geltend machen

Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für die betreute Person durch den Betreuer erfolgt über den Aufgabenkreis Personensorge, dort konkretisiert als Aufgabenbereich „Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen“. Wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass Unterhaltsansprüche des Betreuten bestehen, hat der Betreuer zu prüfen, ob Erforderlichkeit für eine Erweiterung der Betreuung zur Geltendmachung von Unterhalt besteht und beim Betreuungsgericht die Anordnung des Aufgabenkreises anzuregen. Dies ist […..]
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Betreuerhaftung nach Reform des Betreuungsrechts

Für Pflichtverletzungen haftet ein Betreuer nach § 1826 BGB. Diese Vorschrift ist Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche der betreuten Person gegenüber dem Betreuer innerhalb der übertragenen Aufgabenkreise. Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 wurde mit § 1826 Abs. 1 S. 2 BGB eine Beweislastumkehr zu Lasten des Betreuers eingeführt. Das bedeutet, dass der Betreuer beweisen muss, dass ihn kein Verschulden trifft. […..]
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Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Ergänzungsbetreuer

Frau P. befindet sich in einer verfahrenen Lage: Ihr langjähriger Betreuer hat durch Verletzung seiner Betreuerpflichten einen finanziellen Schaden verursacht. Frau P. möchte gegenüber dem Betreuer den Ersatz dieses Schadens geltend machen. Der Betreuer weigert sich, den Schaden zu ersetzen. Trotz dieser Vorkommnisse wird der Betreuer durch das Betreuungsgericht nicht entlassen, sondern ist weiterhin alleiniger gesetzlicher Vertreter von Frau P. […..]
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Muss der Betreuer eine Haftpflichtversicherung für den Betreuten abschließen?

Es gibt keine generelle Pflicht des Betreuers, eine Haftpflichtversicherung für den Betreuten abzuschließen. Erforderlich ist dies nach Ansicht der Rechtsprechung jedoch dann, wenn in der Person des Betreuten besondere Umstände vorliegen, die eine erhöhte Gefahr dahingehend beinhalten, dass der Betreute aufgrund seines Verhaltens Schäden verursacht, die seine haftungsrechtliche Inanspruchnahme begründen können. Solche besonderen Umstände können beispielsweise in einem bestimmten Krankheitsbild, […..]
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Rechtsanwälte als Berufsbetreuer / Haftungsfragen

1. Wenn ein Rechtsanwalt als Betreuer für einen Betroffenen eingesetzt wird kommt im Verhältnis zwischen Betreutem und Betreuer kein anwaltlicher Beratungsvertrag zustande. Viele Betroffene, die von einem Rechtsanwalt betreut werden, sind sich darüber nicht im Klaren. Die Stellung des Rechtsanwalts als gesetzlicher Betreuer basiert allein auf dessen Bestellung durch das Betreuungsgericht als staatlicher Hoheitsakt. Es besteht insoweit also kein grundsätzlicher […..]
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Betreuerwechsel – Pflichten gegenüber dem Nachfolgebetreuer

Nach einem Betreuerwechsel hat der bisherige Betreuer die Pflicht, gegenüber dem neuen Betreuer umfassend Auskunft und Rechenschaft über seine Tätigkeit abzugeben. Es handelt sich dabei um einen privatrechtlichen Anspruch, der im Wege der Klage geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus ist er zu vollständigen Vermögensherausgabe gegenüber dem neuen Betreuer verpflichtet. Zu diesem Herausgabeanspruch zählen neben dem Vermögen auch hinterlegte Gegenstände, […..]
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Pflichtwidriges Unterlassen eines Vollmachtswiderrufs

Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt und diese vom Bevollmächtigten missbraucht wird – beispielsweise um sich auf Kosten des Vollmachtgebers selbst zu bereichern – muss eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Geschäftsunfähigkeit nicht mehr selbst dazu in der Lage ist, die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten zu widerrufen. In der Regel wird dem Betreuer in diesen Sachverhaltskonstellationen der Aufgabenkreis […..]
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Geltendmachung Pflichtteilsanspruch durch Betreuer

Wenn ein Betreuter, der als Kind, Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder Elternteil des Erblassers, gesetzlicher Erbe wäre – aber durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurde, stellt sich die Frage, ob der Betreuer dazu verpflichtet ist, den Pflichtteilsanspruch des Betreuten gegenüber den Erben geltend zu machen. Grundsätzlich ist der Pflichtteilsanspruch des Betreuten durch den Betreuer geltend zu machen, denn im Aufgabenkreis „Vermögenssorge“, […..]
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Kündigung Krankenversicherung durch Betreuer

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 28.02.2018, AZ: 4 W 79/18 entschieden, dass ein Berufsbetreuer, der pflichtwidrig aufgrund fehlender finanzieller Mittel eines Betreuten dessen private Kranken- und Pflegezusatzversicherung kündigt, schadensersatzpflichtig sein kann. Voraussetzung ist, dass der absehbare Versicherungsfall eintritt und die Versicherung wegen der Kündigung nicht mehr zur Leistung an den Betreuten verpflichtet ist. Der Betreuer muss im Vorfeld […..]
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Haftung des Betreuers wegen Mietausfallschaden

Ein gesetzlicher Betreuer haftet dann nicht für einen vermeintlichen Mietausfallschaden des Betreuten, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Betreuer zwischen der Unterbringung des Betreuten in einem Pflegeheim und dem Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses wegen noch notwendiger Renovierungsarbeiten zu langsam gehandelt hat. (s. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 13.08.2019, AZ: 8 U 199/15)

Vermögensrechtliche Straftaten durch Betreuer

Betreuungsverfahren bergen zahlreiche Möglichkeiten für Straftaten, die durch Betreuer aufgrund ihrer Machtposition begangen werden können. Vor allem der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ bietet zahlreiche Gelegenheiten für Betreuer, auf das Vermögen der Betroffenen zuzugreifen um sich selbst zu bereichern. Zu der Frage, ob und wieviel vermögensrechtliche Straftaten durch einzelne „schwarze Schafe“ unter den Betreuern verwirklicht werden und wie die verfahrensrechtlichen Kontrollmechanismen der Gerichte […..]
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Geschäftsunfähigkeit – Prozessunfähigkeit?

Die Fähigkeit des Betreuten, selbst oder durch einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt in einem Gerichtsverfahren zu handeln (Prozessfähigkeit) setzt voraus, dass der Betreute geschäftsfähig ist. Nur dann, wenn es um das den Betreuten betreffende Betreuungsverfahren oder Unterbringungsverfahren geht, wird hiervon eine Ausnahme gemacht. Das bedeutet, dass in diesen Verfahren auch ein geschäftsunfähiger Betreuter trotzdem verfahrensfähig ist und einen Rechtsanwalt beauftragen […..]
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Vermögenssorge – Rentenanspruch

Vermögenssorge – Rentenanspruch Berufsbetreuer haben im Rahmen der Vermögenssorge die Pflicht Renteninformationen beim zuständigen Rententräger für den Betroffenen einzuholen. Renten, die dem Betroffenen zustehen (z. B. Erwerbsminderungsrente) müssen durch Berufsbetreuer beantragt werden. Dies gilt auch im Fall eines Betreuerwechsels. Der neue Betreuer muss – nachdem er Gelegenheit hatte, sich in die vom vorherigen Betreuer zur Verfügung gestellten Unterlagen einzuarbeiten (Prüffrist) […..]
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Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Betreuten/Aufgabenkreise

Die Frage, ob der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ allein zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Betreuten ausreicht war schon Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Inzwischen geht die Rechtsprechung dahin, dass der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ allein den Betreuer nicht berechtigt, Unterhaltsansprüche des Betreuten geltend zu machen. Das Realisieren von Unterhaltsansprüchen ist ein Teil des Aufgabenbereiches „Personensorge“. Wenn ein Betreuer ohne diesen Aufgabenkreis tätig wird – also beispielsweise […..]
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Betreuer – Strafbarkeit

Einen ganz krassen Fall hatten wir vor einiger Zeit im Rahmen einer Betreuung erlebt. Eine Betreuerin hat sich um den Betreuten überhaupt nicht gekümmert. Der Betreute bekam kaum Taschengeld, obwohl er aufgrund seines Vermögens dies hätte ohne Probleme erhalten können. Der Betreute hatte auch relativ wenig Nahrungsmittel. Hierüber konnte er sich bei der Betreuerin nicht beschweren – sie war kaum […..]
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„Im Stichlassen“ von hilflosen Betreuten – Wie Betreuer sich strafbar machen und warum dies so oft unerkannt bleibt

Wenn Betreuer sich innerhalb der ihnen übertragengen Aufgabenkreise – besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist die Gesundheitssorge – nicht oder nur unzureichend um die ihnen anvertrauten Betreuten kümmern, steht die Frage im Raum, ob die Betreuer sich dadurch strafbar machen. Je nachdem wie der Einzelfall sich darstellt, können Straftatbestände wie (schwere) Körperverletzung, Aussetzung, Freiheitsberaubung bis hin zur Tötung – durch […..]
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Sind Betreuer „Amtsträger“ im Sinne des Strafgesetzbuches?

Wenn Betreuer "Amtsträger" nach den Definitionen im Strafgesetzbuch wären, hätte dies zur Folge, dass sie sich mit der unbefugten Weitergabe von Informationen über Betreute eventuell strafbar machen könnten. Begrifflich ist der Betreuer in den entsprechenden Regelungen nirgendwo aufgeführt, es gibt also bis jetzt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Betreuer „Amtsträger“ sind. Auch die Rechtsprechung hat die Amtsträgerschaft für Betreuer […..]
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Haftung und Sicherheitsdenken von Betreuern – auf Kosten der Rechte von Betroffenen

Die Haftung des Betreuers beginnt mit der wirksamen Betreuerbestellung. Sie beinhaltet die persönliche Haftung des Betreuers gegenüber dem Betroffenen. Es kann auch eine Haftung des Betreuers gegenüber Dritten eintreten, auf diese soll hier nicht eingegangen werden. Die Betreuerhaftung gegenüber dem Betreuten ergibt sich aus §§ 1833, 1908 i BGB. Dies betrifft den Fall, dass der Betreuer im Rahmen seines Aufgabenkreises […..]
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Betreuerhaftung direkt gegenüber Dritten

Eine persönliche Haftung von Betreuern direkt gegenüber Dritten ist unter anderemdann denkbar, wenn es sich um Fälle handelt, in denen der Betreuer außerhalb seines Aufgabenkreises oder nach Beendigung der Betreuung für den Betreuten tätig wird. Denn dann handelt er als Vertreter ohne Vertretungsmacht und ist dem Vertragspartner gegenüber allein zur Erfüllung des Geschäfts oder zum Schadensersatz verantwortlich. Ausnahmen kann es […..]
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Nachrangige Kontrollverpflichtung des Betreuers bei Einschaltung eines Pflegedienstes

Betreuer werden letztlich oft nicht in der Lage sein, alle Angelegenheiten ohne fremde Hilfe durchzuführen. Lebt der Betroffene noch zu Hause in seiner Wohnung, wird – jedenfalls bei älteren Menschen – in der Regel ein Pflegedienst eingeschaltet. Wie wirkt sich das jedoch auf die Pflichterfüllung des Betreuers aus, wenn der Pflegedienst seinen Aufgaben nicht vollumfänglich nachkommt? Sicherlich gehört es zu […..]
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Betreuerhaftung für pflichtwidriges Unterlassen einer Wohnungskündigung

Eine interessante Frage ist, inwiefern es bei der Kündigung eines Mietverhältnisses noch auf den Willen des Betroffenen ankommt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auch hier der Betreuer sich pflichtgemäß im Sinne von § 1903 Abs. 3 BGB an den Wünschen des Betreuten zu orientieren hat. Insbesondere in wichtigen Angelegenheiten muss sich der Betreuer mit dem Betreuten besprechen, sofern dies dessen […..]
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Betreuer haftet trotz Genehmigung des Betreuungsgerichts

In Fällen, in denen das Betreuungsgericht gewisse Handlungen des Betreuers – zum Beispiel Kontoauflösung, Überweisungen, Kündigung eines Mietverhältnisses oder Auflösung der Wohnung – genehmigt hat, bedeutet das nicht automatisch, dass der Betreuer wegen dieser Handlungen nicht mehr haftet. Vielmehr obliegt dem Betreuer eine selbständige Prüfungspflicht.

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