Betreuer – Schenkungsversprechen

Ein Schenkungsversprechen, welches von einem Betreuer für eine unter Betreuung stehende Person abgegeben wird mit dem Inhalt, dass der gesamte bestehende Nachlass der betreuten Person zum Todestag einer Stiftung versprochen wird, unterliegt dem Schenkungsverbot der §§ 1908i Abs. 2, 1804 BGB. (s. BGH, Beschluss v. 02.10.2019, AZ: XII ZB 164/19) In dem zitierten Fall ging es um eine von Geburt […..]
Weiterlesen >

Krimineller Missbrauch und Vernachlässigung von schutzbedürftigen, erwachsenen Personen – Grenzfälle der Demenz

Es ist ein großes Thema unserer Zeit: Der Missbrauch meist alleinstehender Menschen, die aufgrund ihres psychischen oder physischen Zustandes leichte Opfer sind hinsichtlich einerseits körperlicher Gewalt und Demütigung und andererseits hinsichtlich mentaler und psychischer Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung. Es ist oft ein leichtes Spiel für berechnende Personen mit entsprechender krimineller Energie, die sich mit vermeintlich „guten Absichten“ dazu bereiterklären, die […..]
Weiterlesen >

Warum ist das so?

Es gibt dafür einige Gründe, die in unserem derzeitigen System alle ineinander übergehen. Vielen  älteren Menschen – vor allem die, die allein leben und sehr wenig oder keinen regelmäßigen Kontakt zu Angehörigen haben – geht es zwar gesundheitlich noch so gut, dass eine psychische oder physische Krankheit objektiv nicht diagnostiziert werden kann, sie ihren Alltag noch einigermaßen selbst regeln können, […..]
Weiterlesen >

Wie kann diesen kriminellen Machenschaften entgegengetreten werden? Wie ist dieses Thema beispielsweise in den USA geregelt?

Zunächst ist daran zu denken, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, also eine gesetzliche Betreuung für den Betroffenen anzuregen, bzw. in die Wege zu leiten. Dies wurde in einigen Fällen auch schon versucht. Allerdings ist für eine Betreuungseinrichtung Voraussetzung, dass die Betreuung erforderlich ist und die Angelegenheiten des Betroffenen nicht durch andere Hilfen ebenso gut wie durch einen gesetzlichen Betreuer […..]
Weiterlesen >

Testierfähigkeit – Beurteilung

Eine letztwillige Verfügung ist unwirksam, wenn der Testierende zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig war. Das Vorliegen der Testierunfähigkeit kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden. Die Rechtsprechung hat mittlerweile klare Richtlinien aufgestellt, wie die Frage der Testierfähigkeit zu beurteilen ist. Demnach erfolgt die Beurteilung der Testierfähigkeit auf zwei Ebenen: Zunächst muss aus diagnostischer Ebene geprüft werden, ob zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung […..]
Weiterlesen >

Testierunfähigkeit wegen Medikamenteneinnahme

Ein schwieriges Problem ist der Nachweis der Testierunfähigkeit, weil der Erblasser unter Medikamenteneinnahme stand. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 01.06.2012 – 3 Wx 273/ 11, NJW Spezial 2012, S. 424, darauf hingewiesen, dass konkrete Aspekte vorliegen müssen, wie beispielsweise wahnhaftes Verhalten, Gedächtnislücken. Nur wenn konkrete Tatsachen vorgetragen sind, muss der Richter ein Gutachten zur Frage der Testierfähigkeit einholen, […..]
Weiterlesen >

Strafbarkeit durch Testamentseinsetzung

Veranlasst ein Betreuer einen Testierunfähigen, durch eine letztwillige Verfügung sich selbst oder einen Dritten als Begünstigten einzusetzen, kann hierin – durch Benutzen des Testierenden als vorsatzloses Werkzeug gegen sich selbst – eine Untreue bzw. eine Teilnahme hieran begründet sein. OLG Celle, Beschl. v. 13.02.2013, AZ: 1 Ws 54/13

Erbschleicher/Anzeichen der Testierunfähigkeit

Bei der Frage, ob ein Testament noch wirksam errichtet wurde oder ob der Erbschleicher die Demenz eines alten Menschen ausgenützt hat, kommt es darauf an, ob die höheren kortikalen Funktionen beeinträchtigt waren. Insbesondere kommt es im Rahmen von Rechtstreitigkeiten darauf an, dass der Geschädigte, der den Erbschleicher angreift, darauf hinweist, dass kortikale Funktionen beeinträchtigt waren, wie vor allem Gedächtnis, Denken, […..]
Weiterlesen >

Testierunfähigkeit, Untreue, Dinglicher Arrest

Bringt ein Betreuer einen Testierunfähigen dazu, durch Testament sich selbst oder einen Dritten als Begünstigten einzusetzen, kann darin – durch Benutzen des Testierenden als undoloses Werkzeug gegen sich selbst – eine Strafbarkeit gem. §§ 266 Abs. 1, Abs. 3, 26, 27, 28 Abs. 1 StGB gegeben sein. Zweifellos unterliegt der Betreuer einer Vermögensbetreuungspflicht  i. S. v. § 266 Abs. 1 […..]
Weiterlesen >

Themen
Alle Themen anzeigen