Ist die Entscheidung der Betreuungsbehörde zur Registrierung eines Berufsbetreuers eine Ermessensentscheidung?

Nein. Maßgeblich ist die Vorschrift des § 32 Abs. 1 BtOG. Die berufliche und persönliche Eignung von Berufsbetreuerin ist im Rahmen des § 32 BtOG nicht zu beurteilen. Sofern der Berufsbetreuer die erforderlichen Unterlagen einreicht ist er auf seinen Antrag hin von der Betreuungsbehörde zu registrieren. Soweit Zweifel an der Eignung des Betreuers bestehen, sind diese im Rahmen des § […..]
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Erhöhte Vergütung des Berufsvormunds, Ausbildung, Vertrauensschutz

Nach § 3 Abs. 1 S. 2 VBVG steht dem Berufsvormund im Einzelfall eine erhöhte Vergütung für seineTätigkeit zu, wenn er zur Ausübung seiner Tätigkeit als Vormund über besondere Kenntnisse verfügt, die er durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben hat. Seine Qualifikation wird im Interesse einer einfachen Anwendung des Abrechnungsverfahrens nach dem […..]
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