Umgangsregelung durch Betreuer – Wann dürfen Kontaktverbote durch Betreuer ausgesprochen werden?

Ein Betreuer ist nur dann zur Regelung des Umgangs der betreuten Person mit Dritten berechtigt, wenn die betreute Person dies wünscht oder wenn dies erforderlich ist, um eine konkrete und erhebliche Gefährdung für die betreute Person abzuwenden. Ob diese Gefahr besteht, ist im Betreuungsverfahren zu ermitteln und ggf. festzustellen. Immer wieder stellen wir fest, dass Umgangsregelungen – insbesondere Besuchsverbote in […..]
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Wenn Angehörige zur Übernahme der Betreuung vorgeschlagen werden, sind sie vor der Entscheidung, mit der sie übergangen werden und ein Berufsbetreuer bestellt wird, gerichtlich anzuhören

Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt. BGH, Beschluss vom 1.3.2023 – XII ZB 285/22: Nach § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB hat das Betreuungsgericht dem Wunsch des Betroffenen, eine Person zum Betreuer zu bestellen, zu entsprechen, es sei denn, die gewünschte Person ist zur Führung der […..]
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Hausverbot für Angehörige im Pflegeheim?

Diese Problematik ist vielen Angehörigen und betreuten Personen in Zusammenhang mit Betreuungsverfahren bekannt. Hierzu der Beschluss BVerG über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bzgl. eines Hausverbots durch die Pflegeeinrichtung und Umgangsverbots der betreuten Person mit den Angehörigen durch die Betreuerin vom 25.01.2023, AZ: BvR 2255/22: Folgende Problemstellung ist äußerst praxisrelevant: Wenn von der Pflegeeinrichtung ein Hausverbot für Dritte erteilt wird und […..]
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Betreuung – Immer durch Eltern?

Wiederholt wird an die Kester-Haeusler-Stiftung-Forschungsinstitut Betreuungsrecht die Frage von Eltern gestellt: Haben wir automatisch ein Recht als Betreuer unseres Kindes (über 18 Jahre) bestellt zu werden? Hier muss man deutlich sagen: Eltern haben kein verfassungsrechtlich geschütztes Recht, zur Betreuung ihrer erwachsenen Kinder bestellt zu werden, um dadurch für sie auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres alle rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. […..]
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Behinderte oder psychisch kranke Kinder – Die Vertretung ab Volljährigkeit muss geregelt werden

Eltern von behinderten oder psychisch kranken Kindern sollten sich frühzeitig über die Vertretung der Kinder ab Eintritt der Volljährigkeit Gedanken machen. Eine gesetzliche Vertretungsmacht der Eltern ab dem 18. Lebensjahr des Kindes gibt es nicht. Je nach Schwere und Art des Krankheitsbildes kommt in Betracht, eine Vollmacht für die Eltern zu erstellen oder eine gesetzliche Betreuung einzurichten. In beiden Fällen […..]
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Betreuung behinderter erwachsener Kinder – Nicht immer ist es besser, die Eltern als Betreuer einzusetzen

Es gibt keinen grundsätzlichen Automatismus, nach dem behinderte Menschen ab dem 18. Lebensjahr unter Betreuung gestellt werden. Ein Betreuungsverfahren beginnt entweder mit einem (formlosen) Antrag des Betroffenen selbst (dazu muss keine Geschäftsfähigkeit vorliegen) oder von Amts wegen. Von Amts wegen wird ein Betreuungsverfahren dann eingeleitet, wenn das Gericht Hinweise (von Dritten, im Rahmen einer „Betreuungsanregung“, z. B. durch die Betreuungsbehörde, […..]
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Betreuungseinrichtung ohne Information der Angehörigen

Das Vorgehen von Betreuungsgerichten ist leider oft so, dass im Falle der Anregung / Einrichtung einer Betreuung – sei es durch einen Angehörigen oder durch andere Personen – die (anderen) Angehörigen darüber nicht informiert werden. Tatsächlich gibt es auch keine gesetzliche Grundlage, die eine Information der Angehörigen verpflichtend vorschreiben würde. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass bei der Auswahl des […..]
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Eltern als gesetzliche Betreuer volljähriger Kinder

Grundsätzlich sind Eltern, die zu Betreuern ihrer volljährigen Kinder bestellt wurden, hinsichtlich der Betreuerpflichten und -rechte jedem anderen gesetzlichen Betreuer gleichgestellt. Das bedeutet nach den allgemeinen Grundsätzen des Betreuungsrechts, dass auch bei einer Führung der Betreuung durch die Eltern das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten zu achten ist und ihm Entscheidungen – soweit irgendwie möglich – selbst überlassen werden müssen. In den […..]
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Mietvertrag als Scheingeschäft / Ergänzungsbetreuer / Wohnkosten im Haus der Eltern

Ein volljähriger behinderter Hilfeempfänger, der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, hat keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten der Unterkunft im Haus der Eltern, wenn der zwischen den Eltern und dem Kind durch seinen Ergänzungsbetreuer geschlossene Mietvertrag als Scheingeschäft zu bewerten ist, weil kein ernsthaftes Mietverlangen besteht. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.2015,, AZ: L 2 SO 537/14

Zur Europäischen Menschenrechtsbeschwerde

In Betreuungs- und Unterbringungssachen geschehen gravierende Menschenrechtsverletzungen. Oft können Verletzungen gegen die körperliche Integrität, die Freiheit und nicht auch zuletzt gegen das Recht auf Familienleben vorliegen. Solche Rechte sind in Artikel 5 und Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention (kurz EMRK) als Abwehrrechte garantiert. Dadurch dass Betroffene in vielen Fällen von ihren engsten Verwandten abgeschirmt werden und ihnen von einem fremden […..]
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27. Erhalten Eltern, Pflegeeltern, Kinder oder Ehegatten des Betroffenen im Betreuungsverfahren immer das Recht, eine Stellungnahme abzugeben?

In der Regel sollen auch Ehegatten des Betroffenen, Eltern, Pflegeeltern oder Kinder Stellungnahmen abgeben. Das Gericht ist hierzu aber nicht verpflichtet. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Wir kennen viele Fälle, in denen nicht einmal die Kinder wussten, dass über ihre Eltern ein Betreuungsverfahren eingeleitet und ein Betreuer bestellt wurde.

36. Kann der Bevollmächtigte gegen Besuchsverbote etwas unternehmen?

Ein heikles Thema stellen die Besuchsverbote dar, die wir immer wieder in der Praxis erleben.
Besuchsverbote werden oftmals von Angehörigen ausgesprochen, die Vorsorge¬vollmacht haben oder bei denen die Eltern wohnen. Insbesondere kennen wir die Problematik der Besuchsverbote von Pflegeheimen, wenn es zum Streit über die Pflege kam.
Generell gilt, dass der Verfügungsberechtigte in dessen Haus sich der Betreute aufhält das alleinige Hausrecht hat und entscheiden kann, ob jemand zu Besuch kommt oder nicht. Ein Klinikarzt kann gegen den Ehemann einer Frau ein Hausverbot und Besuchsverbot erteilen, sogar wenn die Ehefrau dem Ehemann Vollmacht erteilte. Wir kennen Fälle in denen der Ehemann seine Frau erst nach deren Tod wiedersah.

64. Haben die Angehörigen eine Auskunftspflicht bezüglich der Vorsorgevollmacht ihres Angehörigen gegenüber dem Gericht?

Nach § 68a FGG sind zwar Angehörige vom Gericht als Auskunftsperson zu betrachten. Der Betroffene kann aber widersprechen, dem Ehegatten, dem Lebenspartner, den Eltern, Pflegeeltern und Kindern Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Dennoch kann das Gericht diese Personen um Auskunft darüber bitten, ob der Betroffene eine Vorsorgevollmacht erstellte, wo sich diese befindet und welchen Inhalt sie hat.

75. Eine ärztliche schwerwiegende Behandlung steht an – Sie sind nicht mehr geschäftsfähig: wer entscheidet?

Weder Eltern, Ehepartner, noch volljährige Kinder sind automatisch Stellvertreter. Soweit keine wirksame privatschriftliche Vorsorgevollmacht errichtet wurde, muss das Gericht einen Stellvertreter des Patienten berufen. Wer in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung zu einer Einrichtung steht, in der der Betroffene versorgt wird, darf juristische Stellvertretung wegen Interessenkonflikte nicht übernehmen (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB, § 1897 […..]
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85. Was versteht man unter „Einwilligungsvorbehalt“?

Die Rechtsgrundlagen des Einwilligungsvorbehaltes sind in § 1903 BGB geregelt. Ein Betreuter ist nicht geschäftsunfähig, sondern voll geschäftsfähig. Die Betreuung hat also keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit einer betreuten Person.
Besteht allerdings die Gefahr, dass die betreute Person sich oder ihrem Vermögen durch Willenserklärungen, also Rechtshandlungen, Schaden zufügt, kann das Vormundschaftsgericht einen Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB anordnen.

141. Kann die Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung durch ein gesetzliches Vertretungsrecht der Angehörigen oder Abkömmlingen ersetzt werden?

Dieses Thema wird schon seit einiger Zeit diskutiert, hauptsächlich wegen der Kostenersparnis im Betreuungswesen. Durch das erhebliche Ansteigen der Betreuungen möchte man unter Kostenersparungsgründen das gesetzliche Vertretungsrecht fördern. Im Klartext soll dies bedeuten, dass gewisse Angehörige, Ehegatten oder Lebenspartner automatisch gesetzliche Vertreter werden. Wobei hier diskutiert wird, ob die Automatik unabhängig vom gesundheitlichen Zustand ist, oder erst einsetzt, wenn der […..]
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Wenn Betreuung zum Alptraum wird (Artikel aus der Fliege Zeitschrift)

Am 04.06.2012 – leider erst um 23.30 Uhr – wurde von der ARD eine Betreuungssendung ausgestrahlt, die nach wie vor sich lohnt in der ARD Mediathek anzusehen. Die Sendung führte zu einer Unzahl von Anfragen bei mir, weil in dieser Sendung das Unrecht des Betreuungsrechtes sich an Hand von Fällen, die sich in der Öffentlichkeit wirklich zugetragen haben drastisch wiederspiegelte. Ich möchte an dieser Stelle auch die einzelnen Fälle nochmal erläutern, weil sie so dramatisch zeigten, welch unglaubliche Eingriffe das Betreuungsrecht in das Leben der Menschen innerhalb von einer Sekunde nehmen kann.

Widerruf von gleichrangigen Generalvollmachten

Haben mehrere Personen jeweils gleichrangige Vollmachten erhalten, dann ist keiner der Bevollmächtigten befugt, die Vollmacht des anderen zu widerrufen, es sei denn, der Vollmachtgeber hat dies bestimmt. Ist der Vollmachtgeber geschäftsunfähig und kann deshalb die Vollmacht selbst nicht mehr widerrufen, muss ein Vollmachtsüberwachungsbetreuer bestellt werden, vgl. § 1896 Abs. 3 BGB.

Wirkung der Erwachsenenadoption

Der klassische Fall einer Adoption betrifft Eltern, die eine minderjährige Person an Kindes statt annehmen möchten. Doch es treten vielfach Fallgestaltungen auf, bei denen auch zu einer bereits erwachsenen Person Verbindungen aufgebaut werden sollen, die einer leiblichen Verwandtschaft gleichkommen. Dies kann durch die Erwachsenenadoption erreicht werden.

Pflichtteilsverzicht

Im Gegensatz zu Erbverzichten kommen die Pflichtteilsverzichte in der Praxis häufig vor. Insbesondere bei Betriebs- und Unternehmensnachfolge, bei Teilungsanordnungen, im Rahmen von Eheverträgen, aber auch bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen findet man Pflichtteilsverzichte. Am häufigsten erklären hierbei Kinder gegenüber ihren Eltern den Pflichtteilsverzicht.

Jastrow´sche Klausel

Eine bekannte Pflichtklausel ist die sog. Jastrow´sche Klausel. Mit der Jastrow´schen Klausel haben die Erblasser beim gemeinschaftlichem Testament die Möglichkeit zwei Anordnungen zu treffen.

Enterbung der Kinder durch negative Testamente

In § 1938 BGB ist geregelt, dass der Erblasser bestimmte Personen von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen kann. Die ausgeschlossen Peron wird dann als vor dem Erbfall verstorben angesehen. Der Erblasser kann die Enterbung entweder durch Testament oder durch einseitige Verfügung in einem Testament bestimmen.

Das neue Pflichtteilsrecht

Dieser Beitrag soll einen Überblick über das neue Pflichtteilsrecht geben. Am 1.Januar 2010 ist das Gesetz zur Änderung des Erbrechts und des Verjährungsrechts in Kraft getreten. Änderungen ergeben sich dabei insbesondere im Bereich des Pflichtteilsrechts. I. §§ 2333 ff BGB Die §§ 2333 ff BGB regeln abschließend die Gründe, wann ein Pflichtteil entzogen werden kann. Es gibt unterschiedliche Voraussetzungen für […..]
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