Die Anordnung des Aufgabenbereiches Postangelegenheiten scheint für viele Betreuungsgerichte zum Standard zu gehören. Folge für die betreuten Personen ist dadurch in den meisten Fällen, dass sie grundsätzlich gar keine Post mehr erhalten, auch keine private, die ohne Zweifel keinem der angeordneten Aufgabenbereiche zuzuordnen ist. Betreuer vergessen oder vernachlässigen regelmäßig die Weiterleitung der Post an die Betreuten. Konkrete, tatrichterliche Feststellungen zur […..]
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