Postsperre im deutschen Betreuungsrecht

Eine 46-jährige Frankfurterin stand unter Betreuung. In vielen Betreuungsbeschlüssen wird eine Post- und Telefonsperre angeordnet. Diese automatische Anordnung hält der Unterzeichner für verfassungswidrig, wenn hierfür nicht triftige Gründe vorliegen.

Die vorgenannte Frankfurter Mutter von drei Kindern bemerkte nicht, dass der Betreuer ihre Post, die an den Betreuer geschickt wurde, gelesen hatte. Erst als ein Lehrer aus der Schule zu ihr nach Hause kam, stellte sie fest, dass ihre 13-jährige Tochter ständig die Schule schwänzte. Es ist in diesem Fall den Rechtsanwälten der Mutter gelungen, den Betreuer sofort abzulösen.

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