Nach Einweisung in ein Krankenhaus bleibt die Wohnung des Betreuten offen – Obdachloser zieht ein

Die Wohnung einer psychisch kranken und unter Betreuung stehenden Person musste durch die Polizei geöffnet werden. Der Betreute wurde für mehrere Monate in eine Klinik eingewiesen. Die Polizei vergaß, die Wohnung zu verschließen. Obwohl der Betreuer wusste, dass der Betreute nun für lange Zeit nicht mehr in seine Wohnung zurückkehren würde, hielt er es nicht für angebracht, einmal dort hin […..]
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