Verlängerung freiheitsentziehender Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung – dieselbe Angelegenheit? Oder neues Krankheitsbild?

Ist die nach § 333 FamFG festgelegte Höchstdauer von 6 Wochen für die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßnahme im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ausgeschöpft, kann das Betreuungsgericht die vorläufige freiheitsentziehende Maßnahme in derselben Angelegenheit nicht mehr durch einstweilige Anordnung anordnen. Die Frage, ob es sich um dieselbe Angelegenheit handelt, ist grundlegend und kann nicht nach den äußeren Umständen der gerichtlichen Verfahrensführung […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege der Einstweiligen Anordnung – zeitliche Höchstgrenze ist einzuhalten

Auch der Gedanke eines hohen Fürsorgebedarfs rechtfertigt es nicht, von der Einhaltung der Rechtsgarantien des Betroffenen abzusehen. Es bleibt beim Anspruch des Betroffenen, dass Eingriffe die Rechtsgarantien aus Art. 104 GG nur auf gesetzlicher Grundlage gerechtfertigt sind. Der Einhaltung dieser Rechtsgarantien dient § 333 Abs. 2 FamFG. Um staatliches Fürsorgebedürfnis in gebotener Weise erfüllen zu können, sind die Möglichkeiten rechtzeitiger […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung – über welchen Zeitraum?

Die im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig genehmigte Fixierung eines Betroffenen an fünf oder mehr Punkten darf eine Gesamtdauer von 6 Wochen nicht überschreiten. Die Regelung hinsichtlich der Gesamthöchstfrist aus § 333 Abs. 2 S. 2 FamFG ist entsprechend anwendbar. 333 FamFG lautet: 1. Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, […..]
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Betreuung und Unterbringung eines Betroffenen wegen Alkoholismus

Alkoholismus für sich genommen ist keine Krankheit i. S. d. § 1814 BGB. Das bedeutet, allein aufgrund dieser Krankheit ist weder eine Betreuung, noch eine zwangsweise Unterbringung des Betroffenen erforderlich und damit nicht gerechtfertigt. Auch die bloße Rückfallgefahr (ohne konkrete, weitere Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefahr) rechtfertigt weder eine zwangsweise Unterbringung nach den Regeln des Betreuungsrechts, noch die Aufrechterhaltung oder […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nicht „auf Vorrat“ angeordnet werden

Fixierungsmaßnahmen dürfen immer nur so lange richterlich genehmigt werden, wie sie im Moment der Entscheidung mit dem notwendigen Maß an Gewissheit erforderlich sein werden. Sog. „Vorratsbeschlüsse“, die auf bloßer Lebenswahrscheinlichkeit oder Erfahrungen aus der Vergangenheit beruhen, können eine längerfristige richterliche Genehmigung nicht begründen. Während sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen bereits dann genehmigt werden können, wenn sie „regelmäßig“ erforderlich sind (z. B. bei […..]
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Freiheitsentziehende Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahmen: Vor allem anderen kommt es auf die Einwilligungsfähigkeit der betroffenen Person an

Weder gesetzliche Betreuer noch Vorsorgebevollmächtigte sind entscheidungsbefugt, solange die betroffene Person selbst einwilligungsfähig ist. Insbesondere ergibt sich aus dem Umstand einer angeordneten Betreuung (ebenso wenig aus einer Vorsorgevollmacht) nicht, dass die betroffene Person automatisch von Entscheidungen ausgeschlossen werden darf. Ob die betroffene Person selbst dazu fähig ist, in Freiheitsentziehung (gleich welcher Art) einzuwilligen, wird situativ bestimmt, d. h. anhand des […..]
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Rechtswidrige Maßnahmen in Betreuungsverfahren – nachträgliche Feststellung nach dem Tod der betreuten Person mit transmortaler Vollmacht?

Die Rechtswidrigkeit von Maßnahmen (Entscheidungen) in Betreuungsverfahren kann auch im Nachhinein, also nach deren Erledigung gerichtlich festgestellt werden, § 62 FamFG. Rechtswidrige Entscheidungen in diesem Sinne können beispielsweise schon die Anordnung einer Betreuung sein (insbesondere betroffen davon sind Fälle, in denen eine Vorsorgevollmacht vorlag und trotzdem eine Betreuung angeordnet wurde) oder gerichtliche Beschlüsse zur freiheitsentziehenden Unterbringung der betreuten Person. Es […..]
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Umgangsregelung durch Betreuer – Wann dürfen Kontaktverbote durch Betreuer ausgesprochen werden?

Ein Betreuer ist nur dann zur Regelung des Umgangs der betreuten Person mit Dritten berechtigt, wenn die betreute Person dies wünscht oder wenn dies erforderlich ist, um eine konkrete und erhebliche Gefährdung für die betreute Person abzuwenden. Ob diese Gefahr besteht, ist im Betreuungsverfahren zu ermitteln und ggf. festzustellen. Immer wieder stellen wir fest, dass Umgangsregelungen – insbesondere Besuchsverbote in […..]
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Kurzzeitige zwangsweise Unterbringung nach PsychKHG kann zu gesetzlicher Betreuung führen

In Fällen von Eigen- und/oder Fremdgefährdung kann eine zwangsweise Unterbringung nach landesrechtlicher Gesetzgebung für die betroffene Person angeordnet werden. Ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen, wird regelmäßig erst während des Unterbringungsverfahrens geprüft. Entscheidend ist deshalb für die Betroffenen, sich schnellstmöglich umfassend zu informieren und rechtliche Beratung und ggf. Vertretung in Anspruch zu nehmen. Dies ist vor allem auch unter dem […..]
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Anforderungen an die Begründung einer über mehrere Jahre angeordneten zwangsweisen Unterbringung innerhalb eines Betreuungsverfahrens nach § 1906 BGB (alte Fassung)

Auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung setzt die gem. § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB erfolgende (weitere) zivilrechtliche Unterbringung eine – nach wie vor bestehende – ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen voraus (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 218, 111 = BtPrax 2018, 155). Besonderheiten können sich bei einer bereits mehrere Jahre währenden Unterbringung […..]
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Zwangsweise Unterbringung – Schockierendes, krankhaftes Verhalten und zu erwartende gesellschaftliche Isolation genügen nicht

Der Kester-Haeusler-Stiftung werden u. a. auch Fälle von Angehörigen geschildert, in denen ihrer Ansicht nach das Krankheitsbild v. psychisch kranken Familienmitgliedern eigentlich dringend erforderlich machen würde, diese – zumindest vorübergehend – in medizinischen Einrichtungen zwangsweise unterzubringen, weil sich der Krankheitszustand phasenweise verschlechtert und sich Betroffene deshalb nachhaltigen Schaden zufügen, indem sie sich insgesamt nach allg. Maßstäben schockierend verhalten und sich […..]
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Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Verfahrenspfleger

Die Verfahrenspflegerbestellung in einer Unterbringungssache soll die Wahrung der Belange des Betroffenen in dem Verfahren gewährleisten. Der Betroffene soll bei den besonders schwerwiegenden Eingriffen in das Grundrecht der Freiheit der Person nicht allein stehen, sondern fachkundig beraten und begleitet werden. Deshalb ist der Verfahrenspfleger vom Gericht im selben Umfang wie der Betroffene an den Verfahrenshandlungen zu beteiligen. Wenn das Betreuungsgericht […..]
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Absperren der Wohnungstüre

Immer wieder kommt es vor, dass ambulante fremde Pflegekräfte Betreute in ihrer eigenen Wohnung einsperren. a) Das zeitweise Einschließen der Betreuten in ihre Wohnung stellt eine Freiheitsbeschränkung dar. Die Betreute wird daran gehindert, ihre Wohnung zu verlassen, sich frei zu bewegen. Damit ist Art. 104 1 GG zu beachten, der den Eingriff in das materielle Grundrecht nur auf der Grundlage […..]
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Covid-19-Infektion eines Betreuten – Zwangsbefugnisse des Betreuers?

Wenn ein Betreuter an Covid-19 erkrankt ist und sich nicht an Quarantäneregeln hält, hat der Betreuer deshalb trotzdem keine Befugnis, die Wohnung gegen den Willen des Betreuten zu betreten oder freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Einschließen in das Zimmer, falls der Betreute in einer Einrichtung lebt) in die Wege zu leiten. Betreuungsrechtliche Zwangsmaßnahmen dürfen nur auf betreuungsrechtlicher Grundlage erfolgen. Das bedeutet, […..]
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Rechtswidrige Zwangsfixierung – Recht auf effektive Strafverfolgung

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung von Ermittlungsverfahren in Bezug auf eine rechtswidrige Fixierung im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts nach einem Unfall führte zum Erfolg: Eine länger als 30 Minuten andauernde, nicht gerichtlich genehmigte zwangsweise Fixierung stellt einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit dar. Ein solches Verhalten begründet strafrechtliche Ermittlungen, auf die der Betroffene einen Anspruch hat: Ein Anspruch auf […..]
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Unterbringung / Zwangsmedikation / Patientenverfügung / Schutz von Dritten

Während einer Unterbringung können medikamentöse Maßnahmen nicht auf der Grundlage einer Patientenverfügung verweigert werden, wenn diese Medikamente zulässigerweise zum Schutz von Dritten (zwangsweise) verabreicht werden. Insofern findet das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen seine Grenzen in den Grundrechten Dritter und der durch die Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachte Wille des Betroffenen ist unbeachtlich. LG Osnabrück, Beschluss v. 10.01.2020, AZ: 4 T 8-10/20

Freiheitsentziehende Maßnahmen – Genehmigungspflicht bei häuslicher Pflege durch professionelle Plegekräfte?

Nach überwiegender Meinung muss für die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Fixierungen, ruhigstellende Medikamente etc.) für einwilligungsunfähige pflegebedürftige Personen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen und die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, keine gerichtliche Genehmigung eingeholt werden. Was gilt aber, wenn die betreute Person zwar zu Hause, aber nicht von Angehörigen sondern von professionellen Pflegekräften gepflegt wird? Ist […..]
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Neues Fixierungsgesetz – Freiheitsentziehende Maßnahmen

Mit seinem Urteil vom 24.08.2018 hat das Bundesverfassungsgericht zu den Voraussetzungen von die Bewegungsfreiheit vollständig einschränkenden Fixierungsmaßnahmen grundlegende Aussagen getroffen, die Auswirkungen auf die betreuungsrechtliche Praxis haben. Der Gesetzgeber hat darauf mit dem „Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen“ (kurz: Fixierungsgesetz) reagiert. Die neuen Regelungen sind u. a. im Betreuungsrecht nach den §§ […..]
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Unterbringung – genehmigungspflichtige Freiheitsentziehung

Der BGH hat mit Beschluss vom 24.05.2017, AZ: XII ZB 577/16 entschieden, dass die Unterbringung eines Rollstuhlfahrers, der sich allein mit seinem Rollstuhl fortbewegen kann, in einer Wohneinrichtung, deren Außentür verschlossen ist damit der geschützte Bereich nicht eigenmächtig verlassen werden kann, mit einer genehmigungspflichtigen Freiheitsentziehung verbunden ist. Die dafür erforderliche Genehmigung setzt keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr für den Betreuten […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Pflege zu Hause – Gerichtliche Genehmigung erforderlich?

Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat mit Beschluss vom 28.05.2019 (AZ: A XVII 9/18) entschieden: Freiheitsentziehende Maßnahmen, die bei der Pflege eines Betroffenen zu Hause angewendet werden (z. B. das Anbringen von Bettgittern) müssen nicht nach § 1906 Abs. 4 BGB gerichtlich genehmigt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Pflege durch eine 24-Stunden-Pflegekraft, die in einer räumlich abgetrennten Wohnung lebt. Der […..]
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Unterbringung eines Straftäters nach dem Strafgesetzbuch

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.05.2019 (AZ: 5 StR 683/18) klargestellt, dass die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund strafrechtlicher Vorschriften (§ 63 Satz 1 Strafgesetzbuch) als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht kommt, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm aufgrund seines gesundheitlichen Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen – Ortungschip

Die Frage, ob die Verwendung eines sog. Sicherheits-Chips (zur Funkortung), der an der Kleidung, bzw. im Schuh eines Betroffenen angebracht ist, eine gerichtlich genehmigungsbedürftige freiheitsentziehende, bzw. unterbringungsähnliche Maßnahme darstellt, beurteilt sich danach, ob dadurch verhindert werden kann, dass der Betroffene die Ausgangstür der Einrichtung, in der er untergebracht ist, öffnen kann oder nicht. Als freiheitsentziehende Maßnahmen gelten medikamentöse Verabreichungen ruhigstellender […..]
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Rechtsprechung des BVerfG zu freiheitsentziehenden Maßnahmen

1. Die Fixierung eines Patienten stellt einen Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Sowohl bei einer 5-Punkt als auch bei einer 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer handelt es sich um eine Freiheitsentziehung i. S. d. Art. 104 Abs. 2 GG, die von einer richterlichen Unterbringungsanordnung nicht gedeckt ist. Von einer kurzfristigen Maßnahme ist in der Regel […..]
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Anhörung in Unterbringungssachen – Im Rahmen der Rechtshilfe möglich?

§ 319 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass das Gericht den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen hat. Diese Regelung gehört zu den verfahrensrechtlichen Grundprinzipien in Unterbringungssachen. Ausnahmen sind in engen Grenzen möglich nach § 319 Abs. 3 FamFG. Dies aber nur dann, wenn der Betroffene offensichtlich nicht in der Lage ist, […..]
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Erhöhte Anforderungen bei geschlossener Unterbringung des Betroffenen über den Zeitraum von einem Jahr hinaus

Wenn über die übliche Höchstfrist einer geschlossenen Unterbringung von einem Jahr hinaus eine Unterbringung von bis zu zwei Jahren genehmigt oder angeordnet wird, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen. Beispielsweise konkrete Feststellungen über die Dauer einer notwendigen Therapie oder fehlende Heilungs- und Besserungsaussichten bei anhaltender Eigengefährdung […..]
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Freiheit zur Krankheit ist zu akzeptieren – auch gegen vermeintliche „Vernunft“

Die „Freiheit zur Krankheit“ ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts eines jeden Menschen. Wenn es um die Frage geht, ob jemand medizinisch behandelt werden muss oder darf, ist die medizinische Indikation und die Empfehlung der Ärzte nicht das alleinige „Maß der Dinge“. Es ist auch nicht die vorrangige Aufgabe von Betreuern oder Vorsorgebevollmächtigten die Gesundheit der ihnen anvertrauten Betroffenen zu schützen oder […..]
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Alte und kranke Menschen in Pflegeeinrichtungen – Menschenwürde und Freiheitsrechte?

Die zahlreichen Medienberichte zum Thema wie alte und psychisch kranke Menschen in Pflegeeinrichtungen behandelt werden, welchen Zwang und welche Freiheitsbeschränkungen sie erdulden müssen, sprechen eine deutliche Sprache und sind leider nicht übertrieben. Im Gegenteil: Es ist kaum vorstellbar, welche Praktiken in manchen Einrichtungen – oft begründet durch Personalmangel aber auch durch inzwischen erfolge „Abstumpfung“ bzgl. der Menschenwürde  – auf der […..]
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Freiheitsentzug durch Medikamente betrifft mehrere Grundrechtsbereiche

Der Freiheitsentzug durch Medikamente ist besonders deshalb genau zu prüfen, weil er zwei grundrechtsrelevante Bereiche betrifft. Zum einen geht es hierbei um die Freiheitsrechte eines jeden Betroffenen – wenn er sich aufgrund von Medikamenten nicht mehr frei bewegen kann, steht auch eine Entscheidung zur Aufenthaltsänderung nicht mehr zu seiner Disposition. Zum anderen aber auch um die körperliche Integrität. Denn die […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen durch Medikamente – die gesetzlichen Schutzmechanismen versagen in der Praxis in vielen Fällen

Ca. 240.000 Demenzkranke werden jährlich überflüssigerweise in den Pflegeheimen mit ruhigstellenden Psychopharmaka behandelt. Dies obwohl ein solches Vorgehen nicht notwendig wäre, der Alltag in den personell unterbesetzen Pflegeheimen oft aber nicht anders gehandhabt werden kann. In einer Vielzahl dieser Fälle erfährt das Betreuungsgericht, dessen Zustimmung und Genehmigung eigentlich Voraussetzung für ein solches Vorgehen wäre, gar nichts davon. Die Gründe liegen […..]
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