Strenge Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

Eine konkrete Gefährdung des Vermögens der betreuten Person durch aktives Tun ist Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (§ 1825 BGB). Die Vermögensgefährdung muss erheblich sein, wofür konkrete Anhaltspunkte vorliegen müssen. Allein die Unfähigkeit der betroffenen Person, potenzielle Verfügungen über Grundvermögen zu erkennen und gegebenenfalls zu verhindern, genügt nicht für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.

Eine Geldanlage in Form einer privaten Rentenversicherung für den Betroffenen ist betreuungsgerichtlich nicht in jedem Fall genehmigungsfähig

Die Anlage des Vermögens einer betreuten Person durch Einmalzahlungen in private Rentenversicherungen ist dann unwirtschaftlich, wenn sie hohe Kosten und damit Verluste bei geringen Renditechancen beinhaltet. Ein (darüber hinaus ungewisser) geringer Vorteil beim Langlebens-Szenario gleicht hohe Verluste beim Kurzlebens-Szenario nicht aus. In einem solchen Fall ist die betreuungsgerichtliche Genehmigung der Geldanlage zu versagen (§ 1848 BGB) LG Karlsruhe, Beschluss v. […..]
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Kann die betreute Person die Zustimmung zu Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts rückgängig machen?

Ja. Hat sich die Betreute Person in der betreuungsgerichtlichen Anhörung mit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts einverstanden erklärt, dann aber gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt und damit zu erkennen gegeben, dass sie mit dem Einwilligungsvorbehalt nicht (mehr) einverstanden ist, hat das Landgericht die betreute Person erneut anzuhören. BGH, Beschluss vom 1.3.2023, AZ: XII ZB 294/22 Im Ergebnis müssen gerichtliche Feststellungen dazu […..]
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Zur Vorsorgevollmacht – Warum trotzdem eine Betreuung samt Einwilligungsvorbehalt erforderlich sein kann

Wenn der Vollmachtgeber krankheitsbedingt nachteilige Geschäfte abschließt und dadurch eine Gefahr für das Vermögen des Vollmachtgebers besteht, reicht die Vorsorgevollmacht nicht aus, ihn davon abzuhalten und ihn zu schützen. In diesen Fällen besteht keine andere Möglichkeit, als für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge eine Betreuung einzurichten, so dass ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden kann. Nur durch einen Einwilligungsvorbehalt ist es möglich, den […..]
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Unkritisches Verwenden formularmäßiger Betreuungsanregungen durch Krankenhäuser  

Wir stellen fest, dass einzelne Krankenhäuser, insbesondere psychiatrische Abteilungen, vorschnell zum Formular „Anregung einer (vorläufigen) Betreuung“ greifen. Ob allem Anschein nach übereifrigen Ärzten überhaupt klar ist, was sie damit im Leben der Patienten anrichten können, darf bezweifelt werden. Erst kürzlich – fast 6 Monate nach Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform! – wurde uns eine formularmäßige Betreuungsanregung vorgelegt, in dem Ärzte mittels Kreuz-Markierungen […..]
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Herausgabepflicht Unterlagen Betreuer

Nach dem Tod des Betreuten besteht eine umfassende Herausgabepflicht des Betreuers bezüglich aller Unterlagen, die im Rahmen der gesetzlichen Vertretung angefallen sind gegenüber den Erben, vgl. § 1872 BGB. Der/die Erbe(n) müssen sich nicht unbedingt mit einem Erbschein ausweisen, es genügt auch eine sonstige schriftliche Erklärung, die bestätigt, dass die Erbschaft angenommen wurde.

Für Betroffene und Angehörige nicht nachvollziehbare Ablehnung eines Antrags auf Betreuerwechsel

Aufgrund von Pflichtverletzungen durch eine Betreuerin und damit verbundener Ungeeignetheit zur Führung der Betreuung wurde Betreuerwechsel beantragt. Das Beschwerdegericht lehnte den Antrag u. a. mit folgender Begründung ab: Anhaltspunkte für die Ungeeignetheit der Betreuerin ergäben sich weder aus dem vorliegenden Betreuungsverfahren, noch aus beigezogenen Akten anderer Betreuungsverfahren. Zwar sei die Betreuerin mit der Zahlung von monatlichen Heimkosten für die Betreute […..]
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Was gilt, wenn die betreute Person selbst ein Rechtsgeschäft abschließt, welches bei Abschluss durch den Betreuer genehmigungspflichtig wäre?

Nur bei (genehmigungspflichtigen) Rechtsgeschäften, die der Betreuer abschließt, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Wenn die betreute Person das Rechtsgeschäft selbst abschließt, weil sie geschäftsfähig ist und die Anordnung einer Betreuung hier die sog. „Doppelzuständigkeit“ von Betreutem und Betreuer bewirkt, muss keine Genehmigung eingeholt werden (Ausnahme bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts). Denn bei Selbstvornahme durch den Betreuten gelten die Maßstäbe der „Magna […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen – Grundsätzliches

Nach den §§ 1848 bis 1854 BGB sind nun nur noch betreuungsgerichtliche Außengenehmigungen für genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte möglich. Das heißt solche Genehmigungen, die die Vertretungsmacht des Betreuers nach außen (§ 1823) betreffen. Ohne die Erteilung dieser Genehmigungen wäre ein zwischen Betreuer (als gesetzl. Vertreter der betreuten Person) und einem Dritten geschlossener Vertrag schwebend unwirksam. Dies ergibt sich direkt aus § 1856 […..]
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Pflichten innerhalb der Vermögenssorge für den Betreuer

Handlungsmaßstab für die Vermögensverwaltung durch gesetzliche Betreuer ist die Wunschbefolgungspflicht. Ausdrücklich geregelt seit 01.01.2023 in § 1838 BGB, der direkt auf die neu konzipierte „Magna Charta“ des Betreuungsrechts verweist: § 1821 BGB. Das bedeutet, Wahrung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, Wunschbefolgungs- und Wunschermittlungspflicht des Betreuers – auch in der Vermögenssorge. Diese Ziele wurden zwar auch vor 01.01.2023 bereits verfolgt. Jedoch war […..]
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Der Betreuer als Erbe? Genehmigungsvorbehalte außerhalb der betreuungsrechtlichen Regelungen

Wichtig im Zusammenhang mit – durchaus praxisrelevanten – erbrechtlichen Verfügungen durch betreute Personen zugunsten gesetzlicher Betreuer (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis etc.) ist der Genehmigungsvorbehalt des § 30 Abs. 3 BtOG. Warum sich dieser Genehmigungstatbestand im Betreuungsorganisationsgesetz befindet und nicht in den betreuungsrechtlichen Regelungen des BGB, ist wenig nachvollziehbar. Die Vorschrift lautet: Leistungen an berufliche Betreuer (1) Einem beruflichen Betreuer ist es […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen

Nur auf Antrag des Betreuers wird ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Ohne Antrag oder gar gegen den Willen eines Betreuers darf eine Genehmigung nicht erteilt werden. Die (grundsätzliche) Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, für das die Genehmigung beantragt wurde, wird durch das Betreuungsgericht überprüft. Das Rechtsgeschäft darf insbesondere nicht gegen die guten Sitten verstoßen (häufige Problemstellung: Übertragung von Grundbesitz des Betreuten, um späterem Rückgriff […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge – Genehmigungsmaßstab ist die Wunschbefolgungspflicht

Durch die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 wurden auch – systematische – Veränderungen mit Blick auf Genehmigungstatbestände für den Aufgabenbereich „Vermögenssorge“ vorgenommen. Insbesondere wurden die Regelungen aus dem Vormundschaftsrecht herausgenommen und direkt in die betreuungsrechtlichen Vorschriften eingefügt (§§ 1835 ff. BGB). Hintergrund ist, dass für die Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder i. d. R. andere Anforderungen zu stellen sind, als an die Vermögensverwaltung […..]
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Betreuer muss Unterhaltsansprüche des Betreuten geltend machen

Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für die betreute Person durch den Betreuer erfolgt über den Aufgabenkreis Personensorge, dort konkretisiert als Aufgabenbereich „Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen“. Wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass Unterhaltsansprüche des Betreuten bestehen, hat der Betreuer zu prüfen, ob Erforderlichkeit für eine Erweiterung der Betreuung zur Geltendmachung von Unterhalt besteht und beim Betreuungsgericht die Anordnung des Aufgabenkreises anzuregen. Dies ist […..]
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Geldgeschenke durch geschäftsunfähige Betreute?

Ob ein geschäftsunfähiger Betreuter Geldgeschenke vornehmen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist deshalb nicht einheitlich zu beurteilen.   Es kommt unter anderem darauf an, ob sich dadurch eine Gefahr für das Vermögen des Betreuten ergibt, ob dieses Verhalten der üblichen Lebensführung des Betreuten (schon vor der Anordnung der Betreuung) entspricht, ob es sich um Anstandsgeschenke oder Geschenke, die […..]
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Geschäftsunfähigkeit u. Sittenwidrigkeit

Rechtsprechung zur Rückabwicklung eines Grundstückübertragungsvertrags wegen Geschäftsunfähigkeit und/oder Sittenwidrigkeit auf eine über 50 Jahre jüngere Bekannte: Zur substanziierten Darlegung von Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2, § 105 Abs. 2 BGB genügt der Vortrag konkreter Anhaltspunkte, aufgrund derer die Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist. Die Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts gem. § 138 Abs. 1 BGB kann sich nicht nur aus […..]
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Ehrenamtliche Betreuer – Erstattung von Fahrtkosten aus dem Vermögen der betreuten Person

Ehrenamtliche Betreuer haben Anspruch auf Erstattung von Auslagen aus dem Vermögen der betreuten Person, § 1877 BGB. Dazu gehören auch Fahrtkosten. Diese sind erstattungsfähig, soweit sie aus der subjektiven Sicht des Betreuers erforderlich sind. Fahrtkosten können aus Anlass von Besuchen bei der betreuten Person, Fahrten zu Ärzten, Banken usw. entstehen. Die Höhe der Fahrtkosten bestimmt § 5 Justiz Vergütungs- und […..]
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Einsicht in Kontounterlagen durch Betreute

Immer wieder wird uns darüber berichtet, dass Betroffene keinerlei Einsicht in Ihre Kontounterlagen erhalten. Dies auch dann, wenn für die Vermögenssorge kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde und damit die sog. „Doppelzuständigkeit“ von Betreutem und Betreuer hinsichtlich der Konten besteht. Unserer Erfahrung nach basiert dieser ärgerliche Umstand nicht immer auf einer (rechtswidrigen) Entscheidung des Betreuers, sondern hat ihren Grund in bankinternen Regelungen. […..]
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Herausgabe von Unterlagen durch den Betreuer – Kontoauszüge

Aus § 1908i Abs. 1 BGB i. V. m. § 1890 BGB ergibt sich die Pflicht des Betreuers, nach Beendigung seines Amtes alle im Eigentum des Betreuten stehenden Unterlagen an den Betreuten oder seinen Rechtsnachfolger (Erben) herauszugeben. Darunter fällt auch die Herausgabe von Kontoauszügen. Auch dann, wenn die Betreuung über viele Jahre geführt wurde, können alle Kontoauszüge herausverlangt werden. Ein […..]
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Jede Betreuung umfasst verschiedene Aufgabenbereiche. Diese müssen durch den Richter festgestellt werden.

Ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht, bedarf der konkreten tatrichterlichen Feststellung und ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Ein Einwilligungsvorbehalt für vermögensrechtliche Angelegenheiten kann nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen. (BGH, Beschluss v. 30.06.2021 – XII ZB 73/21).    

Auch geschäftsunfähige und/oder unter Einwilligungsvorbehalt stehende Betreute können wirksam einen Anwalt in ihrem Betreuungsverfahren beauftragen

Viele Betroffene schrecken davor zurück, in ihrem Betreuungsverfahren einen Rechtsanwalt zu ihrer Unterstützung zu beauftragen weil sie denken, sie müssten den Betreuer dafür um seine Genehmigung bitten. Dies ist ein Irrtum: Auch wenn ein Betreuter geschäftsunfähig ist und/oder ein Einwilligungsvorbehalt für das Vermögen angeordnet wurde kann er bezüglich seines Betreuungsverfahrens wirksam einen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen. (s. […..]
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Auskunfts- und Rechenschaftslegungsansprüche der Erben gegen den ehemaligen befreiten Betreuer

Für eine über viele Jahre hinweg demenzkranke Erblasserin wurde ein Sohn, der mit ihr in einem Haushalt lebte, zum befreiten Betreuer nach §§ 1857 a, 1908 i BGB bestellt. Nach dem Tod der Betreuten erfuhren die Geschwister des Betreuers von Umbuchungen und Überweisungen in Höhe von ungefähr 200.000,00 Euro, die von ihm während der Betreuungszeit vom Konto der Betreuten getätigt […..]
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Vermögensverwaltung – Viele Betreute erhalten monatlich zu wenig Geld von Betreuern ausbezahlt

Betreuungsrechtlich ist kein bestimmter Betrag festgelegt, welcher dem Betreuten vom Betreuer monatlich für die Bestreitung des Lebensunterhalts überlassen werden muss. Leider wird uns sehr oft darüber berichtet, dass Betreute von Betreuern monatlich viel zu wenig finanzielle Mittel erhalten. Das jeweils aktuelle Existenzminimum bietet dafür lediglich einen Anhaltspunkt. Es kommt – wie immer – auf die Umstände des Einzelfalles an. Zentrale […..]
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Betreuungsmissbrauch unter Aufsicht des Gerichts

Der Kester-Haeusler-Stiftung wurde von einem Angehörigen ein Betreuungsfall zur Kenntnis gebracht, der jegliches Vertrauen in rechtsstaatliches Verhalten erschüttert. Für ein mittlerweile verstorbenes älteres Ehepaar musste aufgrund von Demenz eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Auf eigenen Wunsch der beiden wurde einer der zwei Söhne sowie dessen Ehefrau (Juristin) zum Betreuer bzw. Ersatzbetreuerin bestellt. Grundsätzlich sind die Betreuungsgerichte an den Wunsch der […..]
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Muss der Betreuer eine Haftpflichtversicherung für den Betreuten abschließen?

Es gibt keine generelle Pflicht des Betreuers, eine Haftpflichtversicherung für den Betreuten abzuschließen. Erforderlich ist dies nach Ansicht der Rechtsprechung jedoch dann, wenn in der Person des Betreuten besondere Umstände vorliegen, die eine erhöhte Gefahr dahingehend beinhalten, dass der Betreute aufgrund seines Verhaltens Schäden verursacht, die seine haftungsrechtliche Inanspruchnahme begründen können. Solche besonderen Umstände können beispielsweise in einem bestimmten Krankheitsbild, […..]
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Selbstverwaltungserklärung bei selbständiger Vermögensverwaltung durch den Betreuten – Rechnungslegungspflicht des Betreuers?

Wenn der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ in einer Betreuung angeordnet ist besteht für den Betreuer die Möglichkeit, die teilweise oder gesamte Vermögensverwaltung trotzdem dem Betreuten selbständig zu überlassen (wenn kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde). Die Folge ist, dass von den Gerichten dann überwiegend anerkannt wird, dass der Betreuer von der Rechnungslegung über die Vermögensverwaltung befreit ist. Denn nach § 1840 BGB gilt die […..]
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Keine Information über finanzielle Verhältnisse / sofortiger Einzug der ec-Karte nach Einrichtung einer Betreuung?

Es wird immer wieder betont, dass die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung keine „Entmündigung“ des Betroffenen darstellt. Denn allein die Tatsache, dass ein Betreuer eingesetzt wird, bedeutet nicht, dass der Betroffene dadurch geschäftsunfähig wird. Im täglichen Leben von betreuten Menschen scheint dieser Grundsatz oft keine Rolle zu spielen. Immer wieder schildern uns Betroffene, dass sie ab Einrichtung der Betreuung (und ohne […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer schenkweisen Auszahlung durch den Betreuer – Genehmigungsfähigkeit von Anstandsschenkungen

Allein die Tatsache, dass es sich bei beabsichtigten Schenkungen eines Betreuten an Dritte um hohe Beträge handelt entscheidet nicht darüber, ob dies betreuungsgerichtlich genehmigungsfähig ist oder nicht. Eine Anstandsschenkung muss im Hinblick auf ihre Genehmigungsfähigkeit immer im Einzelfall und unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände geprüft werden. Hierzu das LG Kassel, Beschluss v. 12.10.2012, AZ: 3 T 349/12: In einem Betreuungsverfahren für […..]
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Verstörende Erlebnisse von Angehörigen in Verbindung mit gesetzlicher Betreuung / Wohnungsauflösung und verschwundenen Wertsachen

Betreuer haben dann, wenn Betroffene nicht mehr allein leben können und die Wohnungen aufgelöst werden müssen nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Wohnungen auszuräumen, bzw. ausräumen zu lassen und auch alle Wertsachen in Besitz zu nehmen. Angehörige müssen darüber vom Betreuer nicht informiert werden. Dies kann zu verstörenden Erlebnissen führen. Von der Tochter einer Betroffenen wurde uns ein […..]
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