Neuer Betreuer – Überprüfungspflicht

Wenn begründete Hinweise auf eventuelle Pflichtverletzungen und daraus resultierende Schadensersatzansprüche eines Betreuten gegenüber dem ehemaligen Betreuer im Raum stehen, ist es die Aufgabe und die Pflicht des nachfolgenden Betreuers, dies zu überprüfen und ggf. für den Betreuten gegen den vorherigen Betreuer Ansprüche geltend zu machen.

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