Kurzzeitige zwangsweise Unterbringung nach PsychKHG kann zu gesetzlicher Betreuung führen

In Fällen von Eigen- und/oder Fremdgefährdung kann eine zwangsweise Unterbringung nach landesrechtlicher Gesetzgebung für die betroffene Person angeordnet werden. Ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen, wird regelmäßig erst während des Unterbringungsverfahrens geprüft. Entscheidend ist deshalb für die Betroffenen, sich schnellstmöglich umfassend zu informieren und rechtliche Beratung und ggf. Vertretung in Anspruch zu nehmen. Dies ist vor allem auch unter dem […..]
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Unterbringung – Öffentlich-rechtliche

Nach Art. 5 I 1 BayPsychKHG kann jemand gegen seinen Willen untergebracht werden. Wenn er Aufgrund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, sich selbst, Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl erheblich gefährdet, oder beeinträchtigt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Unterbringung, so der Leitsatz des Urteils des BGH-Beschluss vom 12.05.2021 XII ZB 505/20, voraussetzt, dass die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben […..]
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