Erbscheinsantrag Betreuer / Bevollmächtigter

Wenn ein Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten bestellt ist oder ein Bevollmächtigter im Rahmen einer Vorsorgevollmacht für das Vermögen vertretungsbefugt ist, ist der Betreuer, bzw. der Bevollmächtigte, berechtigt, die eidesstattliche Versicherung, die für den Erbscheinsantrag erforderlich ist, abzugeben. Die eidesstattliche Versicherung darf jedoch nur in eigenem Namen abgegeben werden, nicht im Namen des Betreuten, bzw. des Vertretenen (s. hierzu OLG […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei – Bauchgefühl

Nach Studien, die in Amerika durchgeführt wurden, lässt sich feststellen, dass Menschen generell bei sämtlichen Rechtshandlungen fast immer ein gewisses Bauchgefühl haben, ob sie richtig oder falsch handeln. Es wurde anhand dieser Studien nachgewiesen, dass bei älteren Menschen das Bauchgefühl immer mehr nachlässt. Dies erklärt auch die oft nicht nachvollziehbaren Erbeinsetzungen, um die sich die Erben, die betrogen wurden, streiten […..]
Weiterlesen >

Beerdigungskosten / Ersatzansprüche

Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Bestattung des Verstorbenen. Obwohl es dem Wortlaut des § 1968 BGB nicht zu entnehmen ist, beinhaltet diese Bestimmung auch die Regelung, dass derjenige, der zwar nicht Erbe ist, sich aber in seiner Funktion als Totenfürsorgeberechtigter oder Bestattungspflichtiger um die Bestattung kümmert und diese auch bezahlt, einen direkten Anspruch gegen den […..]
Weiterlesen >

Erbrecht – Testament verschwunden?

1. Ist die Original-Testamentsurkunde nicht auffindbar, kommt der Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist. In diesem Fall kann Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln, auch durch Vorlage einer Kopie, bewiesen werden. 2. In Verfahren der freiwilligen […..]
Weiterlesen >

Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist nicht den Weisungen des Erben unterworfen, sondern leitet seine Befugnisse vom Erblasser ab. Aus diesem Grund muss er auch die subjektiven Interessen der Erben nicht berücksichtigen. Die subjektiven Vorstellungen des Erben über die Verwaltung des Nachlasses hat er nicht zu beachten, sondern entscheidend ist, ob nach den allgemeinen Regeln der Wirtschaftlichkeit ein Handeln im objektiven Interesse des […..]
Weiterlesen >

Welche Auskunftsrechte haben die Erben gegenüber dem für den Verstorbenen eingesetzten Betreuer?

Die Erben eines Betreuten haben als Rechtsnachfolger des Betroffenen grundsätzlich einen Rechenschaftslegungs- und Auskunftsanspruch gegenüber dem Betreuer. Dieser ist so ausgestaltet, dass der Betreuer nach der Beendigung der Betreuung das verwaltete Vermögen an die Erben herauszugeben und über die Verwaltung des Vermögens Rechenschaft abzulegen hat.

Betreuung – Erbeneinsicht

Wenn der Betreute gestorben ist, haben die Erben ein Akteneinsichtsrecht bezüglich der Betreuungsakten, da sie ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht zwecks Klärung von Art und Umfang der Erbschaft haben (OLG Frankfurt, Betreuungsrechtspraxis 2010 Seite 40)  

Themen
Alle Themen anzeigen