1) Fall: Wohnrecht – Isolierung
Wieder mal hat uns ein Fall erreicht, bei dem wir immer wieder feststellen, dass die
Einräumung von Wohnrecht durch ältere Leute, die ihre Häuser verschenken und in einem
Teil ihres Hauses ein Wohnrecht behalten, schlimme Auswirkungen haben kann.
Eine ältere Dame hatte ihrem Sohn das Haus überschrieben und behielt eine Wohnung in dem Haus. Sie hatte dort ein Wohnrecht. Leider war sie seinerzeit vom Notar nicht aufgeklärt worden, dass im Rahmen des Wohnrechts fremde Personen dort nicht übernachten dürfen. Man hätte ein Nießbrauchrecht vereinbaren können. Dies wäre sowieso besser gewesen, weil man im Rahmen einer Pflege dann die Wohnung hätte vermieten können, wenn sie in ein Altersheim kommt. In dem besagten Fall hat der Sohn darauf gedrängt, dass seine Mutter ins Altenheim kommt. Er untersagte, dass die Schwester der alten Dame, die in das Haus bzw. die Wohnung der alten Dame mit einziehen wollte, dort einzieht, falls eine Pflegeperson vorhanden ist und weitere Pflegepersonen er nicht dulden muss. Das Gericht in Hamburg, das damit befasst war, hatte allerdings ein Einsehen und gab dann der Schwester doch die Möglichkeit, dort zu wohnen. Der Sohn wollte seine
Betreuung, die er gegenüber seiner Mutter hatte, dadurch missbrauchen, indem er seine Mutter in das Pflegeheim abschiebt, um die Wohnung teuer weitervermieten zu können.
2)Der Fall des rüpelhaften Betreuers
Vor einiger Zeit ist dem Forschungsinstitut ein Fall vorgetragen worden, der unglaublich ist. Der Betreuer war Mitarbeiter eines Sozialdienstes. Die Betreute wurde ohne Anhörungsverfahren unter Betreuung gestellt.
Die Betreute musste in einem Raum in dem Heim mit ihrem Mann zusammenleben, mit dem sie schon zu Zeiten, als noch keine Betreuung angeregt war, völlig zerstritten war und unter dessen Wutausbrüchen sie zu leiden hatte. Der Betreuer erklärte gegenüber den beiden Töchtern: „Ihre Mutter gehört nunmehr mir und nicht Ihnen (!)“. Er sprach von da an auch nicht mehr mit den Töchtern, als diese sich über seine Betreuungstätigkeit erkundigen wollten. Beschwerden gegen den Betreuer waren erfolglos. Das Haus der Mutter wurde verkauft, obwohl die Kinder das Haus kaufen wollten. Die hauptsächliche Tätigkeit des Betreuers bestand dann noch darin, den Töchtern Besuchsverbot zu erteilen.
3) Der Fall Luxi – Auch strafrechtlich unglaublich
Georg Luxi war ein Millionär, der aufgrund von mehreren Vorsorgevollmachten, die er, angeblich freiwillig, seiner Lebensgefährtin gab, sein gesamtes Vermögen verloren hatte. Die Vorsorgevollmachten waren so trickreich angefertigt, dass gegen jeweils die Übertragung von einem Haus automatisch dann Schulden, die er angeblich als Millionär bei seiner Freundin aufgenommen hatte, rückzahlen konnte. Die Darlehen waren so konstruiert, dass sie wenige Wochen vor der Übertragung der Immobilien vereinbart waren. Die Freundin selbst hatte ihren Lebensgefährten, trotz seines hohen Alters, ins Ausland verbracht. Der Aufenthaltsort wurde erst durch die Suche bei Aktenzeichen XY bekannt.
Die beiden Töchter, deren Vermögen die Freundin angeblich mit Willen von Herrn Luxi bekam, wollten Akteneinsicht im Rahmen des Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Akteneinsicht ab, weil die Beschwerdeführerin als Töchter des Verletzten durch die Tat nicht unmittelbar in ihrer eigenen Rechtsposition betroffen war. Sie haben zwar die Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft wegen Untreue und anderen Taten gestellt, ein berechtigtes Interesse haben sie aber nach Ansicht der Staatsanwälte nicht ohne Weiteres, an der Akteneinsicht. Man sieht, wie machtlos Angehörige sind, wenn eine Vorsorgevollmacht in dieser Form missbraucht wird.
4)Betreuungsschikane
Einen neuen Fall der Betreuungsschikane erhielten wir in der Stiftung als Zuschrift von einem Angehörigen. Die Tochter erhielt ein Besuchsverbot zu ihrer Mutter. Der Betreuer versuchte sie nur zu schikanieren, um die Mutter einzuschüchtern. Sollte sich die Mutter an Regeln halten, die der Bevollmächtigte aufstellt, nämlich, wenn die Tochter die Mutter besuchen will, dass dann der Betreuer sofort informiert wird und dabei sein will bzw. damit eine bevollmächtigte Person als Zeuge dabei ist. Das Pflegepersonal in dem Heim machte mit. Es gab keinerlei gesundheitliche Gefahren oder Einflussnahmen der Tochter auf die Behandlung der Mutter oder in einem sonstigen Bereich, wodurch so ein Verhalten begründet wäre. Es handelt es sich einfach um reine Schikane.
Der Fall ließ sich relativ einfach lösen. Es wurde der Antrag gestellt den Betreuer zu
entlassen. Nachdem mehrere Zeugen auch das Verhalten des Betreuers bestätigten und auch nachgewiesen werden konnte, dass kein Grund besteht, wurde er entlassen.