Zum Betreuerwechsel und zur anwaltlichen Vertretung der betreuten Person

Ein Vorschlag der betreuten Person, eine andere, von ihr benannte Person zum Betreuer zu bestellen, ist nur dann ein maßgebliches Kriterium für einen Betreuerwechsel, wenn dieser Vorschlag ernsthaft und auf Dauer angelegt ist und auf einer eigenständigen Willensbildung der betreuten Person beruht. Falls es zu einem Beschwerdeverfahren kommt, ist hinsichtlich dieses Kriteriums auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung abzustellen. Hintergrund ist, […..]
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Betreuerauswahl – Unentschlossenheit der betroffenen Person

Die sog. „Wankelmütigkeit“ von betreuten Personen ist krankheits- und/oder altersbedingt keine Seltenheit. Vor allem bei dem Krankheitsbild der Demenz äußern Betroffene – motiviert durch die jeweilige Person, die Ihnen gerade gegenübersteht und dem Wunsch, es dieser Person „rechtzumachen“ – immer wieder gegenteilige Wünsche. Viele schaffen es zusätzlich, durch Aufrechterhaltung einer gewissen Fassade energisch und bestimmt aufzutreten. Im Hinblick auf die […..]
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Warum wurden die Auskunftspflichten für Betreuer mit § 1822 BGB gesetzlich normiert?

Eine absolut berechtigte Frage, die uns seit 01.01.2023 vermehrt gestellt wird und die unter folgendem Blickwinkel zu betrachten ist:   Wenn man ausschließlich ordnungsgemäße Betreuungsführungen voraussetzen und erwarten dürfte, wäre diese gesetzliche Regelung in der Tat völlig überflüssig. Betreuer würden – nach den Wünschen der betreuten Personen – ohnehin und selbstverständlich mit Angehörigen und Vertrauenspersonen zusammenarbeiten, um so alle im […..]
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Haben Betroffene das Recht, den Betreuer vor der Betreuerbestellung kennenzulernen?

Nein, nach derzeitiger Rechtslage besteht ein Anspruch des Betroffenen darauf nicht. Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass einige sehr gute Betreuer sich auf Anfrage dazu bereit erklären, mit Betroffenen im Vorfeld ein Gespräch zu führen. Der Gesetzgeber hat jedoch erkannt, dass das vorherige Kennenlernen für den Aufbau (oder die Ablehnung) des erforderlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Betreuten und Betreuern ein sehr […..]
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Vorschlagsrecht des Betreuten ist zu beachten

Eine ganz wichtige Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht gefällt und einen wichtigen Kernsatz ausgesprochen: Das grundrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht erfasst auch Entscheidungen, die aus der Sicht eines objektiven Betrachters unvernünftig erscheinen mögen. Die Freiheitsgrundrechte schließen das Recht ein, von der Freiheit einen Gebrauch zu machen, der in den Augen Dritter den wohlverstandenen Interessen des Grundrechtsträgers zu widerläuft (vgl. VerfGE 142, 313 (339) […..]
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