Vermögenssorge – Einwilligungsvorbehalt auf Basis einer Vorsorgevollmacht ist nicht möglich

Wenn zum effektiven Schutz des Vollmachtgebers/Betroffenen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für die Vermögenssorge (erhebliche Gefährdungslage) erforderlich ist, ist die Vorsorgevollmacht nicht ausreichend. Es ist dann zwingend eine Betreuung (zumindest für den Aufgabenbereich, für den der Einwilligungsvorbehalt erforderlich ist – also regelmäßig die Vermögenssorge) einzurichten. (vgl. BGH, Beschluss v. 11.01.2023, AZ: XII ZB 106/21). Grund dafür ist die Akzessorietät des Einwilligungsvorbehalts, […..]
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Anwaltlich vertretenen Personen im Pflegeheim oder Krankenhaus ist die Post ihres Rechtsanwalts unverzüglich auszuhändigen – ohne Umweg über den Betreuer

Schriftliche Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und der vertretenen unter Betreuung stehender Person ist unverzüglich an die betreute Person auszuhändigen. Dies unabhängig davon, ob dem Betreuer der Aufgabenbereich „Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche“ übertragen wurde und insbesondere unabhängig von der Zustimmung des Betreuers. Dies gilt auch dann, wenn zusätzlich zur Betreuung die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes angeordnet […..]
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Strenge Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

Eine konkrete Gefährdung des Vermögens der betreuten Person durch aktives Tun ist Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (§ 1825 BGB). Die Vermögensgefährdung muss erheblich sein, wofür konkrete Anhaltspunkte vorliegen müssen. Allein die Unfähigkeit der betroffenen Person, potenzielle Verfügungen über Grundvermögen zu erkennen und gegebenenfalls zu verhindern, genügt nicht für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.

Kann die betreute Person die Zustimmung zu Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts rückgängig machen?

Ja. Hat sich die Betreute Person in der betreuungsgerichtlichen Anhörung mit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts einverstanden erklärt, dann aber gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt und damit zu erkennen gegeben, dass sie mit dem Einwilligungsvorbehalt nicht (mehr) einverstanden ist, hat das Landgericht die betreute Person erneut anzuhören. BGH, Beschluss vom 1.3.2023, AZ: XII ZB 294/22 Im Ergebnis müssen gerichtliche Feststellungen dazu […..]
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Zur Vorsorgevollmacht – Warum trotzdem eine Betreuung samt Einwilligungsvorbehalt erforderlich sein kann

Wenn der Vollmachtgeber krankheitsbedingt nachteilige Geschäfte abschließt und dadurch eine Gefahr für das Vermögen des Vollmachtgebers besteht, reicht die Vorsorgevollmacht nicht aus, ihn davon abzuhalten und ihn zu schützen. In diesen Fällen besteht keine andere Möglichkeit, als für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge eine Betreuung einzurichten, so dass ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden kann. Nur durch einen Einwilligungsvorbehalt ist es möglich, den […..]
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Geldgeschenke durch geschäftsunfähige Betreute?

Ob ein geschäftsunfähiger Betreuter Geldgeschenke vornehmen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist deshalb nicht einheitlich zu beurteilen.   Es kommt unter anderem darauf an, ob sich dadurch eine Gefahr für das Vermögen des Betreuten ergibt, ob dieses Verhalten der üblichen Lebensführung des Betreuten (schon vor der Anordnung der Betreuung) entspricht, ob es sich um Anstandsgeschenke oder Geschenke, die […..]
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Jede Betreuung umfasst verschiedene Aufgabenbereiche. Diese müssen durch den Richter festgestellt werden.

Ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht, bedarf der konkreten tatrichterlichen Feststellung und ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Ein Einwilligungsvorbehalt für vermögensrechtliche Angelegenheiten kann nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen. (BGH, Beschluss v. 30.06.2021 – XII ZB 73/21).    

Kaufsucht in ausgeprägter Form – Die Einrichtung einer Betreuung mit Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts ist oft die einzige Lösung

Vermehrt werden uns durch Angehörige Fälle geschildert, in denen es darum geht, dass Betroffene unter Kaufsucht leiden und dadurch in die Überschuldung geraten. Oftmals ist es dabei so, dass den Betroffenen durch Banken sogar zusätzliche Kredite bereitgestellt werden, die jedoch auf absehbare Zeit nicht mehr bedient werden können. In einigen Fällen können die Betroffenen durch finanzielle Unterstützung Angehöriger „aufgefangen“ werden. […..]
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Auch geschäftsunfähige und/oder unter Einwilligungsvorbehalt stehende Betreute können wirksam einen Anwalt in ihrem Betreuungsverfahren beauftragen

Viele Betroffene schrecken davor zurück, in ihrem Betreuungsverfahren einen Rechtsanwalt zu ihrer Unterstützung zu beauftragen weil sie denken, sie müssten den Betreuer dafür um seine Genehmigung bitten. Dies ist ein Irrtum: Auch wenn ein Betreuter geschäftsunfähig ist und/oder ein Einwilligungsvorbehalt für das Vermögen angeordnet wurde kann er bezüglich seines Betreuungsverfahrens wirksam einen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen. (s. […..]
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Auszahlung an den Betreuten durch die Bank trotz Einwilligungsvorbehalt

Wenn trotz Einwilligungsvorbehalt von einem engagierten Betreuer mit der Bank des Betroffenen vereinbart wird, dass der Betroffene in bestimmten Zeiträumen frei über einen bestimmten Betrag verfügen darf, muss es auch bei der Auszahlung dieses Betrages an den Betroffenen bleiben. In einem unserer Stiftung zugetragenen Fall hat eine Bank den Fehler gemacht, den Einwilligungsvorbehalt (der vom Betreuer durch Vorlage des Betreuungsbeschlusses […..]
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Selbstverwaltungserklärung bei selbständiger Vermögensverwaltung durch den Betreuten – Rechnungslegungspflicht des Betreuers?

Wenn der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ in einer Betreuung angeordnet ist besteht für den Betreuer die Möglichkeit, die teilweise oder gesamte Vermögensverwaltung trotzdem dem Betreuten selbständig zu überlassen (wenn kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde). Die Folge ist, dass von den Gerichten dann überwiegend anerkannt wird, dass der Betreuer von der Rechnungslegung über die Vermögensverwaltung befreit ist. Denn nach § 1840 BGB gilt die […..]
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Einwilligungsvorbehalt – Der Beschluss muss dem Betroffenen selbst zugestellt werden

Wenn eine nachträgliche Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes nicht dem Willen des Betroffenen entspricht, muss der diesbezügliche Beschluss an ihn zugestellt werden. Ansonsten ist die Bekanntgabe des Beschlusses unwirksam und die Beschwerdefrist beginnt für ihn nicht zu laufen. Dasselbe gilt für die Aufhebung einer Betreuung. BGH, Beschluss v. 24.10.2018, AZ: XII ZB 188/18

Persönliche Anhörung – Ausnahmen

Das Betreuungsgericht muss sich vor der Betreuerbestellung, vor der Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme oder vor der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts von dem Betroffenen durch Anhörung einen persönlichen Eindruck verschaffen. Wann kann diese Anhörung ausnahmsweise entfallen? Die Anhörung kann nach §§ 278 Abs. 4, 34 Abs. 2 FamFG dann unterbleiben, wenn hiervon erhebliche Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu befürchten sind. Diese […..]
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Verfahrenspfleger

Nach § 295 Abs. 1 FamFG mus auch im Rahmen der Verlängerung der Betreuung oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines Verfahrenspflegers vorliegen. Wenn kein Verfahrenspfleger bestellt wird muss das Betreuungsgericht begründen, warum die Bestellung unterblieben ist. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Betreuungsgerichte nicht geprüft haben, ob ein Verfahrenspfleger bestellt werden muss, […..]
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Wann ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers erforderlich?

Erforderlich ist die Bestellung zum einen immer dann, wenn ein Regelbeispiel des § 276 Abs. 1, S. 2 FamFG vorliegt. Das bedeutet, ein Verfahrenspfleger muss dann bestellt werden, wenn der Betreuer zur Besorgung aller Angelegenheiten für den Betreuten (erstmalig) eingesetzt wird oder wenn die schon bestehende Betreuung auf alle Angelegenheiten erweitert wird. Dabei wird der Begriff „alle Angelegenheiten“ nicht im […..]
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Ist auch für die Aufhebung einer Betreuung eine Verfahrenspflegerbestellung erforderlich?

Bei der Prüfung, ob die Betreuung auf Antrag des Betroffenen aufgehoben werden soll ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers dann erforderlich, wenn das Gericht für seine Entscheidung neue Tatsachen ermitteln muss. Darunter fällt überwiegend die Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens, welches Aufschluss darüber geben soll, ob die Betreuungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen oder nicht. Wenn dagegen der Betroffene die Aufhebung der Betreuung beantragt, die […..]
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Einwilligungsvorbehalt – Was gilt hinsichtlich der freien Willensbestimmung des Betroffenen?

Wenn gegen den Willen eines Betreuten ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden soll, muss geprüft werden, ob der Betreute hierzu zu einer freien Willensentscheidung in der Lage ist oder nicht. Nur wenn er keinen freien Willen kann, darf der Einwilligungsvorbehalt trotzdem angeordnet werden. Die Feststellung in dem für diese Prüfung erforderlichen Sachverständigengutachten, dass die freie Willensbildung in Bezug auf den Einwilligungsvorbehalt bei […..]
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Einwilligungsvorbehalt – Keine Anordnung gegen den freien Willen des Betroffenen

Eine wichtige Klarstellung hat der BGH zum Thema Einwilligungsvorbehalt getroffen: Nicht nur eine gesetzliche Betreuung, sondern auch ein Einwilligungsvorbehalt kann nicht gegen den freien Willen des Betroffenen angeordnet werden. Einwilligungsvorbehalt bedeutet, dass das Betreuungsgericht nach § 1903 Abs. 1 BGB anordnet, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf, wenn dies zur Abwendung […..]
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Einwilligungsvorbehalt – Geschäftsunfähigkeit

Ein wirksam angeordneter Einwilligungsvorbehalt beschränkt nach dem Gesetz die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betreuten, ohne dass es auf dessen tatsächliche Geschäftsfähigkeit ankommt. Ob die Geschäftsführung dem mutmaßlichen Willen des Betreuten entspricht, richtet sich nach dem Willen des Betreuers, wenn die Geschäftsführung im sachlichen Anwendungsbereich eines Einwilligungsvorbehalts liegt. Das bedeutet, dass der Betreuer nachträglich seine Zustimmung zu dem Geschäft erteilen kann – […..]
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Einwilligungsvorbehalt – Vermögensschädigung

Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts hat nichts damit zu tun, ob der Betreute geschäftsfähig ist oder nicht. Ein Einwilligungsvorbehalt kann nur dann angeordnet werden, wenn auch eine gesetzliche Betreuung besteht. Voraussetzung für einen rechtmäßigen Einwilligungsvorbehalt ist weiterhin zum einen, dass der Betroffene vermögensschützende oder vermögenserhaltende Maßnahmen, die der Betreuer für ihn durchführt, durch eigene Handlungen unterläuft, bzw. torpediert und somit sein […..]
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Betreuung – Auswirkung

Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung bedeutet weder, dass der Betroffene dadurch automatisch geschäftsunfähig wird, noch dass er keine Kaufverträge mehr abschließen kann. Auch wenn innerhalb der Betreuung der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ für den Betreuer angeordnet wurde bedeutet dies zunächst nur, dass der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betreuten Rechtsgeschäfte für diesen vornehmen kann. Der Betreuer selbst kann daneben weiterhin ebenso wirksame […..]
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Einwilligungsvorbehalt – Auch gerechtfertigt bei Unterlassen notwendiger Entscheidungen durch den Betroffenen?

Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts muss eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Betroffenen durch eigenes, aktives Tun vorliegen, z. B. indem der Betroffene vermögenserhaltende oder vermögensschützende Entscheidungen des Betreuers missachtet und dadurch torpediert. Ob durch solches Verhalten eine konkrete Gefährdung des Vermögens tatsächlich vorliegt, muss das Gericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht ermitteln. Ein mögliches Unterlassen des Betroffenen hinsichtlich vermögensrechtlicher Entscheidungen […..]
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Verlängerung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

Die Verlängerung einer Betreuung und die Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts sind zwei unterschiedliche Maßnahmen, deren Voraussetzungen bei der Verlängerungsentscheidung getrennt voneinander geprüft werden müssen. Das bedeutet, dass sowohl hinsichtlich der Verlängerung der Betreuung als auch hinsichtlich der Verlängerung des Einwilligungsvorbehaltes durch das Gericht neu zu entscheiden ist. Vgl. BGH auch BGH, Beschluss vom 20.6.2018, AZ: XII ZB 99/18 13.11.2018

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