Vorsorgevollmacht – Maßstab für Geeignetheit des Bevollmächtigten

Die Existenz einer Vorsorgevollmacht steht der Einrichtung einer Betreuung bei vorliegendem Betreuungsbedarf nur dann entgegen, wenn die Angelegenheiten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können, wie durch einen Betreuer. Das bedeutet, dass auch ein Bevollmächtigter (genauso wie Betreuer) Wünsche des Vollmachtgebers entsprechend § 1821 Abs. 3 Nr. 1 BGB dann zurückweisen muss und ihnen nicht entsprechen darf, wenn […..]
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Zur (Un-)Geeignetheit des Bevollmächtigten – erforderliche amtsgerichtliche Ermittlungen

In dem mit Beschluss des BGH v. 02.08.2023 (AZ: XII ZB 303/22) entschiedenen Fall wurde der Betroffene weder betreuungsgerichtlich angehört, noch ein Sachverständigengutachten eingeholt – dies obwohl die Geeignetheit des Bevollmächtigten für das Betreuungsgericht offensichtlich hätte in Frage stehen müssen. Es konnte damit durch das Betreuungsgericht weder in erforderlicher Weise sicher festgestellt werden, ob und welche Mängel der Vollmachtsausübung vorlagen, […..]
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Die Geeignetheit des Vorsorgebevollmächtigten setzt auch voraus, dass er den Vollmachtgeber vor erheblichen Gefahren bewahrt, die dieser krankheitsbedingt nicht (mehr) erkennen kann

Dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen wie durch einen gesetzlichen Betreuer besorgt werden können, setzt auch die Eignung des Bevollmächtigten dafür voraus, eine erhebliche Gefährdung für die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen entgegen dessen geäußerten Wünschen abzuwenden, wenn der Betroffene die Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann. […..]
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Anspruch eines  Betroffenen auf Einrichtung einer Betreuung wegen Desorientierung, Analphabetismus, Suchterkrankung und Obdachlosigkeit?

Nein, nicht unbedingt. Erforderlich für die Einrichtung einer Betreuung ist neben einer Krankheit oder Behinderung i. S. d. § 1814 BGB das Vorliegen von Betreuungsbedarf und Betreuungsbedürftigkeit. Das Landgericht Duisburg hat mit Beschluss vom 08.02.2023, AZ: 12 T 11/23 bereits das Vorliegen eines Betreuungsbedarfs für einen suchtkranken, desorientierten, wohnungslosen und von Analphabetismus Betroffenen abgelehnt, da für ihn andere Hilfen i. […..]
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Verlängerung freiheitsentziehender Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung – dieselbe Angelegenheit? Oder neues Krankheitsbild?

Ist die nach § 333 FamFG festgelegte Höchstdauer von 6 Wochen für die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßnahme im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ausgeschöpft, kann das Betreuungsgericht die vorläufige freiheitsentziehende Maßnahme in derselben Angelegenheit nicht mehr durch einstweilige Anordnung anordnen. Die Frage, ob es sich um dieselbe Angelegenheit handelt, ist grundlegend und kann nicht nach den äußeren Umständen der gerichtlichen Verfahrensführung […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege der Einstweiligen Anordnung – zeitliche Höchstgrenze ist einzuhalten

Auch der Gedanke eines hohen Fürsorgebedarfs rechtfertigt es nicht, von der Einhaltung der Rechtsgarantien des Betroffenen abzusehen. Es bleibt beim Anspruch des Betroffenen, dass Eingriffe die Rechtsgarantien aus Art. 104 GG nur auf gesetzlicher Grundlage gerechtfertigt sind. Der Einhaltung dieser Rechtsgarantien dient § 333 Abs. 2 FamFG. Um staatliches Fürsorgebedürfnis in gebotener Weise erfüllen zu können, sind die Möglichkeiten rechtzeitiger […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung – über welchen Zeitraum?

Die im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig genehmigte Fixierung eines Betroffenen an fünf oder mehr Punkten darf eine Gesamtdauer von 6 Wochen nicht überschreiten. Die Regelung hinsichtlich der Gesamthöchstfrist aus § 333 Abs. 2 S. 2 FamFG ist entsprechend anwendbar. 333 FamFG lautet: 1. Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, […..]
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Unbegründete Anregung einer Betreuung – Sofortiges Handeln ist erforderlich

Aus heiterem Himmel erhielt ein Betroffener ein Schreiben des Betreuungsgerichts mit der Mitteilung, es gäbe Hinweise darauf, dass der Betroffene seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst erledigen könne und deshalb zu überprüfen sei, ob Unterstützung durch ein Betreuungsverfahren geboten sei. Der Betroffene solle deshalb den beigefügten Fragebogen ausfüllen. Unmittelbar danach setzte sich die Betreuungsbehörde mit dem Betroffenen in Verbindung […..]
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Andere Hilfen haben Vorrang vor der Einrichtung einer Betreuung

Der Gesetzgeber wollte durch § 1814 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB  den Vorrang anderer Hilfen vor Anordnung einer Betreuung strenger als vorher fassen. Deshalb ist ein Antrag auf Einrichtung einer Betreuung durch die betroffene Person zurückzuweisen, wenn „andere Hilfen“ zur Erledigung der konkret anstehenden rechtlichen Angelegenheiten bestehen. Eine Betreuung ist nicht schon dann erforderlich, wenn ein für die […..]
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Rechtswidrige Maßnahmen in Betreuungsverfahren – nachträgliche Feststellung nach dem Tod der betreuten Person mit transmortaler Vollmacht?

Die Rechtswidrigkeit von Maßnahmen (Entscheidungen) in Betreuungsverfahren kann auch im Nachhinein, also nach deren Erledigung gerichtlich festgestellt werden, § 62 FamFG. Rechtswidrige Entscheidungen in diesem Sinne können beispielsweise schon die Anordnung einer Betreuung sein (insbesondere betroffen davon sind Fälle, in denen eine Vorsorgevollmacht vorlag und trotzdem eine Betreuung angeordnet wurde) oder gerichtliche Beschlüsse zur freiheitsentziehenden Unterbringung der betreuten Person. Es […..]
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Wann eine gesetzliche Betreuung nicht erforderlich ist – ein Beispielsfall

Soweit eine betroffene Person im öffentlichen Nahverkehr nicht zurecht kommt und sich auf bekannten Strecken verirrt, so ist die rechtliche Betreuung als Unterstützung nicht geeignet, denn rechtliche Betreuer*innen sind nicht etwa Begleiter*innen des alltäglichen Lebens, denen die Aufgabe zukäme, darauf zu achten, dass sich betreute Personen nicht verirren. Hilfen bei Behördengängen und der Alltagsbewältigung können auch durch das ambulant betreute […..]
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Vorsorgevollmacht versus Berufsbetreuer

Leider wird uns seit Jahren regelmäßig darüber berichtet, dass es trotz wirksamer Vorsorgevollmacht zur Einrichtung von beruflich geführten Betreuungen kommt – sogar z. T.  ohne dass die Bevollmächtigten davon informiert werden. Diese Fälle tragen sich insbesondere in Zusammenhang mit der Einlieferung der betreuten Menschen in Pflegeheime zu. Hausärzte sind der Meinung, die betroffenen Personen seien zu Hause nicht ausreichend versorgt, […..]
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Wie es trotz Vorsorgevollmacht zur Anordnung einer Betreuung kommen kann – Gefahr für den Vollmachtgeber, wenn ein Bevollmächtigter aus der Reihe tanzt

Wenn die dringende Gefahr besteht, dass der Vorsorgebevollmächtigte nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handelt und deshalb die Person des Vollmachtgebers oder sein Vermögen erheblich gefährdet sind, kann dem Bevollmächtigten die Ausübung der Vollmacht durch das Betreuungsgericht untersagt werden, § 1820 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BGB. Diese Gefahr kann auch darin bestehen, dass bei mehreren Bevollmächtigten ein Bevollmächtigter […..]
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Zur Frage rückwirkend vom Betreuten zu erstattenden Kosten für das Betreuungsverfahren nach Änderung des Schonvermögensbetrages

Der geltende Schonvermögensbetrag in Höhe von 10.000 € für Betreute gilt auch für Betreuungsverfahren, die vor dem 01.01.2023 abgerechnet und deren Kosten aufgrund von Mittellosigkeit des Betreuten von der Staatskasse übernommen wurden. Aus dem Beschluss LG Lübeck v. 03.03.2023, AZ: 7 T 49/23: Gemäß § 1880, 1879 BGB i.V.m. § 16 Abs. 1 VBVG kann der Betreuer Zahlung seiner Vergütung […..]
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Kurzzeitige zwangsweise Unterbringung nach PsychKHG kann zu gesetzlicher Betreuung führen

In Fällen von Eigen- und/oder Fremdgefährdung kann eine zwangsweise Unterbringung nach landesrechtlicher Gesetzgebung für die betroffene Person angeordnet werden. Ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen, wird regelmäßig erst während des Unterbringungsverfahrens geprüft. Entscheidend ist deshalb für die Betroffenen, sich schnellstmöglich umfassend zu informieren und rechtliche Beratung und ggf. Vertretung in Anspruch zu nehmen. Dies ist vor allem auch unter dem […..]
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Unkritisches Verwenden formularmäßiger Betreuungsanregungen durch Krankenhäuser  

Wir stellen fest, dass einzelne Krankenhäuser, insbesondere psychiatrische Abteilungen, vorschnell zum Formular „Anregung einer (vorläufigen) Betreuung“ greifen. Ob allem Anschein nach übereifrigen Ärzten überhaupt klar ist, was sie damit im Leben der Patienten anrichten können, darf bezweifelt werden. Erst kürzlich – fast 6 Monate nach Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform! – wurde uns eine formularmäßige Betreuungsanregung vorgelegt, in dem Ärzte mittels Kreuz-Markierungen […..]
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Nach Anregung auf Einrichtung einer Betreuung – Ist das Betreuungsgericht in jedem Fall dazu verpflichtet zu ermitteln?

Der BGH (Beschluss v. 14.07.2021 – XII ZB 135/21) hat zu dieser Frage klargestellt: Die Durchführung von (weiteren) Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren setzt hinreichende Anhaltspunkte dafür voraus, dass die Einrichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt. § 280 Abs. 1 FamFG verpflichtet das Gericht nur dann zur Einholung eines Sachverständigengutachtens, wenn das Verfahren mit einer Betreuerbestellung […..]
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Der fragwürdige „Rat“ eines Betreuers zum Thema Betreuungskosten

Immer wieder hören wir von Fällen, in denen sich Betroffene selbst dazu entscheiden, eine gesetzliche Betreuung für sich anzuregen, ohne genau darüber Bescheid zu wissen, welche Folgen damit auf sie zukommen. Wir können nur immer wieder davor warnen, unüberlegt und ohne ausreichende rechtliche Beratung eine Betreuung für sich selbst oder auch für Angehörige anzuregen. Viele Betroffene berichten uns, dass sie […..]
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Antrag auf Aufhebung der Betreuung durch den Betroffenen wenn die Betreuung durch den Betroffenen selbst angeregt wurde

Eine Leserin hat uns die Frage gestellt, ob sie eine gesetzliche Betreuung, die sie selbst für sich angeregt hat, wieder aufheben lassen kann. Dies ist möglich. § 1908 d Abs. 2 BGB bestimmt, dass dann, wenn der Betreuer auf Antrag des Betreuten bestellt wurde, der Betreute jederzeit und unabhängig von einer Fristbestimmung des Gerichts beantragen kann, die Betreuung wegen Wegfalls […..]
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Muss das Betreuungsgericht zu Beginn eines Betreuungsverfahrens immer ein Sachverständigengutachten einholen?

Nein. § 280 FamFG, der Regelungen zur Einholung des Gutachtens beinhaltet, verpflichtet das Gericht nur dann zur Einholung eines Sachverständigengutachtens, wenn das Verfahren mit einer Betreuerbestellung endet. Vor der evtl. Anordnung eines Gutachtens hat das Gericht aber zu prüfen, ob das Verfahren im Hinblick auf eine Betreuerbestellung überhaupt weiter betrieben werden soll. Denn für die Fortführung eines Betreuungsverfahrens muss es […..]
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Ablehnung einer Betreuungseinrichtung ohne Anhörung des Betroffenen

Der Anhörung des Betroffenen vor einer Betreuerbestellung kommt im Rahmen der vom Gericht durchzuführenden Ermittlungen eine zentrale Stellung zu. Werden die erforderlichen Ermittlungen nicht durchgeführt und für den Betroffenen die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt, wird dem Betroffenen grundsätzlich die Grundlage für den durch das Betreuungsrecht gewährleisteten Erwachsenenschutz entzogen. Aber: Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass es hinreichende Anhaltspunkte […..]
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Wiederholte Anregung einer Betreuungseinrichtung durch den Betroffenen selbst

Wenn eine Person für sich selbst eine Betreuung beim Betreuungsgericht anregt und die Betreuungseinrichtung abgelehnt wird entfaltet diese Entscheidung keine materielle Rechtskraft (§ 48 Abs. 1 und 2 FamFG ist nicht anwendbar). Das bedeutet, dass der Betroffene trotz dieser Entscheidung erneut eine Betreuung für sich anregen kann. Dies gilt nur dann nicht, wenn gegen wiederholte Anregungen des Betroffenen zur Bestellung […..]
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Erforderlichkeit Betreuung

Für die Erforderlichkeit einer Betreuung ist anhand der Lebenssituation und der konkreten Einzelfallumstände zu beurteilen, ob eine Betreuungsreinrichtung für den Betroffenen wirklich notwendig ist. Vor einer Betreuerbestellung muss geprüft werden, ob vom Betroffenen evtl. eine Vorsorgevollmacht erstellt wurde und/oder ob dem Betroffenen nicht durch andere Mittel, die einen weniger gravierenden Einschnitt in die Rechte des Betroffenen darstellen, geholfen werden kann. […..]
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Zwangsweise Unterbringung

Die zwangsweise Unterbringung in einer Einrichtung ist an verschiedene rechtliche und medizinische Voraussetzungen geknüpft. Wenn der Betroffene nicht freiwillig in eine Pflegeeinrichtung möchte ist neben der Frage der medizinischen Indikation auch die Frage der Stellvertretung des Betroffenen abzuklären. Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist mit erheblichen Konsequenzen für den Betroffenen selbst und auch für die Angehörigen verbunden. Sie bedeutet immer […..]
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Betreuungsanregung – anonym

Das Gericht ist nicht verpflichtet, eine Betreuungsanregung anonym zu bearbeiten. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, das Gericht kann aber darum gebeten werde, den Namen desjenigen, der eine Betreuung angeregt hat, nicht zu nennen. Von einer anonymen Betreuungsanregung ist abzuraten.  

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