Leider wird uns seit Jahren regelmäßig darüber berichtet, dass es trotz wirksamer Vorsorgevollmacht zur Einrichtung von beruflich geführten Betreuungen kommt – sogar z. T. ohne dass die Bevollmächtigten davon informiert werden. Diese Fälle tragen sich insbesondere in Zusammenhang mit der Einlieferung der betreuten Menschen in Pflegeheime zu. Hausärzte sind der Meinung, die betroffenen Personen seien zu Hause nicht ausreichend versorgt, […..]
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