Wann eine gesetzliche Betreuung nicht erforderlich ist – ein Beispielsfall
  1. Soweit eine betroffene Person im öffentlichen Nahverkehr nicht zurecht kommt und sich auf bekannten Strecken verirrt, so ist die rechtliche Betreuung als Unterstützung nicht geeignet, denn rechtliche Betreuer*innen sind nicht etwa Begleiter*innen des alltäglichen Lebens, denen die Aufgabe zukäme, darauf zu achten, dass sich betreute Personen nicht verirren.
  2. Hilfen bei Behördengängen und der Alltagsbewältigung können auch durch das ambulant betreute Wohnen angeboten werden und sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Dasselbe gilt für die nach dem SGB I zustehenden Hilfen.

LG Duisburg, Beschluss vom 8.2.2023, AZ: 12 T 11/2

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