Jede Entscheidung und jedes Handeln des Betreuers unterliegt dem Erforderlichkeitsgrundsatz

Die Wünsche der betreuten Person sind unmittelbarer Handlungsmaßstab für den Betreuer. Der Betreuer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die (realisierbaren) Wünsche des Betreuten umzusetzen. Persönliche Ansichten oder Handlungsmaßstäbe des Betreuers sind dabei unbeachtlich. Ausnahmen der Wunschbefolgungspflicht bestehen nur nach § 1821 Abs. 3 BGB, der lautet: Den Wünschen des Betreuten hat der Betreuer nicht zu entsprechen, soweit 1. die Person des […..]
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Was bedeutet die Beendigung der Betreuung für die Vertretungsmacht und Tätigkeit des Betreuers?

Sobald die Betreuung endet, was durch Ablauf einer einstweiligen Anordnung, den Tod der betreuten Person oder durch Aufhebung der Betreuung geschehen kann, endet auch die Tätigkeit des Betreuers. Der Beschluss über die Beendigung der Betreuung wird mit Bekanntgabe an den Betreuer wirksam. Wenn sofortige Wirksamkeit angeordnet wurde, tritt diese mit Bekanntgabe an die betreute Person oder an den Verfahrenspfleger ein. […..]
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Umgangsverbote durch Betreuer – Rechte von Angehörigen

Mit § 1834 BGB wurde mit der Betreuungsrechtsreform eine Regelung für die Aufgabenbereiche Aufenthaltsbestimmung und den Umgang mit Besuchs- und Kontaktregelungen durch Betreuer geschaffen. Diese konkrete gesetzliche Regelung war dringend erforderlich, nachdem in der Praxis immer wieder festgestellt wurde, dass Betreuer mit der Anordnung vor allem von Besuchs- und Kontaktverboten gegenüber Angehörigen z. T. inflationär und in höchstem Maße rechtswidrig […..]
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Kann die betreute Person die Zustimmung zu Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts rückgängig machen?

Ja. Hat sich die Betreute Person in der betreuungsgerichtlichen Anhörung mit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts einverstanden erklärt, dann aber gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt und damit zu erkennen gegeben, dass sie mit dem Einwilligungsvorbehalt nicht (mehr) einverstanden ist, hat das Landgericht die betreute Person erneut anzuhören. BGH, Beschluss vom 1.3.2023, AZ: XII ZB 294/22 Im Ergebnis müssen gerichtliche Feststellungen dazu […..]
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Zur Vorsorgevollmacht – Warum trotzdem eine Betreuung samt Einwilligungsvorbehalt erforderlich sein kann

Wenn der Vollmachtgeber krankheitsbedingt nachteilige Geschäfte abschließt und dadurch eine Gefahr für das Vermögen des Vollmachtgebers besteht, reicht die Vorsorgevollmacht nicht aus, ihn davon abzuhalten und ihn zu schützen. In diesen Fällen besteht keine andere Möglichkeit, als für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge eine Betreuung einzurichten, so dass ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden kann. Nur durch einen Einwilligungsvorbehalt ist es möglich, den […..]
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Wie können unbeteiligte Dritte einer betreuten Person weiterhelfen?

Vielfach wird unsere Stiftung von besorgten und hilfsbereiten Dritten (Nachbarn, Freunde, Pflegepersonal etc.) kontaktiert, denen Missstände in Betreuungsverfahren auffallen, die jedoch nicht wissen, auf welche Weise sie betreuten Personen weiterhelfen können. Wir wollen im Folgenden drei Möglichkeiten zur effektiven Unterstützung betreuter Personen für Dritte, die nicht in einem Angehörigenverhältnis zu den betreuten Personen stehen, darstellen. Alle drei Möglichkeiten können alternativ […..]
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Wunschbefolgung und Realitätsbezug – Welche Wünsche sind vorrangig?

Hier müssen Betreuer priorisieren. Es muss unterschieden werden zwischen einerseits Wünschen, die der betreuten Person besonders wichtig sind, bzw. die die grundlegende Basis für die gewünschte Lebensgestaltung bilden. Und andererseits Wünschen, deren Erfüllung dieser Realisierung entgegenstehen würden. Ist es für eine betreute Person z. b. das Wichtigste, in der eigenen Wohnung leben zu können und nicht in ein Pflegeheim verlegt […..]
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Gerichtliche Anhörung im Betreuungsverfahren – Ausweitung zum Schutz der Betroffenen

Für das Betreuungsgericht wurde nach neuer Rechtslage mit § 278 FamFG die Amtsermittlung im Hinblick auf die Anhörung ausgeweitet. Damit wird klargestellt, dass sich die richterliche Anhörung im Betreuungsrecht eben nicht nur auf die Gewährung rechtlichen Gehörs beschränkt. Das Gericht ist dazu verpflichtet den Sachverhalt zu erforschen. Und zwar nicht nur unter Verwendung der in der Akte befindlichen Ermittlungsergebnisse, sondern […..]
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Betreuer muss Unterhaltsansprüche des Betreuten geltend machen

Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für die betreute Person durch den Betreuer erfolgt über den Aufgabenkreis Personensorge, dort konkretisiert als Aufgabenbereich „Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen“. Wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass Unterhaltsansprüche des Betreuten bestehen, hat der Betreuer zu prüfen, ob Erforderlichkeit für eine Erweiterung der Betreuung zur Geltendmachung von Unterhalt besteht und beim Betreuungsgericht die Anordnung des Aufgabenkreises anzuregen. Dies ist […..]
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Voraussetzungen für Aufgabenbereich Post etc.

Die Anordnung des Aufgabenbereiches Postangelegenheiten scheint für viele Betreuungsgerichte zum Standard zu gehören. Folge für die betreuten Personen ist dadurch in den meisten Fällen, dass sie grundsätzlich gar keine Post mehr erhalten, auch keine private, die ohne Zweifel keinem der angeordneten Aufgabenbereiche zuzuordnen ist. Betreuer vergessen oder vernachlässigen regelmäßig die Weiterleitung der Post an die Betreuten. Konkrete, tatrichterliche Feststellungen zur […..]
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Vermögenssorge

Der Aufgabenkreis der „Vermögenssorge“ ist für den Betreuer mit der Pflicht verbunden, das Vermögen des Betreuten bestmöglich zu sichern und zu mehren. Seine Richtschnur bei den zu treffenden Entscheidungen hat ausschließlich das Wohl und das vermögensrechtliche Interesse des Betreuten zu sein. Wichtig ist, dass der Betreute in der Lage ist, mit seinem Vermögen möglichst lange seinen Unterhalt zu bestreiten. Der […..]
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Der Rehabilitationsgrundsatz im Betreuungsrecht – Sind sich Betreuer ihrer sich hieraus ergebenden Pflicht bewusst?

Forschungen belegen, dass bei qualitativ hochwertigen Betreuungen, die tatsächlich „zum Wohle des Betroffenen“ geführt werden, eine Verbesserung der (gesundheitlichen) Situation der Betroffenen stattfinden kann. Krankheitsbedingte Einschränkungen können gemindert werden, der Betreuungsbedarf kann sich reduzieren, bzw. die Betreuung kann entbehrlich werden, wenn die Betreuung – gemessen am Einzelfall und den gesetzlichen Anforderungen – optimal geführt wird. Die Pflicht des Betreuers, dieses […..]
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Muss der Betreuer sich darum kümmern, eine neue Wohnung für den Betreuten zu finden?

Wenn der Betroffene selbst nicht dazu in der Lage ist, sich eine neue Wohnung zu suchen, ist es die Aufgabe des Betreuers, sich darum zu kümmern, wenn die Betreuung auch den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten umfasst. Sollte im Rahmen der Betreuerbestellung der Aufgabenkreis nicht auf die tatsächliche Wohnungssuche erstreckt werden, so wäre es jedenfalls die Aufgabe des Betreuers, die notwendigen Schritte für […..]
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Aufgabenkreis „Entscheidung über Post und Fernmeldeverkehr“

Auch dann, wenn der Aufgabenkreis „Regelung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ angeordnet wurde, nicht automatisch die gesamte Post des Betreuten vom Betreuer kontrolliert werden darf. Die Postkontrolle ist ein Sonderfall unter den Aufgabenkreisen, unterliegt strengen Voraussetzungen, muss entsprechend begründet sein und darf nur vom Richter (nicht vom Rechtspfleger) angeordnet werden. Zusammen mit der Betreuerbestellung für „alle Angelegenheiten“ beeinträchtigt sie in schwerwiegendster […..]
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Das Besuchsrecht / Kontaktrecht von Betreuten zu Angehörigen oder Freunden, Bekannten, Nachbarn usw. – bzw. dessen Verweigerung – ist immer wieder aktuelles und aufreibendes Thema

Wir erfahren von Fällen, in denen gesetzliche Betreuer allgemein der Meinung sind, sie hätten aufgrund ihrer Stellung als Vertreter der Betroffenen auch das Recht darüber zu entscheiden, zu welchen Menschen diese Kontakt haben dürfen oder nicht. Egal ob Angehörige, Freunde oder Bekannte – wer dem Betreuer durch sein Verhalten oder durch seinen Einfluss auf den Betroffenen ein Dorn im Auge […..]
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Betreuungsgericht ermächtigt Betreuerin grundlos zum Aufgabenkreis „Widerruf der Vorsorgevollmacht“

Die im Zeitpunkt einer noch vorhandenen Geschäftsfähigkeit zum Ausdruck gebrachte Absicht eines Betroffenen, eine zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Vorsorgevollmacht zu widerrufen, kann für sich genommen nicht rechtfertigen, dass die Aufgabenkreise des Betreuers auf den weiteren Wirkungsbereich  „Widerruf der Vorsorgevollmacht“ ausgedehnt werden (BGH, Beschluss v. 13.07.2016, AZ: XII ZB 488/15). Eine Betroffene, für die eine Betreuung eingerichtet war, hatte eine […..]
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Die unterschiedlichen Blickwinkel des Betreuungsrechts

Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, der in betreuungsrechtlicher Sicht aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden kann: Eine ältere Dame (84 Jahre) hatte einem jungen Mann, der ihr „flüchtig“ bekannt war, einen Betrag in Höhe von 11.400 Euro zukommen lassen. Nachdem die beiden Töchter der Dame davon erfahren hatten, regten sie bei Gericht ein Betreuungsverfahren für ihre Mutter an. […..]
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Einwilligungsvorbehalt – der BGH macht erneut deutlich, dass er nur unter engen Voraussetzungen angeordnet werden darf

Auch bei der Frage, ob ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden darf gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Auch wenn es sich um ein großes Vermögen handelt, darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn eindeutige und konkretisierte Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Vermögensgefährdung erheblicher Art schließen lassen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Der Einwilligungsvorbehalt kann grundsätzlich auch nur für einen einzelnen […..]
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Betreuer überschreiten ihre Kompetenzen und maßen sich Rechtsberatung an

Immer häufiger werden uns Fälle bekannt, in denen Betreuer sich anmaßen, die ihnen anvertrauten Betroffenen über ihr Aufgabengebiet hinaus rechtlich zu beraten. Die Rechte und Pflichten des Betreuers erstrecken sich darauf, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und ihn gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, nicht jedoch, ihn rechtlich zu beraten. Die Rechtsberatung ist eine juristische Dienstleistung, zu der nach dem […..]
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Betreuung kann erforderlich sein bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung

Der BGH hat mit Beschluss v. 27.01.2016, AZ: XII ZB 519/15 entschieden: 1 Auch die Gefahr, dass für den Betroffenen Verbindlichkeiten entstehen, die er aktuell nicht erfüllen kann und die eine Verschuldung bewirken, kann einen Betreuungsbedarf begründen. 2. Wenn ein Betroffener krankheitsbedingt dazu neigt, sich durch das Betreiben einer Vielzahl von sinnlosen Verfahren zu schädigen, kommt die isolierte Bestimmung der […..]
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Vorläufige und anschließende Unterbringung – Hat der Betreuer wirklich beide Kompetenzen?

Die Befugnis eines Betreuers, die Unterbringung eines Betreuten in die Wege zu leiten und in diese einzuwilligen ergibt sich immer nur aus den ihm übertragenen Aufgabenkreisen. Wenn der Betreuer die Aufgabenkreise „Gesundheitsfürsorge“, „Aufenthaltsbestimmung“ oder „Befugnis zur Unterbringung“ nicht übertragen bekommen hat, ist er dazu nicht berechtigt. Deshalb ist in Unterbringungssachen besonders dann Vorsicht geboten, wenn vor einer Unterbringung eine vorläufige […..]
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Betreuungsinhalt

Gerade die UN-Behindertenrechtskommission, die für alle Betreuten gilt, soll den Betreuer im Betreuungswesen zwingen, noch einmal deutlicher zu sehen, ob durch sein Handeln Autonomie und Menschenwürde der Betreuten beeinträchtigt wird. Helfen ist nicht ungefragt und bevormunden erlaubt, helfen ist zunächst nur beraten und assistieren, also Hilfe zur Selbsthilfe.   Peter Winterstein, der Vorsitzende des Betreuungsgerichtstages in Brühl 2010 drückt dies […..]
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