Der Aufgabenkreis der „Vermögenssorge“ ist für den Betreuer mit der Pflicht verbunden, das Vermögen des Betreuten bestmöglich zu sichern und zu mehren. Seine Richtschnur bei den zu treffenden Entscheidungen hat ausschließlich das Wohl und das vermögensrechtliche Interesse des Betreuten zu sein. Wichtig ist, dass der Betreute in der Lage ist, mit seinem Vermögen möglichst lange seinen Unterhalt zu bestreiten. Der […..]
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