Muss der Betreuer sich darum kümmern, eine neue Wohnung für den Betreuten zu finden?

Wenn der Betroffene selbst nicht dazu in der Lage ist, sich eine neue Wohnung zu suchen, ist es die Aufgabe des Betreuers, sich darum zu kümmern, wenn die Betreuung auch den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten umfasst. Sollte im Rahmen der Betreuerbestellung der Aufgabenkreis nicht auf die tatsächliche Wohnungssuche erstreckt werden, so wäre es jedenfalls die Aufgabe des Betreuers, die notwendigen Schritte für entsprechende Hilfen einzuleiten, die es dem Betroffenen möglich machen, eine andere Wohnung zu finden. Als solche Hilfen kommen beispielsweise in Betracht die Beauftragung eines Maklers, Beantragung anderweitiger Hilfeleistungen oder die Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen.

Beschluss des LSG Bayern v. 27.04.2018, AZ: L 11 AS 242/18 B ER

22.06.2018

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