Jede Entscheidung und jedes Handeln des Betreuers unterliegt dem Erforderlichkeitsgrundsatz

Die Wünsche der betreuten Person sind unmittelbarer Handlungsmaßstab für den Betreuer. Der Betreuer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die (realisierbaren) Wünsche des Betreuten umzusetzen. Persönliche Ansichten oder Handlungsmaßstäbe des Betreuers sind dabei unbeachtlich. Ausnahmen der Wunschbefolgungspflicht bestehen nur nach § 1821 Abs. 3 BGB, der lautet: Den Wünschen des Betreuten hat der Betreuer nicht zu entsprechen, soweit 1. die Person des […..]
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Wie können Kontaktdaten eines gesetzlichen Betreuers von Angehörigen ermittelt werden?

Es besteht die Möglichkeit für Angehörige, sich an das zuständige Betreuungsgericht zu wenden und den Namen des Betreuers dort zu erfragen. Es ist jedoch nicht selten, dass Betreuungsgerichte diese Auskunft verweigern. Weitere Möglichkeit ist eine Anfrage bei der Betreuungsbehörde oder Betreuungsstelle, die in den meisten Regionen an die Landratsämter angegliedert sind.

Wenn Angehörige zur Übernahme der Betreuung vorgeschlagen werden, sind sie vor der Entscheidung, mit der sie übergangen werden und ein Berufsbetreuer bestellt wird, gerichtlich anzuhören

Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt. BGH, Beschluss vom 1.3.2023 – XII ZB 285/22: Nach § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB hat das Betreuungsgericht dem Wunsch des Betroffenen, eine Person zum Betreuer zu bestellen, zu entsprechen, es sei denn, die gewünschte Person ist zur Führung der […..]
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Wie können unbeteiligte Dritte einer betreuten Person weiterhelfen?

Vielfach wird unsere Stiftung von besorgten und hilfsbereiten Dritten (Nachbarn, Freunde, Pflegepersonal etc.) kontaktiert, denen Missstände in Betreuungsverfahren auffallen, die jedoch nicht wissen, auf welche Weise sie betreuten Personen weiterhelfen können. Wir wollen im Folgenden drei Möglichkeiten zur effektiven Unterstützung betreuter Personen für Dritte, die nicht in einem Angehörigenverhältnis zu den betreuten Personen stehen, darstellen. Alle drei Möglichkeiten können alternativ […..]
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Befolgung der Wünsche betreuter Personen um jeden Preis?

Die Pflicht für Betreuer, Wünsche von betreuten Personen zu befolgen, ist zentraler Mittelpunkt des Betreuungsrechts und mit § 1821 BGB bewusst deutlich formuliert – und zwar schon in der Überschrift der gesetzlichen Regelung. Daraus folgt zwangsläufig, dass die Beantwortung der Frage, unter welchen Umständen Betreuer zu entscheiden haben, die Befolgung der Wünsche zu versagen – was der Ausnahmefall sein muss […..]
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Der Betreuer als Erbe? Genehmigungsvorbehalte außerhalb der betreuungsrechtlichen Regelungen

Wichtig im Zusammenhang mit – durchaus praxisrelevanten – erbrechtlichen Verfügungen durch betreute Personen zugunsten gesetzlicher Betreuer (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis etc.) ist der Genehmigungsvorbehalt des § 30 Abs. 3 BtOG. Warum sich dieser Genehmigungstatbestand im Betreuungsorganisationsgesetz befindet und nicht in den betreuungsrechtlichen Regelungen des BGB, ist wenig nachvollziehbar. Die Vorschrift lautet: Leistungen an berufliche Betreuer (1) Einem beruflichen Betreuer ist es […..]
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Warum wurden die Auskunftspflichten für Betreuer mit § 1822 BGB gesetzlich normiert?

Eine absolut berechtigte Frage, die uns seit 01.01.2023 vermehrt gestellt wird und die unter folgendem Blickwinkel zu betrachten ist:   Wenn man ausschließlich ordnungsgemäße Betreuungsführungen voraussetzen und erwarten dürfte, wäre diese gesetzliche Regelung in der Tat völlig überflüssig. Betreuer würden – nach den Wünschen der betreuten Personen – ohnehin und selbstverständlich mit Angehörigen und Vertrauenspersonen zusammenarbeiten, um so alle im […..]
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Ärzte und Betreute

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Vorstandsvorstandsvorsitzender des Forschungsinstituts Betreuungsrecht erhielt ich in der letzten Zeit vermehrt Anrufe von Ärzten, die sich über das Verhalten vom Betreuern gegenüber Betreuten beschwerten. Bei einer der Beschwerden ging es beispielsweise darum, dass einige Betreuer die ärztliche Diagnose am Telefon gar nicht hören wollen. Die Gespräche werden mit der Begründung abgewürgt, dass die Betreuer dies […..]
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Betreuerpflichten gegenüber in Pflegeheimen untergebrachten Betroffenen

Häufig erreichen uns Berichte von Betroffenen und Angehörigen, wonach Betreute, die in Pflegeheimen untergebracht sind und an unterschiedlichen körperlichen Beeinträchtigungen leiden, von den Betreuern völlig allein gelassen werden. Viele Betreuer informieren sich nicht oder nur selten über den aktuellen Gesundheitszustand der Betroffenen. Mit diesem Desinteresse geht einher, dass mögliche Therapien oder alternative Behandlungsmöglichkeiten nicht durchgeführt werden. Die Tatsache, dass die […..]
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Persönlicher Kontakt

Fehlender persönlicher Kontakt eines Betreuers zu der Betroffenen – Pflichtverletzung, Respektlosigkeit und Verletzung der Menschenwürde Eine besonders interessante und vor allem praxisrelevante Entscheidung, die einer großen Zahl von Betreuern „auf die Füße fallen“ dürfte, hat das LG Siegen mit Beschluss vom 04.09.2018 (AZ: 4 T 124/18) getroffen. Es geht dabei um die Frage, wie häufig ein Betreuer den Betreuten persönlich […..]
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Unbetreubarkeit – Ausnahmefälle

Der BGH (Beschluss v. 23.01.2019) bekräftigt erneut die Grundsätze der „Unbetreubarkeit“: Es wird nach der konkreten gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen beurteilt, ob und für welchen Aufgabenkreis ein Betreuungsbedarf besteht. Für die Erforderlichkeit genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann. Die Erforderlichkeit einer Betreuung kann im Einzelfall fehlen, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer […..]
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Leben in einer vermüllten Wohnung ohne Strom – Betreuer kümmert sich nicht

Ein mitleiderregender Betreuungsfall ist unserer Stiftung zugetragen worden. Eine seit vielen Jahren an schweren Depressionen leidende, alleinstehende Frau lebte in ihrer Wohnung in katastrophalen Verhältnissen. Die Wohnung war vollkommen vermüllt, der Strom war abgestellt und damit die Wohnung eigentlich nicht bewohnbar. Ihr Zustand verschlechterte sich und sie kam längere Zeit in die Psychiatrie. Wohl wissend, dass die Betroffene nicht mehr […..]
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Angehörige – Kontakt zum Betreuer

Angehörige haben die Möglichkeit, direkt mit dem Betreuer Kontakt aufzunehmen, um Informationen zu erhalten oder den weiteren Betreuungsverlauf gemeinsam zu besprechen. Verpflichtet sind die Betreuer dazu nicht. Es ist auch möglich, dass die Kommunikation mit den Angehörigen vom Betreuer abgelehnt wird. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Betreuungsgericht Kontakt aufzunehmen und zu beantragen, Akteneinsicht in die gerichtliche Betreuungsakte zu nehmen. […..]
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Häufigkeit des persönlichen Kontakts eines Betreuers zu einem Betreuten, der in einem Heim untergebracht ist / Betreuer darf Kontrollpflichten nicht auf Heimpersonal delegieren

Wenn eine gesetzlich betreute Person in einem Heim untergebracht ist, darf sich der Betreuer bezüglich der Frage, ob das Heim alle geschuldeten Leistungen vollständig und ordnungsgemäß erfüllt, nicht überwiegend oder womöglich sogar allein auf die Wahrnehmungen und Auskünfte Dritter verlassen, denen die Qualifikation fehlen kann, eventuell vorliegende Pflege- und Behandlungsdefizite zu bemerken. Auch darf der Betreuer seine Pflicht, mit der […..]
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Persönlicher Kontakt zwischen Betreuer und Betreuten – Wie oft muss sich der Betreuer persönlich von der Situation des Betreuten ein Bild machen?

Es gibt keine konkreten gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Anzahl der Besuche, bzw. auf die persönlichen Kontakte zwischen Betreuer und Betreutem. Es ist leider so, dass viele Betreuer die Betroffenen nur selten persönlich aufsuchen oder ggf. auch nur telefonisch kontaktieren. Ein Großteil der Betreuten wird „verwaltet“, dies insbesondere dann, wenn es sich bei dem Betreuer nicht um einen Angehörigen […..]
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Der Rehabilitationsgrundsatz im Betreuungsrecht – Sind sich Betreuer ihrer sich hieraus ergebenden Pflicht bewusst?

Forschungen belegen, dass bei qualitativ hochwertigen Betreuungen, die tatsächlich „zum Wohle des Betroffenen“ geführt werden, eine Verbesserung der (gesundheitlichen) Situation der Betroffenen stattfinden kann. Krankheitsbedingte Einschränkungen können gemindert werden, der Betreuungsbedarf kann sich reduzieren, bzw. die Betreuung kann entbehrlich werden, wenn die Betreuung – gemessen am Einzelfall und den gesetzlichen Anforderungen – optimal geführt wird. Die Pflicht des Betreuers, dieses […..]
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Fehlender persönlicher Kontakt des Betreuers zum Betreuten – ein wichtiger Entlassungsgrund

Der Wortlaut des § 1908 b Abs. 1 BGB stellt klar, dass dem Gesetzgeber der persönliche Kontakt des Betreuers zum Betreuten sehr wichtig ist. In welcher Häufigkeit der Betreuer zu dem Betroffenen Kontakt halten muss ist allerdings gesetzlich nicht klar festgelegt. Fest steht, dass es zu den grundlegenden Pflichten des Betreuers gehört, persönlichen Kontakt zu dem Betreuten aufzubauen und zu […..]
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Zum Betreuerwechsel ohne Benennung eines Wunschbetreuers durch den Betroffenen

Für einen Betreuerwechsel ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Betreute eine bestimmte Betreuerperson vorschlägt. Allgemein gilt, dass das Gericht den bisherigen Betreuer zu entlassen hat, wenn seine Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen nicht (mehr) gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt, § 1908 b Abs. 1 BGB. Das Vorliegen von persönlichen Differenzen kann […..]
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Betreuer – Strafbarkeit

Einen ganz krassen Fall hatten wir vor einiger Zeit im Rahmen einer Betreuung erlebt. Eine Betreuerin hat sich um den Betreuten überhaupt nicht gekümmert. Der Betreute bekam kaum Taschengeld, obwohl er aufgrund seines Vermögens dies hätte ohne Probleme erhalten können. Der Betreute hatte auch relativ wenig Nahrungsmittel. Hierüber konnte er sich bei der Betreuerin nicht beschweren – sie war kaum […..]
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Darf der Betreuer gegen den Willen des Betreuten dessen Wohnung betreten? Welche Kompetenzen stehen diesbezüglich dem Betreuungsgericht zu?

Aus guten Gründen ist das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung grundrechtlich geschützt. Gegen den Willen des Bewohners darf die Wohnung nicht betreten werden. Weder ein Betreuer noch ein Richter darf die Wohnung des Betroffenen ohne dessen ausdrückliche oder konkludente Zustimmung betreten. Innerhalb des  Betreuungsrechts gibt es von diesem Grundsatz nur wenige Ausnahmen, die dieses Recht  beschränken können: Zum einen dann, […..]
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Persönliche Kontaktaufnahme gehört zu den Pflichten des Betreuers – Nachweispflicht

Viele Betreuer halten es nicht für erforderlich, regelmäßig persönlichen Kontakt zu Betreuten zu halten. Die Betreuten werden „verwaltet“, wenn sie konkrete Fragen oder Probleme haben sind Betreuer oft nicht erreichbar oder nur schwer zu einem persönlichen Gespräch zu bewegen. Nach § 1901 BGB gehört die persönliche Kontaktaufnahme des Betreuers zu dem Betreuten aber zu den gesetzlich festgelegten Pflichten des Betreuers, […..]
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Eine unverhältnismäßige Betreuung ist sofort wieder aufzuheben

Eine Betreuung kann dann unverhältnismäßig und sofort wieder aufzuheben sein, wenn der Betroffene sich von vornherein weigert, mit dem eingesetzten Betreuer zu kommunizieren und zu kooperieren. Es muss in solchen Fällen vom Betreuungsgericht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen werden. Ausschlaggebend ist, ob und inwieweit sich für den Betroffenen in Zusammenhang mit seiner Krankheit und seiner Weigerung, eine Betreuung anzunehmen, unverhältnismäßige Nachteile ergeben, […..]
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Wie oft muss der Betreuer mit dem Betreuten Kontakt aufnehmen?

In zahlreichen Fällen haben die Betreuten oft wochenlang keinen Kontakt zu ihren Betreuern. Oft weigern sich die Betreuer mit den Betreuten Kontakt aufzunehmen, weil sie nicht belästigt werden wollen. Dieses Verhalten ist nicht akzeptabel. Die Betreuten haben das Recht auf Information und Unterstützung, wenn sie diese benötigen. Es stellt sich die Frage, wie häufig und in welchem Umfang der Kontakt […..]
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