Zur Rechtsbeschwerde – Wer ist beschwerdeberechtigt?

Die betroffene Person ist auch dann zur Einlegung der Rechtsbeschwerde berechtigt, wenn die erste Beschwerde nicht durch sie selbst, sondern von einem anderen Beteiligten (z. B. vom Verfahrenspfleger) eingelegt wurde. Für andere Beteiligte eines Betreuungsverfahrens gilt dies jedoch nicht automatisch auch. Die Beschwerdeberechtigung zur Einlegung der Rechtsbeschwerde für Kann-Beteiligte i. S. d. § 303 Abs. 2 FamFG liegt nur dann […..]
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Zum Betreuerwechsel und zur anwaltlichen Vertretung der betreuten Person

Ein Vorschlag der betreuten Person, eine andere, von ihr benannte Person zum Betreuer zu bestellen, ist nur dann ein maßgebliches Kriterium für einen Betreuerwechsel, wenn dieser Vorschlag ernsthaft und auf Dauer angelegt ist und auf einer eigenständigen Willensbildung der betreuten Person beruht. Falls es zu einem Beschwerdeverfahren kommt, ist hinsichtlich dieses Kriteriums auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung abzustellen. Hintergrund ist, […..]
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Zur Akteneinsicht von Angehörigen

Sofern die Beteiligung von Angehörigen an Betreuungsverfahren abgelehnt wird, scheitert damit i. d. R. auch die Möglichkeit der Akteneinsicht in die Betreuungsakte für die Angehörigen nach § 13 Abs. 1 FamFG. In Ermangelung der Beteiligtenstellung kommt dann nur noch ein Antrag auf Akteneinsicht nach § 13 Abs. 2 FamFG in Betracht. Dazu muss ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden und […..]
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Vermögenssorge – Einwilligungsvorbehalt auf Basis einer Vorsorgevollmacht ist nicht möglich

Wenn zum effektiven Schutz des Vollmachtgebers/Betroffenen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für die Vermögenssorge (erhebliche Gefährdungslage) erforderlich ist, ist die Vorsorgevollmacht nicht ausreichend. Es ist dann zwingend eine Betreuung (zumindest für den Aufgabenbereich, für den der Einwilligungsvorbehalt erforderlich ist – also regelmäßig die Vermögenssorge) einzurichten. (vgl. BGH, Beschluss v. 11.01.2023, AZ: XII ZB 106/21). Grund dafür ist die Akzessorietät des Einwilligungsvorbehalts, […..]
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Regelmäßig keine Verfahrensbeteiligung von Angehörigen im Rechtsbeschwerdeverfahren

Wenn ein Angehöriger im erstinstanzlichen Betreuungsverfahren nicht durch das Betreuungsgericht als Beteiligter hinzugezogen wurde, sondern erst im Rechtsbeschwerdeverfahren über die Beteiligung entschieden wird, liegt die Beteiligung regelmäßig nicht im Interesse der betreuten Person. Dies folgt aus dem Beschluss es BGH vom 09.08.2023, AZ: XII ZB 507/22. Die Entscheidung, ob ein Angehöriger am Betreuungsverfahren beteiligt wird oder nicht, liegt im pflichtgemäßen […..]
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Verfahrenskostenhilfe für den Betroffenen in Betreuungssachen?

Bei dem Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe handelt es sich um einen höchstpersönlichen Anspruch eines Verfahrensbeteiligten. Dieser Anspruch kann nicht nachträglich und rückwirkend zugunsten von Erben bewilligt werden. Bei der Prüfung durch das Betreuungsgericht, ob für einen Betroffenen Verfahrenskostenhilfe für einen durch diesen beauftragten Rechtsanwalt bewilligt wird oder nicht, sind neben den Erfolgsaussichten auch die Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 FamFG […..]
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Zur Anhörungsrüge im Betreuungsverfahren

Wenn ein Verfahrensbeteiligter im Betreuungsverfahren keine Gelegenheit erhalten hat, sich gegenüber dem Betreuungsgericht zu entscheidungserheblichen Gesichtspunkten zu äußern, stellt dies eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) dar. Wenn gegen die sodann durch das Gericht erlassene Entscheidung kein anderer Rechtsbehelf zur Verfügung steht, kann nach § 44 FamFG innerhalb einer 2-wöchigen Frist eine Anhörungsrüge erhoben […..]
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Zur Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz

Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen gemäß § 278 Abs. 1 FamFG besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren. Zwar räumt § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen. Dies setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, […..]
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Über Streitigkeiten zu Umgangsregelungen durch Betreuer entscheidet das Betreuungsgericht auf Antrag, § 1834 Abs. 3 BGB

Das bedeutet zunächst, dass das Betreuungsgericht nicht von Amts wegen über ein von Betreuern verhängtes Kontaktverbot entscheidet. Erforderlich ist ein Antrag an das Betreuungsgericht, doch wer kann diesen Antrag stellen? Hierzu gibt es keinen gesetzlichen Hinweis. Das bedeutet, dass zunächst auf jeden Fall die unmittelbar am Betreuungsverfahren beteiligten Personen – die betreute Person und der Betreuer – eine Entscheidung des […..]
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Umgangsverbote durch Betreuer – Rechte von Angehörigen

Mit § 1834 BGB wurde mit der Betreuungsrechtsreform eine Regelung für die Aufgabenbereiche Aufenthaltsbestimmung und den Umgang mit Besuchs- und Kontaktregelungen durch Betreuer geschaffen. Diese konkrete gesetzliche Regelung war dringend erforderlich, nachdem in der Praxis immer wieder festgestellt wurde, dass Betreuer mit der Anordnung vor allem von Besuchs- und Kontaktverboten gegenüber Angehörigen z. T. inflationär und in höchstem Maße rechtswidrig […..]
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Der Verfahrenspfleger – Aufgaben und Wesen der Verfahrenspflegschaft

Betreuer und betreute Person stehen sich im Betreuungsverfahren als eigenständige Beteiligte gegenüber. Ohne weiteres kann es zwischen den beiden zu einer unterschiedlichen Interessenlage, bzw. zu Streit kommen. Der Verfahrenspfleger ist ohne Ausnahme dazu da, die Interessen der betreuten Person im Betreuungsverfahren wahrzunehmen. Er muss sich also unter Umständen Entscheidungen des Betreuers entgegenstellen. Er hat mit der betreuten Person zu kommunizieren […..]
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Überprüfung der Vollmacht des für die betreute Person auftretenden Rechtsanwalts?

Ist eine betreute Person im Betreuungsverfahren anwaltlich vertreten, wird dessen Vollmacht entsprechend § 11 S. 3 und 4 FamFG nicht von Amts wegen überprüft. Anderes gilt nur dann, dann sich für das Gericht aufgrund von tatsächlichen Anhaltspunkten begründete Zweifel an der Wirksamkeit oder dem Fortbestand der Verfahrensvollmacht ergeben. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Rechtsanwalt von […..]
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Die Verfahrensfähigkeit der betreuten Person und ihr Recht, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen

Immer wieder wird uns berichtet, dass es betreuten Personen mit unterschiedlichen (falschen) Begründungen von vornherein verwehrt wird, sich in ihrem Betreuungsverfahren anwaltlich vertreten zu lassen. Das ist äußerst problematisch, denn es sind gerade betreute Personen, die sich aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eben nicht selbst energisch zur Wehr setzen können und anwaltliche Unterstützung benötigen. Falsche Informationen wie zum Beispiel: „Aufgrund des […..]
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Wie wirkt die transmortale Vorsorgevollmacht im anschließenden Betreuungsverfahren nach dem Tod des Vollmachtgebers?

Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) ändert nichts daran, dass in dem trotz dieser Vollmacht im Nachhinein angeordneten Betreuungsverfahren die Rechts- und Beteiligtenfähigkeit des Vollmachtgebers (der betreuten Person) dann endet, wenn er verstirbt. Nach dem Tod der betreuten Person kann der Bevollmächtigte mit der transmortalen Vollmacht (soweit sie überhaupt noch existiert) deshalb in dem Betreuungsverfahren die […..]
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Rechtswidrige Maßnahmen in Betreuungsverfahren – nachträgliche Feststellung nach dem Tod der betreuten Person mit transmortaler Vollmacht?

Die Rechtswidrigkeit von Maßnahmen (Entscheidungen) in Betreuungsverfahren kann auch im Nachhinein, also nach deren Erledigung gerichtlich festgestellt werden, § 62 FamFG. Rechtswidrige Entscheidungen in diesem Sinne können beispielsweise schon die Anordnung einer Betreuung sein (insbesondere betroffen davon sind Fälle, in denen eine Vorsorgevollmacht vorlag und trotzdem eine Betreuung angeordnet wurde) oder gerichtliche Beschlüsse zur freiheitsentziehenden Unterbringung der betreuten Person. Es […..]
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Begründete Zweifel der Betreuungsbehörde an der Geeignetheit eines Betreuers – Amtshaftungsanspruch?

Betreuungsbehörden werden i. d. R.  von Betreuungsgerichten darum gebeten, einen Betreuervorschlag abzugeben, wenn ein Berufsbetreuer für eine betroffene Person bestellt werden muss und von der betroffenen Person kein Betreuer vorgeschlagen wurde. Dementsprechend sind Betreuungsbehörden – neben dem Betreuungsgericht – auch Ansprechpartner für betreute Personen, Angehörige oder andere Dritte, wenn Mängel in der Betreuungsführung festgestellt und aufgeklärt werden müssen. Wenn sich […..]
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Wie es trotz Vorsorgevollmacht zur Anordnung einer Betreuung kommen kann – Gefahr für den Vollmachtgeber, wenn ein Bevollmächtigter aus der Reihe tanzt

Wenn die dringende Gefahr besteht, dass der Vorsorgebevollmächtigte nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handelt und deshalb die Person des Vollmachtgebers oder sein Vermögen erheblich gefährdet sind, kann dem Bevollmächtigten die Ausübung der Vollmacht durch das Betreuungsgericht untersagt werden, § 1820 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BGB. Diese Gefahr kann auch darin bestehen, dass bei mehreren Bevollmächtigten ein Bevollmächtigter […..]
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Wie können Kontaktdaten eines gesetzlichen Betreuers von Angehörigen ermittelt werden?

Es besteht die Möglichkeit für Angehörige, sich an das zuständige Betreuungsgericht zu wenden und den Namen des Betreuers dort zu erfragen. Es ist jedoch nicht selten, dass Betreuungsgerichte diese Auskunft verweigern. Weitere Möglichkeit ist eine Anfrage bei der Betreuungsbehörde oder Betreuungsstelle, die in den meisten Regionen an die Landratsämter angegliedert sind.

Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Fragliche Geeignetheit des Bevollmächtigten – Behebbare Mängel?

Für viele Angehörige, die sich darum bemühen einen Vollmachtgeber aus einem missbräuchlichen oder besonders nachlässig ausgeübten Vorsorgevollmachtsverhältnis zu befreien könnte dieser Beschluss des BGH ein Hoffnungsschimmer sein: BGH, Beschluss v. 29.03.2023, AZ: XII ZB 515/22: 1. Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht […..]
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Wenn Angehörige zur Übernahme der Betreuung vorgeschlagen werden, sind sie vor der Entscheidung, mit der sie übergangen werden und ein Berufsbetreuer bestellt wird, gerichtlich anzuhören

Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt. BGH, Beschluss vom 1.3.2023 – XII ZB 285/22: Nach § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB hat das Betreuungsgericht dem Wunsch des Betroffenen, eine Person zum Betreuer zu bestellen, zu entsprechen, es sei denn, die gewünschte Person ist zur Führung der […..]
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Immer wieder kommt es vor, dass betreuten Personen das Sachverständigengutachten unbekannt ist und sie in der gerichtlichen Anhörung von Inhalt und Ergebnis des Gutachtens zum ersten Mal erfahren

Der BGH hat hierzu erneut entschieden: Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache gem. § 37 Abs. 2 FamFG setzt voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat. Insoweit ist das Gutachten in seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, […..]
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Wie können unbeteiligte Dritte einer betreuten Person weiterhelfen?

Vielfach wird unsere Stiftung von besorgten und hilfsbereiten Dritten (Nachbarn, Freunde, Pflegepersonal etc.) kontaktiert, denen Missstände in Betreuungsverfahren auffallen, die jedoch nicht wissen, auf welche Weise sie betreuten Personen weiterhelfen können. Wir wollen im Folgenden drei Möglichkeiten zur effektiven Unterstützung betreuter Personen für Dritte, die nicht in einem Angehörigenverhältnis zu den betreuten Personen stehen, darstellen. Alle drei Möglichkeiten können alternativ […..]
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Betreuerauswahl – Unentschlossenheit der betroffenen Person

Die sog. „Wankelmütigkeit“ von betreuten Personen ist krankheits- und/oder altersbedingt keine Seltenheit. Vor allem bei dem Krankheitsbild der Demenz äußern Betroffene – motiviert durch die jeweilige Person, die Ihnen gerade gegenübersteht und dem Wunsch, es dieser Person „rechtzumachen“ – immer wieder gegenteilige Wünsche. Viele schaffen es zusätzlich, durch Aufrechterhaltung einer gewissen Fassade energisch und bestimmt aufzutreten. Im Hinblick auf die […..]
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Betreuerwechsel – Kann die betroffene Person in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten tatsächlich die wahren Wünsche äußern?

Insgesamt ist der Erfolg eines Antrages auf Betreuerwechsel maßgeblich davon abhängig, auf welche Weise das Verfahren durch das jeweilige Gericht durchgeführt wird. Dabei besteht erheblicher Spielraum. Wenn z. B. ein Betreuerwechsel nach jahrelanger Führung der Betreuung durch ein und denselben Betreuer erreicht werden soll, steht der Betroffene nachvollziehbar erheblich unter Druck, wenn eben dieser Betreuer der gerichtlichen Anhörung beiwohnt. Gleiches […..]
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Wunschermittlung auch durch Verfahrenspfleger

Mit § 276 Abs. 3 FamFG stellt das Gesetz eindeutig klar, dass die Wünsche oder der mutmaßliche Wille der betreuten Person nicht nur für Betreuer und Betreuungsgerichte zu ermitteln, bindend und in das Betreuungsverfahren einzubringen sind, sondern auch für den Verfahrenspfleger. Die Pflicht aller Verfahrensbeteiligten, die Wünsche der betreuten Person detailliert und adressatengerecht zu erforschen wird in Zukunft zu weitaus […..]
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Wann kommt es auf den mutmaßlichen Willen der betreuten Person an?

Nur dann, wenn die betreute Person nicht (mehr) dazu in der Lage ist, Wünsche zu äußern oder wenn die Grenzen der Wunschbefolgung erreicht sind (vgl. § 1821 Abs. 4, S. 1 BGB) besteht die Aufgabe der Verfahrensbeteiligten darin, den mutmaßlichen Willen festzustellen. Es handelt sich dabei um eine hilfsweise Feststellung, wobei zu erläutern ist, warum auf den mutmaßlichen Willen abgestellt […..]
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Fachliche und persönliche Geeignetheit des Verfahrenspflegers ausdrücklich gesetzlich gefordert

Mit der Formulierung, dass „geeignete“ Verfahrenspfleger zu bestellen sind, hat der Gesetzgeber in  § 276 Abs. 1 S. 1 FamFG  klargestellt, dass nur persönlich und fachlich qualifizierte Verfahrenspfleger für Betreuungsverfahren zu bestellen sind. Dazu gehört neben zwingend erforderlicher Fachkenntnis auch die Fähigkeit, mit Betroffenen eine gute Kommunikationsebene finden und ihre Lebenssituationen  mit gesundem Menschenverstand betrachten zu können. Diese Voraussetzungen gesetzlich […..]
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Obligatorische Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

Mit § 276 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FamFG wurde seit 01.01.2023 u. a. neu und klarstellend geregelt, dass für den Betroffenen immer dann ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, wenn eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet wird, bzw. werden soll. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die betreute Person dazu in der Lage ist, einen freien […..]
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