Begründete Zweifel der Betreuungsbehörde an der Geeignetheit eines Betreuers – Amtshaftungsanspruch?

Betreuungsbehörden werden i. d. R.  von Betreuungsgerichten darum gebeten, einen Betreuervorschlag abzugeben, wenn ein Berufsbetreuer für eine betroffene Person bestellt werden muss und von der betroffenen Person kein Betreuer vorgeschlagen wurde. Dementsprechend sind Betreuungsbehörden – neben dem Betreuungsgericht – auch Ansprechpartner für betreute Personen, Angehörige oder andere Dritte, wenn Mängel in der Betreuungsführung festgestellt und aufgeklärt werden müssen. Wenn sich […..]
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Wie es trotz Vorsorgevollmacht zur Anordnung einer Betreuung kommen kann – Gefahr für den Vollmachtgeber, wenn ein Bevollmächtigter aus der Reihe tanzt

Wenn die dringende Gefahr besteht, dass der Vorsorgebevollmächtigte nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handelt und deshalb die Person des Vollmachtgebers oder sein Vermögen erheblich gefährdet sind, kann dem Bevollmächtigten die Ausübung der Vollmacht durch das Betreuungsgericht untersagt werden, § 1820 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BGB. Diese Gefahr kann auch darin bestehen, dass bei mehreren Bevollmächtigten ein Bevollmächtigter […..]
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Wie können Kontaktdaten eines gesetzlichen Betreuers von Angehörigen ermittelt werden?

Es besteht die Möglichkeit für Angehörige, sich an das zuständige Betreuungsgericht zu wenden und den Namen des Betreuers dort zu erfragen. Es ist jedoch nicht selten, dass Betreuungsgerichte diese Auskunft verweigern. Weitere Möglichkeit ist eine Anfrage bei der Betreuungsbehörde oder Betreuungsstelle, die in den meisten Regionen an die Landratsämter angegliedert sind.

Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Fragliche Geeignetheit des Bevollmächtigten – Behebbare Mängel?

Für viele Angehörige, die sich darum bemühen einen Vollmachtgeber aus einem missbräuchlichen oder besonders nachlässig ausgeübten Vorsorgevollmachtsverhältnis zu befreien könnte dieser Beschluss des BGH ein Hoffnungsschimmer sein: BGH, Beschluss v. 29.03.2023, AZ: XII ZB 515/22: 1. Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht […..]
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Wenn Angehörige zur Übernahme der Betreuung vorgeschlagen werden, sind sie vor der Entscheidung, mit der sie übergangen werden und ein Berufsbetreuer bestellt wird, gerichtlich anzuhören

Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt. BGH, Beschluss vom 1.3.2023 – XII ZB 285/22: Nach § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB hat das Betreuungsgericht dem Wunsch des Betroffenen, eine Person zum Betreuer zu bestellen, zu entsprechen, es sei denn, die gewünschte Person ist zur Führung der […..]
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Immer wieder kommt es vor, dass betreuten Personen das Sachverständigengutachten unbekannt ist und sie in der gerichtlichen Anhörung von Inhalt und Ergebnis des Gutachtens zum ersten Mal erfahren

Der BGH hat hierzu erneut entschieden: Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache gem. § 37 Abs. 2 FamFG setzt voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat. Insoweit ist das Gutachten in seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, […..]
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Wie können unbeteiligte Dritte einer betreuten Person weiterhelfen?

Vielfach wird unsere Stiftung von besorgten und hilfsbereiten Dritten (Nachbarn, Freunde, Pflegepersonal etc.) kontaktiert, denen Missstände in Betreuungsverfahren auffallen, die jedoch nicht wissen, auf welche Weise sie betreuten Personen weiterhelfen können. Wir wollen im Folgenden drei Möglichkeiten zur effektiven Unterstützung betreuter Personen für Dritte, die nicht in einem Angehörigenverhältnis zu den betreuten Personen stehen, darstellen. Alle drei Möglichkeiten können alternativ […..]
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Betreuerauswahl – Unentschlossenheit der betroffenen Person

Die sog. „Wankelmütigkeit“ von betreuten Personen ist krankheits- und/oder altersbedingt keine Seltenheit. Vor allem bei dem Krankheitsbild der Demenz äußern Betroffene – motiviert durch die jeweilige Person, die Ihnen gerade gegenübersteht und dem Wunsch, es dieser Person „rechtzumachen“ – immer wieder gegenteilige Wünsche. Viele schaffen es zusätzlich, durch Aufrechterhaltung einer gewissen Fassade energisch und bestimmt aufzutreten. Im Hinblick auf die […..]
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Betreuerwechsel – Kann die betroffene Person in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten tatsächlich die wahren Wünsche äußern?

Insgesamt ist der Erfolg eines Antrages auf Betreuerwechsel maßgeblich davon abhängig, auf welche Weise das Verfahren durch das jeweilige Gericht durchgeführt wird. Dabei besteht erheblicher Spielraum. Wenn z. B. ein Betreuerwechsel nach jahrelanger Führung der Betreuung durch ein und denselben Betreuer erreicht werden soll, steht der Betroffene nachvollziehbar erheblich unter Druck, wenn eben dieser Betreuer der gerichtlichen Anhörung beiwohnt. Gleiches […..]
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Wunschermittlung auch durch Verfahrenspfleger

Mit § 276 Abs. 3 FamFG stellt das Gesetz eindeutig klar, dass die Wünsche oder der mutmaßliche Wille der betreuten Person nicht nur für Betreuer und Betreuungsgerichte zu ermitteln, bindend und in das Betreuungsverfahren einzubringen sind, sondern auch für den Verfahrenspfleger. Die Pflicht aller Verfahrensbeteiligten, die Wünsche der betreuten Person detailliert und adressatengerecht zu erforschen wird in Zukunft zu weitaus […..]
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Wann kommt es auf den mutmaßlichen Willen der betreuten Person an?

Nur dann, wenn die betreute Person nicht (mehr) dazu in der Lage ist, Wünsche zu äußern oder wenn die Grenzen der Wunschbefolgung erreicht sind (vgl. § 1821 Abs. 4, S. 1 BGB) besteht die Aufgabe der Verfahrensbeteiligten darin, den mutmaßlichen Willen festzustellen. Es handelt sich dabei um eine hilfsweise Feststellung, wobei zu erläutern ist, warum auf den mutmaßlichen Willen abgestellt […..]
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Fachliche und persönliche Geeignetheit des Verfahrenspflegers ausdrücklich gesetzlich gefordert

Mit der Formulierung, dass „geeignete“ Verfahrenspfleger zu bestellen sind, hat der Gesetzgeber in  § 276 Abs. 1 S. 1 FamFG  klargestellt, dass nur persönlich und fachlich qualifizierte Verfahrenspfleger für Betreuungsverfahren zu bestellen sind. Dazu gehört neben zwingend erforderlicher Fachkenntnis auch die Fähigkeit, mit Betroffenen eine gute Kommunikationsebene finden und ihre Lebenssituationen  mit gesundem Menschenverstand betrachten zu können. Diese Voraussetzungen gesetzlich […..]
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Obligatorische Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

Mit § 276 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FamFG wurde seit 01.01.2023 u. a. neu und klarstellend geregelt, dass für den Betroffenen immer dann ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, wenn eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet wird, bzw. werden soll. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die betreute Person dazu in der Lage ist, einen freien […..]
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Was gilt, wenn die betreute Person selbst ein Rechtsgeschäft abschließt, welches bei Abschluss durch den Betreuer genehmigungspflichtig wäre?

Nur bei (genehmigungspflichtigen) Rechtsgeschäften, die der Betreuer abschließt, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Wenn die betreute Person das Rechtsgeschäft selbst abschließt, weil sie geschäftsfähig ist und die Anordnung einer Betreuung hier die sog. „Doppelzuständigkeit“ von Betreutem und Betreuer bewirkt, muss keine Genehmigung eingeholt werden (Ausnahme bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts). Denn bei Selbstvornahme durch den Betreuten gelten die Maßstäbe der „Magna […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen

Nur auf Antrag des Betreuers wird ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Ohne Antrag oder gar gegen den Willen eines Betreuers darf eine Genehmigung nicht erteilt werden. Die (grundsätzliche) Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, für das die Genehmigung beantragt wurde, wird durch das Betreuungsgericht überprüft. Das Rechtsgeschäft darf insbesondere nicht gegen die guten Sitten verstoßen (häufige Problemstellung: Übertragung von Grundbesitz des Betreuten, um späterem Rückgriff […..]
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Warum wurden die Auskunftspflichten für Betreuer mit § 1822 BGB gesetzlich normiert?

Eine absolut berechtigte Frage, die uns seit 01.01.2023 vermehrt gestellt wird und die unter folgendem Blickwinkel zu betrachten ist:   Wenn man ausschließlich ordnungsgemäße Betreuungsführungen voraussetzen und erwarten dürfte, wäre diese gesetzliche Regelung in der Tat völlig überflüssig. Betreuer würden – nach den Wünschen der betreuten Personen – ohnehin und selbstverständlich mit Angehörigen und Vertrauenspersonen zusammenarbeiten, um so alle im […..]
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Geschlossene Unterbringung – Voraussetzungen – Fremdgefährdung spielt für betreuungsrechtliche Unterbringung keine Rolle

Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr für den Betreuten voraus. Notwendig ist eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten. Dies setzt objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens voraus. Der Grad der Gefahr ist in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu […..]
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Konkludente Beteiligung von Angehörigen am Betreuungsverfahren erfolgt nicht automatisch durch einfachen Schriftverkehr

Eine Beteiligung von Angehörigen am Betreuungsverfahren ist nicht nur durch ausdrücklichen Antrag und Beschluss möglich. Sie kann auch konkludent erfolgen. Für eine konkludente Beteiligung ist es jedoch nicht ausreichend, dass Angehörige beispielsweise eigeninitiativ Schreiben an das Betreuungsgericht schicken und/oder sich telefonisch gegenüber dem Betreuungsgericht äußern, das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und überprüft. Ausreichend ist auch nicht, dass Angehörige […..]
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Verfahrensrechte des Betroffenen / Verfahrenspflegerbestellung erforderlich

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG NJW 2021, 691) hat entschieden, dass die Fiktion der Verfahrensfähigkeit eines Betreuten nicht in der Weise auswirken darf, dass dem Betreuten die Durchsetzung seiner Verfahrensrechte abgeschnitten wird. In der Folge hat auch der BGH seine Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 17 FamFG) abgeändert. Danach ist innerhalb der Verschuldensprüfung durch das Rechtsmittelgericht die Erkrankung des […..]
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Betreuungseinrichtung – Betreuungsende / Informationspflicht gegenüber Angehörigen?

Folgende Fragen wurde an unser Forschungsinstitut gestellt: Müssen Angehörige über die Einrichtung und/oder die Aufhebung einer Betreuung informiert werden? Besteht nach Aufhebung der Betreuung ein Akteneinsichtsrecht des nicht beteiligten Angehörigen in die Betreuungsakte? 1. Angehörige des Betroffenen als Optionsbeteiligte am Betreuungsverfahren (§§ 7 Abs. 3, 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG) sind zwar grundsätzlich nach § 7 Abs. 4 S. […..]
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Die Corona-Impfung im Betreuungsverfahren – nur in Ausnahmefällen ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich

Für die Corona-Impfung gelten für Betreute grundsätzlich dieselben Regelungen wie für andere ärztliche Maßnahmen. Aufgabe des Betreuers ist es, den Betreuten in seiner Entscheidung zu unterstützen und ggf. (bei Einwilligungsunfähigkeit) zu vertreten. Wenn der Betreute krankheitsbedingt keine eigene Entscheidung treffen kann kommt es nach §§ 1901a BGB auf die Wünsche, bzw. auf den mutmaßlichen Willen des Betreuten an. Das bedeutet, […..]
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Beteiligung der Angehörigen am Betreuungsverfahren

Das Beschwerderecht gegen eine betreuungsgerichtliche Entscheidung steht Angehörigen im Interesse des Betroffenen nur dann zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Die Beteiligung wird entweder auf einen entsprechenden Antrag der Angehörigen hin direkt ausgesprochen. Sie kann aber auch konkludent erfolgen, d. h. die Angehörigen haben die Beteiligung nicht ausdrücklich beantragt, wurden […..]
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Beschwerdebefugnis – Beteiligtenstellung

Wenn eine Person (z. B. ein Angehöriger) nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG an einem Betreuungsverfahren im ersten Rechtszug beteiligt wurde, bleibt auch dann nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG beschwerdebefugt, wenn anschließend seine Beteiligung entsprechend § 7 Abs. 5 FamFG wieder aufgehoben wird. BGH, Beschluss v. 12.02.2020, AZ: XII ZB 347/19

Anspruch der Kinder der betreuten Person auf Auskunft gegenüber dem Betreuer?

Von einem Leser wurde uns die Frage gestellt, ob erwachsene Kinder einer betreuten Person gegenüber dem Betreuer das Recht haben, Auskünfte über die Vermögensangelegenheiten der Betreuten und Einsicht in die Rechnungslegung des Betreuers zu erhalten. Die hierzu – für viele Angehörige erschütternde Antwort lautet NEIN! Gesetzliche Betreuer sind nicht dazu verpflichtet, Angehörigen irgendwelche Auskünfte, Unterlagen oder Akteneinsichten zu überlassen. Sie […..]
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Beschwerdeberechtigung eines Dritten im Betreuungsverfahren

Eine im ersten Rechtszug nicht hinzugezogene Vertrauensperson kann durch Einlegung einer Beschwerde gegen die getroffene Entscheidung des Betreuungsgerichts keine Überprüfung der getroffenen Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht erzwingen. BGH, Beschluss v. 11.12.2019, AZ: XII ZB 396/19 In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere Ausführungen unter den Stichworten „Beteiligte am Betreuungsverfahren“ hinweisen.

Verfahrenspfleger

Nach dem FamFG wird dem Betroffenen durch gerichtlichen Beschluss ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt wenn dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Wann diese Erforderlichkeit vorliegt, entscheidet der Einzelfall. In der Regel wird dies bejaht, wenn eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis „alle Angelegenheiten“ angeordnet werden soll. Der Verfahrenspfleger ist nicht (wie der gesetzliche Betreuer) gesetzlicher Vertreter des Betroffenen. Er wird […..]
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Angehörige – ohne Information?

Um Informationen über den Zustand von gesetzlich betreuten Angehörigen zu erhalten sollte zunächst versucht werden mit dem gesetzlichen Betreuer direkt Kontakt aufzunehmen. Betreuer sind zwar nicht dazu verpflichtet, mit Angehörigen über das Betreuungsverfahren zu sprechen, bzw. Informationen weiterzugeben und verweigern dies auch oft. Des Weiteren unterliegen sie im Aufgabenkreis „Gesundheitssorge“ der Schweigepflicht. Es gibt jedoch Betreuer, die im Interesse der […..]
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Beteiligtenstellung

Allein die Tatsache, dass ein Angehöriger bei der Anhörung des Betroffenen anwesend ist, macht ihn nicht zum Verfahrensbeteiligten i. S. d. § 7 FamFG mit den sich daraus ergebenden Rechten. Es ist zwar möglich, dass ein Angehöriger nicht ausdrücklich, sondern konkludent durch das Betreuungsgericht als Beteiligter hinzugezogen wird. Jedoch ist für diese konkludente Beteiligung erforderlich, dass das Gericht den Angehörigen […..]
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Rechtsmittel der Beteiligten / Interesse des Betroffenen?

Angehörige oder andere Vertrauenspersonen eines Betreuten können sich als sog. „Beteiligte“ zu einem Betreuungsverfahren hinzuziehen lassen. Diese Beteiligtenstellung versetzt die Beteiligten in die Lage, in eigenem Namen Rechtsmittel einzulegen. Zulässigkeitsvoraussetzung dafür ist, dass dies im (objektiven) Interesse des Betroffenen geschieht. Probleme ergeben sich, wenn der Betroffene ausdrücklich erklärt, dass er die Einlegung des Rechtsmittels durch einen Beteiligten nicht möchte. Kann […..]
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