Sind für Umgangsregelungen durch Betreuer gerichtliche Genehmigungen erforderlich?

Nein. Unabdingbare Voraussetzung ist aber die ausdrückliche Übertragung des entsprechenden Aufgabenkreises durch das Betreuungsgericht, §§ 1834, 1815 Abs. 2 Nr. 4 BGB.

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