Nein. Unabdingbare Voraussetzung ist aber die ausdrückliche Übertragung des entsprechenden Aufgabenkreises durch das Betreuungsgericht, §§ 1834, 1815 Abs. 2 Nr. 4 BGB.
Nein. Unabdingbare Voraussetzung ist aber die ausdrückliche Übertragung des entsprechenden Aufgabenkreises durch das Betreuungsgericht, §§ 1834, 1815 Abs. 2 Nr. 4 BGB.