Betreuung und Unterbringung eines Betroffenen wegen Alkoholismus

Alkoholismus für sich genommen ist keine Krankheit i. S. d. § 1814 BGB. Das bedeutet, allein aufgrund dieser Krankheit ist weder eine Betreuung, noch eine zwangsweise Unterbringung des Betroffenen erforderlich und damit nicht gerechtfertigt. Auch die bloße Rückfallgefahr (ohne konkrete, weitere Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefahr) rechtfertigt weder eine zwangsweise Unterbringung nach den Regeln des Betreuungsrechts, noch die Aufrechterhaltung oder […..]
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Kann eine betreuungsgerichtliche Anhörung ohne vorheriges Gutachten stattfinden?

Grundsätzlich ja, und zwar dann, wenn das Gericht aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse Grund zur Annahme haben darf, dass eine Betreuung nicht eingerichtet wird. Eine Betreuung muss dann eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist.  Erforderlich ist die Einrichtung einer Betreuung nur dann, wenn Betreuungsbedürftigkeit und Betreuungsbedarf vorliegen und keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen. Wenn das Gericht der Ansicht ist, […..]
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Immer wieder kommt es vor, dass betreuten Personen das Sachverständigengutachten unbekannt ist und sie in der gerichtlichen Anhörung von Inhalt und Ergebnis des Gutachtens zum ersten Mal erfahren

Der BGH hat hierzu erneut entschieden: Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache gem. § 37 Abs. 2 FamFG setzt voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat. Insoweit ist das Gutachten in seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, […..]
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Behandelnder Arzt – Sachverständiger?

Es taucht immer wieder die Frage auf, ob der behandelnde Arzt zum Sachverständigen bestellt werden darf. Grundsätzlich ist dies möglich, der Arzt muss dem Betroffenen aber deutlich zu erkennen geben, dass er von seiner Bestellung zum Sachverständigen an als Gutachter tätig sein wird. In dieser Funktion muss er den Betroffenen untersuchen und darf sich für sein Gutachten nicht darauf beschränken, […..]
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Gutachterqualifikation

Immer wieder erhält das Forschungsinstitut Fragen mit dem gleichen Inhalt, nämlich welche Qualifikation ein Gutachter haben muss, der gemäß § 280 I FamFG in einem Betreuungsverfahren mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde. Entsprechend der vorgenannten Vorschrift muss der Gutachter Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist die […..]
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