Erforderlichkeit Betreuung

Für die Erforderlichkeit einer Betreuung ist anhand der Lebenssituation und der konkreten Einzelfallumstände zu beurteilen, ob eine Betreuungsreinrichtung für den Betroffenen wirklich notwendig ist. Vor einer Betreuerbestellung muss geprüft werden, ob vom Betroffenen evtl. eine Vorsorgevollmacht erstellt wurde und/oder ob dem Betroffenen nicht durch andere Mittel, die einen weniger gravierenden Einschnitt in die Rechte des Betroffenen darstellen, geholfen werden kann. Solche Mittel können z. B. die Hilfe von Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen sein sowie die Organisation von Pflegediensten, Essenslieferungen etc.
Der Begriff der „Betreuung“ wird von vielen Betroffenen nach wie vor missverstanden. Betreuung bedeutet nicht praktische Hilfe, Unterstützung oder soziale Zuwendung, sondern lediglich gesetzliche Stellvertretung. Praktische Hilfe wie z. B. Pflegeorganisation oder Essenslieferungen müssen von einem gesetzlichen Betreuer lediglich in die Wege geleitet werden.
25.09.2019

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