Welche Auskunftsrechte haben die Erben gegenüber dem für den Verstorbenen eingesetzten Betreuer?

Die Erben eines Betreuten haben als Rechtsnachfolger des Betroffenen grundsätzlich einen Rechenschaftslegungs- und Auskunftsanspruch gegenüber dem Betreuer. Dieser ist so ausgestaltet, dass der Betreuer nach der Beendigung der Betreuung das verwaltete Vermögen an die Erben herauszugeben und über die Verwaltung des Vermögens Rechenschaft abzulegen hat.

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