Vorsorgevollmacht schützt nicht in jedem Fall vor einer Unterbringung oder Zwangsbehandlung

Auch wenn eine Vorsorgevollmacht mit dem Inhalt vorliegt, dass der Vollmachtnehmer unter anderem dazu berechtigt sein soll, hinsichtlich einer möglichen krankheitsbedingten Unterbringung oder (Zwangs-)Behandlung des Betroffenen Entscheidungen zu treffen oder Maßnahmen in die Wege zu leiten ist es nicht immer so, dass der Betroffene sich darauf verlassen kann, dass allein der Vollmachtnehmer im Sinne der gemeinsam erstellten Vorsorgevollmacht diese Entscheidungen […..]
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Unterbringung

Wenn es darum geht, einen Betreuten gegen seinen Willen in einer Einrichtung unterzubringen muss hierzu eine gerichtliche Genehmigung eingeholt werden. Für die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigung gilt folgendes: Es müssen konkrete und objektivierbare Anhaltspunkte für eine akute Suizidgefahr oder den Eintritt eines erheblichen gesundheitlichen Schadens vorhanden sein. Es reicht nicht aus, wenn das Gericht formelhaft behauptet, es bestehe Selbstschädigungsgefahr, wenn der […..]
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Fixierungsmaßnahmen im Rahmen einer Unterbringung

Der BGH hat mit Beschluss vom 28.07.2015 (AZ: XII ZB 44/2015) festgestellt: Auch im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB bedarf es der gesonderten betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1906 Abs. 4 BGB, wenn dem Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Art über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll. Ohne ausdrücklichen […..]
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Der Bundesgerichtshof hält Bestimmungen zum Thema „ärztliche Zwangsmaßnahmen“ teilweise für verfassungswidrig

Geregelt ist die ärztliche Zwangsmaßnahme in §§ 1904, 1906 BGB. Ein Kernstück dieser Bestimmungen ist, dass eine Person nur dann medizinisch zwangsbehandelt werden darf, wenn und während sie in einer entsprechenden Einrichtung geschlossen untergebracht ist. Ohne eine gleichzeitige geschlossene Unterbringung darf keine Zwangsbehandlung durchgeführt werden. Dies führt zu einem Dilemma in den Fällen, in denen der Betroffene zwar eine dringend […..]
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Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen nur dann angewendet werden, wenn sie zum Schutz des Patienten unerlässlich sind

Das VG Würzburg hat in einem aktuellen Beschluss vom 01.09.2014, AZ: W 3 S 14.778 einmal mehr deutlich gemacht, dass freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen in stationären Einrichtungen nur dann angewendet werden dürfen, wenn sie zum Schutz gegen eine dringende Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen unerlässlich sind. Hintergrund des Falles war die Frage, ob der Einsatz eines Bettes mit […..]
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Der „besondere“ Verfahrenspfleger ist für die Reduzierung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen ein entscheidender Faktor

Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen gerichtlich genehmigt werden. Sie sind nur dann zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich sind (s. auch Beitrag „Freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen können spürbar reduziert werden – mit den richtigen Mitteln“). Verschiedene Initiativen, wie z. B. „Redufix“ oder „Der Werdenfelser Weg“ haben sich zum Ziel gesetzt, die einschneidenden freiheitsentziehenden Maßnahmen zu reduzieren und – wenn möglich […..]
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Freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen können spürbar reduziert werden – mit den richtigen Mitteln

Verursacht durch verschiedene Faktoren sieht der Alltag in Pflegeeinrichtungen für viele Betroffene so aus, dass sie stundenlang am Bett, Rollstuhl usw. fixiert oder durch entsprechende Medikamente ruhiggestellt werden. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, die Schlagworte Pflegenotstand, Personalmangel, fehlende finanzielle Mittel kennen wir alle. Wir wissen auch, dass es in einer großen Zahl von Fällen überhaupt nicht erforderlich wäre, die Lebensqualität […..]
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Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche Zwangsmaßnahmen in Unterbringungssachen

§ 1906 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches lässt es zu, dass der Betreuer unter gewissen Voraussetzungen in eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betroffenen – in der Psychiatrie, im Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung- einwilligen kann, auch wenn sie dem natürlichen Willen des Betreuten widerspricht. Dies ist zulässig wenn der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung […..]
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Zur Unterbringung eines Betreuten

§ 1906 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt grundsätzlich fest, dass eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, nur zulässig ist, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist. Ausgangspunkt ist hierbei immer, dass eine psychische Krankheit oder eine geistige bzw. seelische Behinderung des Betreuten besteht. Dies kann z.B. eine Alkohol- oder Drogensucht oder […..]
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Besondere Sicherungsmaßnahmen nur bei akuter Gefährdung

In einem vom OLG Frankfurt zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, ob einer Wohneinrichtung, in der eine psychisch kranke Betreute untergebracht war und die dann einen Suizidversuch durchführte, Pflichtverletzungen vorgeworfen werden können, weil keine besonderen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Betroffenen ergriffen wurden. Das Gericht verneinte dies, weil es sich dabei um einen Fall handelte, in dem die Betroffene […..]
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Kontrolle und Überwachung von freiheitsentziehenden Maßnahmen durch den Betreuer

Es gehört zu den grundlegenden Pflichten des Betreuers, die gängige Praxis des jeweiligen Pflegeheimes oder der Klinik darauf hin zu überprüfen, dass der Betreute nicht unter Missachtung der Vorschriften über freiheitsentziehende Maßnahmen festgehalten oder fixiert wird. Er muss sich unbedingt für die Belange des Betreuten einsetzen, auch wenn dies unter Umständen zu Auseinandersetzungen in der Pflegeeinrichtung führt. Wir halten es […..]
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Betreuungsrecht – freiheitsentziehende Maßnahmen

Die Problematik des Betreuungsrechts liegt darin, dass bei freiheitsentziehenden Maßnahmen, die in die Menschenrechte des Betreuten eingreifen, die Angehörigen oftmals gar nichts hierüber erfahren, wenn ein fremder Betreuer eingesetzt wurde. Die Zustellung derartiger Beschlüsse erfolgt an den Betreuer. Der Betreute selbst kann meistens aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes und der Tatsache, dass er keine Willensentscheidungen mehr treffen kann, hiergegen keine Rechtsmittel […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen

Im Alltag der Pflegeheime ist es aufgrund der verschiedenen Krankheitsbilder und der unterschiedlichen körperlichen Verfassung der Bewohner oft unvermeidlich, die Betroffenen in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. Es handelt sich hier in der Regel um eine Abwägung zwischen elementaren Grundrechten. Die Grenzen zwischen (nicht zulässiger) Freiheitsberaubung einerseits und Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz andererseits sind oft fließend.

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