Ca. 240.000 Demenzkranke werden jährlich überflüssigerweise in den Pflegeheimen mit ruhigstellenden Psychopharmaka behandelt. Dies obwohl ein solches Vorgehen nicht notwendig wäre, der Alltag in den personell unterbesetzen Pflegeheimen oft aber nicht anders gehandhabt werden kann. In einer Vielzahl dieser Fälle erfährt das Betreuungsgericht, dessen Zustimmung und Genehmigung eigentlich Voraussetzung für ein solches Vorgehen wäre, gar nichts davon. Die Gründe liegen […..]
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