Wann darf der Betreuer die Post kontrollieren?

Es muss ihm der Aufgabenbereich der Entscheidung über Postangelegenheiten übertragen worden sein. Die Voraussetzungen dafür, dass ihm dieser Aufgabenbereich übertragen werden darf liegen aber nur dann vor, wenn die Kontrolle der Kommunikation der betreuten Person erforderlich ist, weil dem Betreuer nur so die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgabenbereiche in gebotener Weise zu ermöglichen ist.

Das bedeutet auch: Berechtigt zum Empfang der Post der betreuten Person ist der Betreuer nur für Post, in den angeordneten Aufgabenbereichen. Private Post und als „persönlich/vertraulich“ gekennzeichnete Post fällt nicht darunter. Dies ist vielfach gerade Pflegeeinrichtungen nicht bewusst. Immer wieder müssen diese darauf hingewiesen werden, dass mit „persönlich/vertraulich“ gekennzeichnete Post der betreuten Person auszuhändigen ist, nicht etwa dem Betreuer.

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