Vermögensrechtliche Straftaten durch Betreuer

Betreuungsverfahren bergen zahlreiche Möglichkeiten für Straftaten, die durch Betreuer aufgrund ihrer Machtposition begangen werden können. Vor allem der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ bietet zahlreiche Gelegenheiten für Betreuer, auf das Vermögen der Betroffenen zuzugreifen um sich selbst zu bereichern.
Zu der Frage, ob und wieviel vermögensrechtliche Straftaten durch einzelne „schwarze Schafe“ unter den Betreuern verwirklicht werden und wie die verfahrensrechtlichen Kontrollmechanismen der Gerichte dagegen wirken, gibt es in Deutschland nur vereinzelte Erhebungen. Es bestehen nur einzelne regional durchgeführte Untersuchungen, die auf die Auswertung von Akten basieren. Es handelt sich demnach nicht um grundsätzlich wissenschaftlich belastbare Untersuchungsergebnisse, da die untersuchten Fälle nur einen Ausschnitt darstellen und nicht das Gesamtaufkommen der bei den Staatsanwaltschaften geführten Strafakten gegen Betreuer zugrunde legen.
Jedenfalls wird aus diesen Erhebungen aber deutlich, dass innerhalb der Untersuchten Fälle weit mehr Vermögensdelikte von Berufsbetreuern begangen werden als von ehrenamtlichen Betreuern. Dies liegt naturgemäß darin, dass Berufsbetreuer zahlreiche Betreuungsverfahren bearbeiten, ehrenamtliche dagegen meistens nur für ein Betreuungsverfahren bestellt werden.
Besonders beachtlich ist die unterschiedliche Anzahl der Straftaten. Es wurde festgestellt, dass Betreuer nur eine Straftat innerhalb eines Betreuungsverfahrens begingen, anderen wurden mehrere hundert einzelne Straftaten zur Last gelegt.
Beachtenswert ist auch, dass die meisten durch Betreuer begangenen Delikte nicht von dem Betreuungsgericht – welches innerhalb jeden Betreuungsverfahrens die Aufgabe der Kontrolle des Betreuers hat – aufgedeckt wurde, sondern viel mehr von engagierten Angehörigen oder von neu eingesetzten Betreuern nach einem Betreuerwechsel. Dies zeigt einmal mehr, dass die gesetzlich eingerichteten Kontrollmechanismen durch die Gerichte nicht verlässlich sind und dadurch viele Betroffene, die sich nicht selbst wehren können oder die keine Angehörigen haben, die sich darum kümmern, geschädigt werden.
13.11.2019

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