Verwahrlosung

Auch die Situation in einer Wohnung oder in einem Haus eines älteren Menschen kann zum Betreuungsfall werden. Es ist ein Fall bekannt geworden, bei dem ein bayerisches Landgericht die Betreuung insbesondere deswegen anordnete, weil die betreffende Person einen Hang zur Verwahrlosung hatte. Das Gericht untermauerte die Entscheidung auch noch damit, dass die Betreute ihre Post nicht las, die auch in großen Mengen in ihrer Wohnung vorhanden war.

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