Besuchsbeschränkungen

Die Beschränkung der Besuche in Altenheimen und Seniorenresidenzen auf Besucherzonen oder im Außenbereich zu dem Zweck, die Bewohner vor einer Einbringung des Corona-Virus zu schützen, ist verhältnismäßig.

Die durch die Besuchsbeschränkung für die Bewohner entstehenden Unzuträglichkeiten müssen ebenso wie das Interesse ihrer Bevollmächtigten, den Zustand des Zimmers kontrollieren zu können, hinter den hohen Schutzgütern des Lebens und der Gesundheit zurückstehen.

OVG Saarlouis, Beschluss v. 06.08.2020, AZ: 2 B 255/20

 

 

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