Was bringt eine Stiftungsgründung mit sich?

Jeder kann eine Stiftung gründen, Privatpersonen alleine oder als Gruppe, Familien oder als Unternehmen.
Die Voraussetzungen sind gesetzlich in den §§ 80 ff BGB geregelt und überschaubar.
Man braucht:
–    ein Stiftungsvermögen, das in die Stiftung eingebracht werden soll
–    einen Stiftungszweck
–    und eine Stiftungssatzung.
Wenn die Stiftungsaufsicht den Stiftungszweck und die Stiftungssatzung anerkannt hat und bei der Stiftungsgründung die Verwaltung der Stiftung geregelt ist, dann ist eine Stiftung gegründet.
Zu beachten ist, dass das einmal in eine Stiftung eingezahlte Kapital nicht mehr angetastet werden kann. Denn das Grundstockvermögen einer Stiftung ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten und von anderem Vermögen getrennt zu halten. Man sollte sich daher vor Gründung einer Stiftung fragen, ob man bereit ist, sich von einem Teil seines Vermögens oder sogar von seinem Vermögen zu trennen! Ferner genießt eine einmal errichtete Stiftung staatlichen Bestandsschutz.
Aus diesem Grund sollte man sich auch fragen, ob die Ziele, die man mit der Stiftung verfolgt in 10 oder 20 Jahren immer noch verfolgt werden sollen und können. Des Weiteren, ob und wie man dauerhaft den Stiftungszweck finanzieren will und kann.
Neben den finanziellen Mitteln sind unternehmerische Erfahrung, Kenntnisse und Kontakte sehr wichtig. Denn nur eine Kombination aus allem führt dauerhaft zum Erfolg!

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