Stiftung Grundform

Als Grundform ist die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts zu sehen, bei der ein bestimmtes Vermögen einen bestimmten Zweck durch die Stiftungssatzung gewidmet wird. Eine bestimmte Organisation ist nötig, damit die Stiftung handlungsfähig ist. Die Besonderheit der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts liegt darin, dass sie als juristische Person in der Lage ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

 

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