Persönliche Anhörung – Zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Betreuungsverfahrens findet sie statt?

Für viele Betroffene, die sich plötzlich in einem Betreuungsverfahren wieder finden, ist es verwirrend, wann eigentlich eine (erste) Anhörung durch das Gericht stattfindet, nachdem sich womöglich schon die Betreuungsbehörde, ein medizinischer Sachverständiger und ein potenzieller Betreuer mit ihnen in Verbindung gesetzt haben. Ein fester Zeitpunkt, wann die erste Anhörung durch das Betreuungsgericht stattfinden soll, ist im Gesetz nicht festgelegt. Der […..]
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Persönliche Anhörung – Ausnahmen

Das Betreuungsgericht muss sich vor der Betreuerbestellung, vor der Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme oder vor der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts von dem Betroffenen durch Anhörung einen persönlichen Eindruck verschaffen. Wann kann diese Anhörung ausnahmsweise entfallen? Die Anhörung kann nach §§ 278 Abs. 4, 34 Abs. 2 FamFG dann unterbleiben, wenn hiervon erhebliche Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu befürchten sind. Diese […..]
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Sachverständigengutachten – Häufige Verfahrensfehler – Missachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Wenn für das Betreuungsgericht hinreichende Anhaltpunkte für die Einrichtung einer Betreuung gegeben sind, wird die Einholung eines medizinischen Gutachtens angeordnet. Nach Erstellung des Gutachtens kommt es in vielen Betreuungsfällen anschließend zu dem Verfahrensfehler, dass das Gutachten dem Betroffenen nicht rechtzeitig oder nicht in seinem vollen Wortlaut bekannt gegeben wird. Grundsätzlich muss das Gutachten dem verfahrensfähigen Betroffenen vollständig zur Verfügung gestellt […..]
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Muss das Betreuungsgericht zu Beginn eines Betreuungsverfahrens immer ein Sachverständigengutachten einholen?

Nein. § 280 FamFG, der Regelungen zur Einholung des Gutachtens beinhaltet, verpflichtet das Gericht nur dann zur Einholung eines Sachverständigengutachtens, wenn das Verfahren mit einer Betreuerbestellung endet. Vor der evtl. Anordnung eines Gutachtens hat das Gericht aber zu prüfen, ob das Verfahren im Hinblick auf eine Betreuerbestellung überhaupt weiter betrieben werden soll. Denn für die Fortführung eines Betreuungsverfahrens muss es […..]
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Ablehnung einer Betreuungseinrichtung ohne Anhörung des Betroffenen

Der Anhörung des Betroffenen vor einer Betreuerbestellung kommt im Rahmen der vom Gericht durchzuführenden Ermittlungen eine zentrale Stellung zu. Werden die erforderlichen Ermittlungen nicht durchgeführt und für den Betroffenen die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt, wird dem Betroffenen grundsätzlich die Grundlage für den durch das Betreuungsrecht gewährleisteten Erwachsenenschutz entzogen. Aber: Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass es hinreichende Anhaltspunkte […..]
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Anhörung – Verfahrenspfleger

Die Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren, die durchgeführt wurde, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, daran teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft und kann zur Aufhebung der Betreuung führen. Anders liegt der Fall aber ausnahmsweise dann, wenn das Gericht vor der Anhörung des Betroffenen nicht erkennen konnte, das die Bestellung eines Verfahrenspflegers erforderlich ist und aus diesem Grund daran gehindert war, den Verfahrenspfleger […..]
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Persönliche Anhörung – Warum ist sie wichtig?

Für den Betroffenen dient die persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht in erster Linie dazu, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, also dem Gericht seine Situation und Sichtweise bezüglich des Betreuungsverfahrens mitzuteilen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass allein die Tatsache, dass der Betroffene während der Anhörung mitteilt, eine Betreuung nicht haben zu wollen und mit einem Betreuer nicht zusammenzuarbeiten, dazu führt, dass […..]
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Immobilienverkauf – Genehmigung

Für eine Grundstücksveräußerung im Rahmen eines Betreuungsverfahrens durch den Betreuer ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Familienangehörige, die an dem Betreuungsverfahren durch das Gericht als „Beteiligte“ hinzugezogen wurden, haben allgemein die Möglichkeit, eigene Stellungnahmen einzubringen. Diese sind vom Gericht zur Kenntnis zu nehmen und ggf. in die Entscheidung miteinzubeziehen. Darüber hinaus kann in dem Genehmigungsverfahren auch eine gerichtliche Anhörung naher Angehöriger […..]
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Gutachten – Wohnung

Betroffene müssen es nicht hinnehmen, gegen ihren Willen in ihrer Wohnung begutachtet zu werden. Es besteht diesbezüglich keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Wenn eine Begutachtung in der eigenen Wohnung vom Gericht vorgeschlagen, bzw. „angeordnet“ wurde sollte dem Gericht mitgeteilt werden, dass dies nicht gewünscht ist. Es wird dann einen anderen Termin/Ort bestimmen, an dem die Begutachtung durchgeführt wird. 12.09.2019

Anhörung ohne Ankündigung

Es ist oft so, dass Betroffene von der kurzfristigen Ankündigung eines Besprechungs-/ Anhörungstermins durch Behördenmitarbeiter, Richter oder Ärzte „überrumpelt“ werden. Dies muss nicht hingenommen werden. Der Termin muss grundsätzlich zeitlich so bestimmt werden, dass der Betroffene Gelegenheit hat, sich darauf einzustellen und sich zu überlegen, ob er diesen überhaupt in der eigenen Wohnung wahrnehmen möchte und ob er beispielsweise eine […..]
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Anhörung Betreuungsverfahren

Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die durchgeführt wurde, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen ist in der Regel verfahrensfehlerhaft. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn das Gericht vor der Anhörung des Betroffenen die Erforderlichkeit der Verfahrenspflegerbestellung nicht erkennen konnte und aus diesem Grund gehindert war, den Verfahrenspfleger schon vor der abschließenden Anhörung des Betroffenen zu bestellen. […..]
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Beteiligtenstellung

Allein die Tatsache, dass ein Angehöriger bei der Anhörung des Betroffenen anwesend ist, macht ihn nicht zum Verfahrensbeteiligten i. S. d. § 7 FamFG mit den sich daraus ergebenden Rechten. Es ist zwar möglich, dass ein Angehöriger nicht ausdrücklich, sondern konkludent durch das Betreuungsgericht als Beteiligter hinzugezogen wird. Jedoch ist für diese konkludente Beteiligung erforderlich, dass das Gericht den Angehörigen […..]
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Anhörung ohne Verfahrenspfleger

Die Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen ist, ist verfahrensfehlerhaft und kann zur Aufhebung der Betreuung führen. Die Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens hängt nicht davon ab, ob ein verbaler Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Sachverständigen hergestellt werden kann. Dagegen muss der Sachverständige den Betroffenen aber […..]
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Anhörung – Sachverständigengutachten – Verwertbarkeit

Die Anhörung des Betroffenen ist eine verfahrensrechtliche Anforderung und dient grundsätzlich dazu, dass er sich zu der Betreuungseinrichtung äußern kann. Dazu gehört auch, dass er zu dem als notwendige Betreuungsvoraussetzung erstellten Sachverständigengutachten Stellung nehmen kann. Wenn die Anhörung vor Erstattung des Sachverständigengutachtens durchgeführt wird hat der Betroffene diese Gelegenheit nicht. Eine weitere Funktion der Anhörung nach Erstellung Gutachtens besteht darin, […..]
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Betroffene dürfen nicht gegen ihren Willen in ihrer Wohnung angehört oder durch einen Sachverständigen untersucht werden

Oft werden uns Fragen dazu gestellt, ob es Betroffene über sich ergehen lassen müssen, dass Richter, Ärzte und ggf. Mitarbeiter der Betreuungsbehörde gegen den Willen des Betroffenen – gewaltsam – sich Zutritt zu dessen Wohnung verschaffen um ihn dort anzuhören oder ärztlich zu begutachten. Begutachtung und Anhörung in der Wohnung gegen den Willen des Betroffenen ist rechtswidrig und muss nicht […..]
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Vorführung zur Untersuchung – Anhörung – rechtliches Gehör

Die Unterbringung stellt einen massiven Grundrechtseingriff dar. Sie ist nur zulässig, wenn der Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann und infolgedessen sich oder andere gefährdet. Dabei kommt der Anhörung des Betroffenen besondere Bedeutung zu. Denn nur durch die Anhörung kann der Betroffene in einem Unterbringungsverfahren von seinem Recht Gebrauch machen, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des zuständigen Betreuungsgerichts einwirken […..]
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Anhörung in Unterbringungssachen – Im Rahmen der Rechtshilfe möglich?

§ 319 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass das Gericht den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen hat. Diese Regelung gehört zu den verfahrensrechtlichen Grundprinzipien in Unterbringungssachen. Ausnahmen sind in engen Grenzen möglich nach § 319 Abs. 3 FamFG. Dies aber nur dann, wenn der Betroffene offensichtlich nicht in der Lage ist, […..]
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Wie das Vorhaben eines Elternpaares, für den Sohn optimale Vermögensvorsorge zu treffen fast scheiterte – Ein Fall von Behördenignoranz in Österreich

Ein Ehepaar, Eltern eines zu 80 % beeinträchtigten, mittlerweile erwachsenen Sohnes, wollte für diesen ein Ferienappartement in Ungarn erwerben. Vorausgehend sollte aus ein Gartenhaus (ebenfalls in Ungarn) mit großem, arbeitsintensivem Grundstück, welches schon im Eigentum des Sohnes stand, veräußert werden. Hintergrund des Vorhabens war zum einen, dem Sohn die Möglichkeit zu erhalten, die gewohnten und liebgewonnenen Ferien weiterhin in Ungarn […..]
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Eindringen der Betreuungsbehörde und Sachverständigen in die Wohnung eines Betreuten gegen dessen Willen? Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Betroffenen

Eine Frage, die uns schon von vielen Betroffenen gestellt wurde, wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Beschluss vom 16.3.2018 – 2 BvR 253/18) beantwortet. Es ging dabei um die Frage, ob es zulässig ist, eine unter Betreuung stehende Person – wenn nötig unter Gewaltanwendung – zur Vorbereitung der Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Unterbringungsbringungsbedürftigkeit in Ihrem Wohnhaus untersuchen zu lassen. Das […..]
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Betreuungseinrichtung ohne Information der Angehörigen

Das Vorgehen von Betreuungsgerichten ist leider oft so, dass im Falle der Anregung / Einrichtung einer Betreuung – sei es durch einen Angehörigen oder durch andere Personen – die (anderen) Angehörigen darüber nicht informiert werden. Tatsächlich gibt es auch keine gesetzliche Grundlage, die eine Information der Angehörigen verpflichtend vorschreiben würde. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass bei der Auswahl des […..]
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Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens gegenüber dem Betroffenen

Wenn das der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegte medizinische Sachverständigengutachten dem Betroffenen nicht in vollem Umfang bekannt gemacht wurde hat dieser nicht die Möglichkeit, zu den Diagnosen, Behandlungsmöglichkeiten und Alternativen Fragen zu stellen oder Einwände gegen das Ergebnis des Gutachtens zu erheben. Dadurch ist der Betroffene nicht in der Lage, im Ergebnis eine evtl. mögliche andere Einschätzung des Sachverständigen im Hinblick […..]
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Beteiligung des Verfahrenspflegers am Unterbringungsverfahren

Der Betreuer muss an dem Unterbringungsverfahren des Betroffenen beteiligt werden, das bedeutet, dass er von einem Anhörungstermin rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden muss. Des Weiteren muss das Gericht für den Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren einen Verfahrenspfleger bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers innerhalb eines Unterbringungsverfahrens soll gewährleisten, dass die Belange des Betroffenen entsprechend […..]
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Anhörung im Unterbringungsverfahren – fehlende rechtzeitige Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an Betroffenen und Verfahrenspfleger

Wenn über eine (erneute) Unterbringung entschieden werden soll, muss in aller Regel (Ausnahme nach § 68 FamFG möglich) davor eine Anhörung des Betroffenen stattfinden, in der auch auf das zuvor eingeholte medizinische Sachverständigengutachten eingegangen wird. Problematisch und durchaus praxisrelevant sind die Fälle, in denen der Betroffene zuvor keinerlei Kenntnis von dem Inhalt des Gutachtens hat. Zwar gibt es Fälle, in […..]
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Darf der Betreuer gegen den Willen des Betreuten dessen Wohnung betreten? Welche Kompetenzen stehen diesbezüglich dem Betreuungsgericht zu?

Aus guten Gründen ist das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung grundrechtlich geschützt. Gegen den Willen des Bewohners darf die Wohnung nicht betreten werden. Weder ein Betreuer noch ein Richter darf die Wohnung des Betroffenen ohne dessen ausdrückliche oder konkludente Zustimmung betreten. Innerhalb des  Betreuungsrechts gibt es von diesem Grundsatz nur wenige Ausnahmen, die dieses Recht  beschränken können: Zum einen dann, […..]
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Anhörung ist grundsätzlich zwingend – auch wenn der Betroffene nicht zu einer verbalen Äußerung in der Lage ist

Im Allgemeinen kommt es bei einer Anhörung bzgl. einer Betreuungseinrichtung oder Verlängerung , nicht entscheidend darauf an, dass der Betroffene den Sinn, der hinter den Fragen, die ihm gestellt werden, genau erkennen und sich dazu äußern kann. Es ist keinesfalls so, dass von einer Anhörung schon dann abgesehen werden darf, wenn der Betroffene sich aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht sinnvoll zu […..]
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Verwertung von ärztlichen Gutachten in Betreuungsverfahren

Wenn ein Betreuungsverfahren eingerichtet werden soll und in einem anderen Zusammenhang schon ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Betroffenen erstellt wurde, passiert es oft, dass ein solches Gutachten vom Gericht auch für die Beurteilung des Betroffenen im Betreuungsverfahren verwendet wird. Leider oft ohne Wissen des Betroffenen. Ein solches Vorgehen ist rechtswidrig und kann mit der Beschwerde angegriffen werden. Das […..]
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Zwangsweise Vorführung verletzt Grundrechte – intensive Verhältnismäßigkeitsprüfung erforderlich

Die zwangsweise Vorführung des Betroffenen zur Anhörung ist dann rechtswidrig, wenn dadurch erhebliche negative (gesundheitliche) Folgen für den Betroffenen zu befürchten sind. Rechtsprechung hierzu: a) Bei der Frage, ob vor der (erstmaligen) Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts die Vorführung des Betroffenen und deren zwangsweise Vollziehung ausnahmsweise unverhältnismäßig ist, ist insbesondere die Bedeutung des Verfahrensgegenstands in den Blick […..]
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Rechtsprechung zur Unterbringung – Anhörung des Betroffenen nach erneutem Gutachten

a) Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören. b) Im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) ist das in einem Unterbringungsverfahren eingeholte vollständige Gutachten grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich zur Verfügung zu stellen. c) Die Verpflichtung des Gerichts gem. § 329 Abs. […..]
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