Wenn ein Rechtsanwalt zum Betreuer bestellt wurde, darf dieser das Vermögen des Betreuten nicht über das kanzleiinterne Fremdgeldkonto verwalten. Für jeden Betreuten muss ein eigenes Vermögenskonto eingerichtet werden.
01.10.2019
Wenn ein Rechtsanwalt zum Betreuer bestellt wurde, darf dieser das Vermögen des Betreuten nicht über das kanzleiinterne Fremdgeldkonto verwalten. Für jeden Betreuten muss ein eigenes Vermögenskonto eingerichtet werden.
01.10.2019