132. Was versteht man unter strafloser passiver Sterbehilfe?

Unter passiver strafloser Sterbehilfe versteht man das Unterlassen oder den Abbruch von medizinischen Behandlungen, wenn diese nicht der Lebenserhaltung dienen, sondern den schon eingeleiteten Sterbeprozess verlängern bzw. hinauszögern würden. Unter Umständen können sogar solche lebenserhaltende Maßnahmen, die in einer solchen Situation in der sich der Patient in der ausweglosen Sterbephase befindet, strafrechtlich als Körperverletzungshandlung angesehen werden, wenn dadurch eine sinnlose Leidensverlängerung eintritt.

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