Aktive Sterbehilfe

Patientenverfuegung.jpgUnter Aktiver Sterbehilfe wird die gezielte Tötung eines Menschen mittels einer tödlichen Medikation verstanden, um seinem Sterbewunsch aufgrund unerträglicher Schmerzen zu entsprechen.  Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland auch dann verboten, wenn der Sterbende seine Tötung aufgrund starker Schmerzen ausdrücklich verlangt. Dieser Grundsatz ist im § 216 StGB verankert und gilt selbst dann, wenn eine dahingehend lautende Patientenverfügung existiert. Folglich ist die Aktive Sterbehilfe in Deutschland unter keinem Gesichtspunkt erlaubt.

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