Ein zu diesem oben beschriebenen Thema unserer Stiftung zugetragener Fall zeigt deutlich, wie der ursprünglich geäußerte Wille einer Vollmachtgeberin durch eine Kontrollbetreuung ausgehebelt werden kann. Die ältere, mittlerweile demente und in einem Seniorenheim lebende Dame hatte ihrer Nichte und deren Sohn umfassende Vorsorgevollmacht erteilt. Aufgrund von unberechtigten Anschuldigungen vermögensrechtlicher Art eines anderen Verwandten wurde eine befristete Kontrollbetreuung eingerichtet. Die Kontrollbetreuerin […..]
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