Ist eine erneute persönliche Anhörung der betreuten Person zwingend, wenn der Aufgabenkreis erweitert werden soll?

Der BGH hat mit Beschluss v. 30.08.2023, AZ: XII ZB 186/23 hierzu entschieden:

Das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG (Erweiterung der Betreuung) setzt voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27.1.2016 – XII ZB 519/15).

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