Welche Kosten fallen in einer Betreuung für den Betroffenen an?

Betreuer werden nach Pauschalen bezahlt. Die Höhe der Pauschalen richtet sich danach, welche Ausbildung der Betreuer hat (besondere Kenntnisse abgeschlossene Ausbildung oder Ausbildung an einer Hochschule), ob die betreute Person als mittellos oder vermögend eingestuft ist und nach der Lebensform der betreuten Person.

Das bedeutet, es ist entscheidend, ob die Person zu Hause lebt oder in einer anderen Wohnform, z. B. in einer stationären Einrichtung oder in betreutem Wohnen. Die Höhe der Pauschalen ist zudem zeitlich gestaffelt. Zu Beginn einer Betreuung sind die Pauschalen grundsätzlich höher und verringern sich anschließend pro Jahr bis zum Ablauf von 3 Jahren.

Je nach dem belaufen sich die Kosten, die der Betroffene für den Betreuer aufzuwenden hat im geringst möglichen Fall für das erste Jahr auf 1.341,00 Euro, ab dem 3. Jahr auf 744,00 Euro.

Im höchst möglichen Fall belaufen sich die Kosten für den Betreuer für das erste Jahr auf 3.411,00 Euro, ab dem 3. Jahr auf 2.532,00 Euro.

Hinzu kommen können Gerichtskosten, die in Form von jährlichen Gebühren erhoben werden. Außerdem können gerichtliche Auslagen hinzukommen, z. B. für medizinische Sachverständigengutachten oder Reisekosten des Gerichts für gerichtliche Anhörungen. Der Mindestbetrag beträgt 200,00 Euro. Gerichtskosten fallen an, wenn das Nettovermögen der betreuten Person den Betrag von 25.000,00 übersteigt.

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