Was sind die Aufgaben einer gesetzlichen Betreuung?

Aufgabe der gesetzlichen Betreuung ist die rechtliche Regelung von Angelegenheiten des Betreuten, soweit dieser dazu nicht selbstständig in der Lage ist innerhalb der vom Betreuungsgericht übertragenen Aufgabenbereiche. Diese Aufgabenbereiche können nur einzelne Lebensbereiche des Betreuten umfassen, sie können jedoch auch in großem Umfang angeordnet sein, so dass nahezu alle Angelegenheiten von der Betreuung umfasst sind.

Beispiele:

  • Regelung finanzieller Angelegenheiten (Vermögenssorge)
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post
  • Wohnungsangelegenheiten (Abschluss, Kündigung von Mietverträgen, Wohnungsauflösung)
  • Abschluss v. Heimverträgen
  • Organisation ambulanter Pflege
  • Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden
  • Regelung erbrechtlicher Ansprüche
  • Entscheidung über mit Freiheitsentzug verbundene Unterbringung
  • Entscheidung über mit Zwang verbundene medizinische Behandlung
  • Umgangsregelungen (Entscheidung über Besuchs- und Kontaktverbote)

Die einzelnen Aufgabenbereiche sind dabei jeweils im Betreuungsbeschluss zu konkretisieren und für jeden einzelnen Aufgabenbereich ist eine einzelne Erforderlichkeitsprüfung vorzunehmen.

Die gesetzliche Betreuung umfasst nicht die Übernahme von tatsächlicher Hilfe oder praktischer Betreuung durch den Betreuer. Es handelt sich um eine rein rechtliche Fürsorge zur Regelung der Angelegenheiten des Betreuten. Der Betreuer ist im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche gesetzlicher Vertreter des Betroffenen. Insoweit ist der Begriff der Betreuung leider für viele Menschen immer noch missverständlich.

Natürlich kann persönliche Zuwendung durch einen gesetzlichen Betreuer in vielen Fällen wünschenswert sein, sie gehört aber nicht zu den eigentlichen Aufgaben eines Betreuers.

Der Betreuer ist allerdings dazu verpflichtet, persönlichen Kontakt zu den Betroffenen zu halten und sich laufend einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Anders ist die grundlegende Voraussetzung für jede Betreuung – nämlich ein Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betroffenem aufzubauen – nicht zu erreichen. Nur so ist es dem Betreuer auch möglich, die Kompetenzen und die Wünsche der betreuten Person überhaupt zu ermitteln. Die Kompetenzen und die Wünsche der Betroffenen sind für den Betreuer grundlegende Kriterien zur Erledigung seiner Aufgaben. Grundsätzlich ist der betreuten Person durch den Betreuer nämlich so viel Autonomie und Selbstbestimmung zu belassen wie möglich.

Zentrale Ziele und Aufgaben der gesetzlichen Betreuung sind neben dem Schutz der betreuten Person die Wahrung der Selbstbestimmung (dort wo dies möglich ist), Unterstützung und  Rehabilitation unter Ermittlung und Befolgung der Wünsche der betreuten Person.

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