Wenn Eltern mehrere Kinder gleichberechtigt mit der Vertretung beauftragen möchten, wird oft eine Gesamtvertretungsberechtigung in der Vorsorgevollmacht bestimmt. Das bedeutet, dass die Bevollmächtigten alle Entscheidungen gemeinsam treffen müssen. Dieser Formulierung liegt das zu diesem Zeitpunkt bestehende Vertrauensverhältnis aller Familienmitglieder untereinander zugrunde. In der Regel wird (ohne weitere rechtliche Beratung) zusätzlich mit aufgenommen, dass ein Bevollmächtigter dann allein zur Vertretung berechtigt ist, wenn der andere aus gesundheitlichen Gründen zur Ausübung der Vollmacht nicht mehr in der Lage ist. Viele Vollmachtgeber sind der Ansicht, mit dieser Formulierung alle Eventualitäten abgedeckt zu haben.
Was aber ist die Folge, wenn die Bevollmächtigten untereinander in Streit geraten und eine Zusammenarbeit der Bevollmächtigten deshalb nicht mehr stattfindet?
Auch wenn ein Streit zum Zeitpunkt der Vollmachterstellung unter allen Familienmitgliedern undenkbar erscheint, kann es im Laufe einer ggf. jahrelang auszuübenden Vollmacht erfahrungsgemäß ohne weiteres dazu kommen. Fragen wie z. B. ob ein Elternteil krankheits- und altersbedingt nun doch nicht mehr zu Hause versorgt werden kann, sondern ein Pflegeplatz gefunden werden muss oder Fragen bezüglich der finanziellen Unterstützung eines plötzlich selbst in Not geratenen Kindes können im Voraus nicht geahnte Folgen für den Bestand der Vollmacht haben.
Denn sofern sich einer der Bevollmächtigten weigert, die Vollmacht zusammen mit dem/den anderen Bevollmächtigten weiter auszuüben und der/die Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist/sind, ist eine Vertretung auf der Grundlage einer Gesamtvertretungsberechtigung nicht mehr möglich. Die Folge davon ist, dass sofort aufgrund der besonderen Dringlichkeit eine vorläufige gesetzliche Betreuung eingerichtet werden muss. Das Gegenteil der – vermeintlich – gut durchdachten Vorsorgevollmachtregelung ist damit erreicht. Ob dann immerhin einer der Bevollmächtigen zum Betreuer bestellt wird, ist äußerst fraglich. Die Gefahr, dass diese Situation in eine Berufsbetreuung führt, ist sehr hoch.