Vorsorgevollmacht – Ungeeignetheit des Bevollmächtigten wg. Groll gegenüber dem Vollmachtgeber

Eine Betreuung kann trotz wirksamer Vorsorgevollmacht erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet […..]
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Vorsorgevollmacht – Fragliche Geschäfts(un)fähigkeit des Vollmachtgebers – Sachverständigengutachten mit unterschiedlichem Ergebnis

Rechtsprechung BGH, Beschluss vom 22.6.2022 – XII ZB 544/21 Aus den Gründen: Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Erhebt ein Verfahrensbeteiligter Einwendungen gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen, hat der Tatrichter diese zu berücksichtigen. Dabei ist er auch verpflichtet, sich mit einem vorgelegten Privatgutachten […..]
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Kontrollbetreuer – Geltendmachung v. Ansprüchen gegen den Bevollmächtigten

Aufgabe des Kontrollbetreuers ist es, diejenigen Rechte geltend zu machen, die der Betroffene selbst aufgrund seiner vorliegenden Beeinträchtigung nicht mehr gegenüber dem Bevollmächtigten verfolgen kann. Hierzu gehört auch die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche des Betroffenen gegen den Bevollmächtigten aus schuldhafter Pflichtverletzung. BGH, Beschluss vom 12.10.2022 – XII ZB 273/22

Vorsorgevollmacht und Geschäftsfähigkeit

Um eine Vorsorgevollmacht wirksam erteilen zu können, ist Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers erforderlich. Allerdings reicht es für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit aus, dass der Vollmachtgeber die Bedeutung und Reichweite der Vorsorgevollmacht im Grundsätzlichen erfassen kann. Zur Abwendung einer gesetzlichen Betreuung kann deshalb eine Vorsorgevollmacht auch dann noch wirksam sein, wenn der Vollmachtgeber zu komplizierten Rechtsgeschäften nicht […..]
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Sachverständigengutachten hat ggf. auch zuvor erstattete Gutachten (MDK) miteinzubeziehen wenn sich daraus Hinweise auf kognitive Fähigkeiten ergeben

Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen hat es von Amts wegen nachzugehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Juni 2022 – XII ZB 544/21). BGH, Beschluss v. 02.11.2022, XII ZB 339/22 Im hier zitierten Fall wurde die Frage […..]
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Vorsicht: Reichweite der Beglaubigung von transmortalen Vorsorgevollmachten durch die Betreuungsbehörde ab 01.01.2023

Soweit die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde vorliegt, endet die Wirkung dieser Beglaubigung ab dem 01.01.2023 mit dem Tod des Vollmachtgebers, § 7 BtOG. Durch § 34 BtOG wird klargestellt, dass diese Regelung jedoch auf Bestandsvollmachten keine Anwendung findet. Bestandsvollmachten sind alle Vorsorgevollmachten, die vor dem 01.01.2023 erstellt wurden und vor 01.01.2023 von der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt worden sind. […..]
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Sperre im Innenverhältnis

Im Rahmen der Vorsorgevollmacht sollten die Vollmachtgeber, die sich entsprechend beraten lassen, darauf achten, dass der Berater auch wirklich die Probleme der möglichen Sperre der Vorsorgevollmacht im Innenverhältnis kennt und auch beredet. Eine Sperre im Innenverhältnis hat nach außen natürlich keine Auswirkung. Es kann aber im Innenverhältnis vereinbart werden, dass die Vollmacht erst unter bestimmten Bedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt […..]
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Vorsorgebevollmächtigter – Änderungen im neuen Betreuungsrecht ab Januar 2023

Nach bisher geltendem Recht muss der Bevollmächtigte die Angelegenheiten des Vollmachtgebers ebenso gut (§ 1896 Abs. 2 BGB) wie ein Betreuer erledigen. Mit der Reform des Betreuungsrechts ab 2023 müssen die Angelegenheiten durch den Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können (§ 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB neue Fassung). Damit entfällt die Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vollmacht, wenn der […..]
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Missbrauch von Vorsorgevollmachten

Die Grenzen der Befugnisse eines Bevollmächtigten werden anhand des Inhalts der Vollmacht, der Geschäfts(un)fähigkeit des Vollmachtgebers und ggf. schlussendlich nach der Sittenordnung (§ 138 BGB) beurteilt. Ob Missbrauch vorliegt ist jeweils eine Frage des Einzelfalles und sollte im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung abgeklärt werden. Ein durch eine Bevollmächtigte erteiltes „Leseverbot“ ist rechtswidrig. Ein Verbot „Dokumente zu unterschreiben“ ist grundsätzlich ebenso […..]
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Kontrollbetreuung – Erweiterung des Aufgabenkreises auf „Widerruf der Vollmacht“

Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt und zur Kontrolle des Bevollmächtigten ein Kontrollbetreuer eingesetzt wurde kommt es oft vor, dass der Aufgabenkreis des Kontrollbetreuers erweitert wird, so dass er auch zum Widerruf der Vollmacht ermächtigt wird. Das Ergebnis dieses Widerrufs ist, dass die Vorsorgevollmacht unwiederbringlich vernichtet wird. Dies bedeutet einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff für den Betroffenen. Deshalb kann vor der Erweiterung des Aufgabenkreises […..]
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Konflikte innerhalb der Familie – Schwarze Schafe unter den Bevollmächtigten

Immer häufiger wird uns in letzter Zeit von Betroffenen und Angehörigen darüber berichtet, in welch vielfältiger Weise die Befugnisse aus Vorsorgevollmachten missbraucht werden. Dieser Missbrauch durch Bevollmächtigte findet nicht nur gegenüber den Vollmachtgebern, sondern auch gegenüber den (anderen) Angehörigen statt. Es handelt sich dabei bei Weitem nicht nur um Zuwiderhandlungen in finanziellen Angelegenheiten. Umfassend Bevollmächtigte nutzen ihre falsch verstandene Handlungsmacht […..]
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Beschwerdebefugnis des Vorsorgebevollmächtigten

Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen Beschwerde gegen die Erweiterung der Betreuung um die Befugnis des Kontrollbetreuers zum Widerruf der Vollmacht einlegen. Die trotz des Widerrufs partiell als fortbestehend anzusehende Vollmacht umfasst auch die Befugnis, im Namen des Betroffenen einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde […..]
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Kontrollbetreuung – Schenkungen durch den Bevollmächtigten

Wie jede andere Betreuung darf eine Kontrollbetreuung nur dann eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist. Der Vollmachtgeber hat die Vollmacht gerade für den Fall erstellt, dass er irgendwann in eine Situation kommen kann, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Durch die Vollmacht möchte er die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung vermeiden. Deshalb kann das Bedürfnis nach einer […..]
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Kontrollbetreuermissbrauch

Ein nicht sehr seltener Fall kam auf unseren Tisch im Forschungsinstitut der Kester-Haeusler-Stiftung. Ein Sohn hatte seine Mutter in einem Pflegeheim untergebracht. Alles war perfekt vertraglich geregelt. Sie sollte bis zu ihrem Tod in einem Einzelzimmer bleiben. Nach einigen Jahren, als die Mutter dann mehr dement wurde, empfahl das Pflegeheim, die Mutter in einem Zimmer mit einer weiteren Pflegeperson unterzubringen, […..]
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Widerruf Patientenverfügung / Kündigung eines Vollmachtsverhältnisses durch den Bevollmächtigten

Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf kann entweder durch einen Widerrufsvermerk auf der Verfügung erklärt werden oder durch Vernichtung der Patientenverfügung. Auch durch die Erstellung einer neuen Patientenverfügung wird die ältere außer Kraft gesetzt. Zur Vermeidung von Unklarheiten, welche Verfügung gelten soll, sollte aber auch hier die ältere vernichtet werden.   Die Kündigung einer Vorsorgevollmacht durch den Bevollmächtigten […..]
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Beschwerdeeinlegung durch Bevollmächtigten im Namen des Betroffenen oder in eigenem Namen?

Nach § 303 Abs. 4 FamFG kann der Vorsorgebevollmächtigte im Namen des Betroffenen, also des Vollmachtgebers, Beschwerde einlegen. Falls er in eigenem Namen Beschwerde einlegt, ist fraglich, ob dies zulässig ist. Wenn der Bevollmächtigte nicht im Namen des Vollmachtgebers, sondern in eigenem Namen Beschwerde einlegt, muss das Beschwerdegericht jedoch vor der Verwerfung der Beschwerde als unzulässig zumindest in Erwägung ziehen, […..]
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Vollmachtswiderruf durch Kontrollbetreuer

Wenn dem Kontrollbetreuer der Aufgabenkreis „Widerruf einer Vollmacht“ übertragen werden soll müssen die dafür erforderlichen Feststellungen durch das Betreuungsgericht getroffen werden. Das bedeutet, dass das Festhalten an der Vollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lassen muss. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert, dass grundsätzlich zunächst – […..]
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Vorsorgevollmacht – Strafantragsrecht für den Vollmachtnehmer

Bei der Verfassung von Vorsorgevollmachten sollte dringend auch eine Formulierung aufgenommen werden, wonach der Vollmachtnehmer zur Stellung von Strafanträgen bevollmächtigt wird. Die vor allem vermögensrechtliche Kriminalität gegen Senioren nimmt immer mehr zu. Sie bezieht sich auf ein weites Feld, angefangen bei den berüchtigten „Enkeltricks“ über vermeintliche Unterstützung aus Nächstenliebe in Verbindung mit finanzieller Ausbeutung bis hin zur finanziellen Schädigung jeder […..]
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Betreuerbestellung in Unkenntnis einer wirksamen Vollmacht – Rechtsfolgen

Entgegen der teilweise bestehenden Ansicht ist es nicht so, dass eine wirksam erteilte Vollmacht deshalb automatisch unwirksam wird, weil (in Unkenntnis der bestehenden Vollmacht) eine Betreuung eingerichtet wird. Im Gegenteil – eine wirksam erteilte Vollmacht, die sich auf alle zu regelnden Aufgabenkreise erstreckt, bewirkt, dass eine gesetzliche Betreuung nicht eingerichtet werden muss weil sie aufgrund der Bevollmächtigung nicht erforderlich ist. […..]
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Was ist wichtig wenn eine Vorsorgevollmacht widerrufen wurde?

Wenn eine Vorsorgevollmacht von dem (geschäftsfähigen) Vollmachtgeber oder von einem inzwischen eingesetzten Betreuer widerrufen wird muss der Bevollmächtigte die ihm ausgehändigte Vollmachtsurkunde zurückgeben. Dazu muss er entweder vom Betreuer oder vom Vollmachtgeber am besten schon in dem Widerrufsschreiben unter Fristsetzung aufgefordert werden. Mit der Rückgabe der Vollmacht erlischt die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten, die nach dem Widerruf und zwischen der Rückgabe […..]
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Widerruf Vorsorgevollmacht – Widerruf – Rechtsmittel

Gegen den geplanten Widerruf durch den Kontrollbetreuer – soweit diese Aufgaben in dem Kontrollbetreuerbeschluss enthalten sind – muss der Bevollmächtigte sofort seine Rechte wahrnehmen. Es empfiehlt sich einen Experten zu beauftragen, der eine Beschwerde unverzüglich einlegt. Ganz wichtig ist, dass man bei dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt, damit im gesamten Beschwerdeverfahren, also bis zum Ende des Beschwerdeverfahrens ein […..]
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Unterschied gesetzliche Betreuung – Bevollmächtigung

1. Als gesetzlicher Betreuer (§§ 1896 ff BGB) kann eine Person nur vom Betreuungsgericht eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um eine in einem umfangreichen gerichtlichen Betreuungsverfahren angeordnete gesetzliche Stellvertretung im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise. Dem Betreuer wird durch Betreuungsbeschluss die Rechtsmacht eingeräumt, in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen. Die möglichen Aufgabengebiete und die […..]
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Vorsorgevollmacht – über den Tod hinaus

Wurde die Vollmacht über den Tod hinaus erstellt und hat sie die Form nach § 29 Grundbuchordnung und ist sie notariell beglaubigt worden, dann gilt die Vollmacht unbeschränkt für Nichterben und Miterben auch für Alleinerben. Der Nichterbe, Miterbe und Alleinerbe kann aufgrund dieser Vollmacht Verfügungen im Grundbuch veranlassen. Empfehlenswert ist allerdings, die Erbenstellung zu prüfen – nicht auf die Alleinerbenstellung […..]
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Generalvollmacht

Im Rahmen einer Generalvollmacht tritt der Vollmachtnehmer als Stellvertreter für den Vollmachtgeber auf. Sein Tätigkeitsbereich ist dabei beschränkt im Hinblick auf die Vorsorgevollmacht, da Regelungen im Erbrecht und Familienrecht im Rahmen der Generalvollmacht nicht übertragen werden können. Die Frage der ärztlichen Versorgung, der Heimeinweisung beispielsweise kann nur rechtswirksam in der Vorsorgevollmacht geregelt werden.  

Vorsorgevollmacht und notarielle Beglaubigung

Ist die Vorsorgevollmacht nicht durch einen Notar beglaubigt worden so reicht sie für Grundstücksgeschäfte nicht aus. Zur Erläuterung: Eine Vorsorgevollmacht muss nicht von einem Notar erstellt werden. Eine Vorsorgevollmacht kann auch privat erstellt werden bzw. nach einem Termin bei einem Experten, der sich auf diesem Gebiet auskennt. Es sollte dann, falls der Bevollmächtigte die Immobilie verkaufen soll, auch die Unterschriftsbeglaubigung […..]
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Vorsorgevollmacht – Geeignetheit Bevollmächtigter

Wenn ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten des Vollmachtgebers genauso gut wie ein gesetzlicher Betreuer erledigen kann, ist die Einrichtung einer Betreuung nicht erforderlich. Die Maßstäbe, die an die Geeignetheit des Bevollmächtigten gestellt werden, orientieren sich an denen, die für die Geeignetheit eines Betreuers vorliegen müssen. Das bedeutet, dass von der Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten nur dann gesprochen werden kann, wenn zu befürchten […..]
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Vorsorgevollmacht – Immobilienverkauf

Wenn eine Vorsorgevollmacht den oder die Bevollmächtigte(n) nicht dazu ermächtigt, Immobilien eines inzwischen geschäftsunfähigen Vollmachtgebers zu veräußern (bzw. wenn die Vorsorgevollmacht zwar dazu berechtigten würde, aber nicht notariell beglaubigt wurde) und eine Veräußerung zur Finanzierung von z. B. Heimkosten aber notwendig wird, bleibt den Vorsorgebevollmächtigten nichts anderes übrig, als sich schlussendlich doch an das Betreuungsgericht zu wenden. Es muss zur […..]
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Vorsorgevollmacht / Vermögensauskunft

Auch wenn ein Bevollmächtigter im Rahmen einer Vorsorgevollmacht weitreichend und umfassend berechtigt ist, soll er trotzdem nicht dazu berechtigt sein, in einem Zwangsvollstreckungsverfahren die Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) für den Vollmachtgeber abzugeben. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen der gesetzlichen Betreuung und der Vorsorgevollmacht. Ein gesetzlicher Betreuer ist dazu berechtigt, in einem Zwangsvollstreckungsverfahren für den Betreuten die Vermögensauskunft abzugeben weil er […..]
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