Besuchsverbot – Einstweilige Anordnung möglich

Unter Umständen kann auch im Rahmen einer einstweiligen Anordnung beim
Betreuungsgericht, wenn die entsprechende Eilbedürftigkeit nachgewiesen wird, ein
Besuchsverbot durchgesetzt werden. Empfehlenswert ist es, sich hierzu einen Anwalt zu
suchen, der sich aus diesem Gebiet auskennt, weil das Verfügungsverfahren etwas kompliziert
ist.

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