Unserer Stiftung wurde ein Fall bekannt, in dem es für eine demenzkranke Frau keine andere Möglichkeit mehr gab, als ins Pflegeheim eingeliefert zu werden. Die Tochter, die ihre Mutter bis dahin zu Hause gepflegt hatte, kümmerte sich trotzdem nach wie vor fürsorglich um ihre Mutter, besuchte sie jeden Tag. Der Zustand der Mutter verschlechterte sich in dem Pflegeheim jedoch rapide, plötzlich konnte sie nicht mehr laufen, war eigentlich nicht mehr ansprechbar und völlig teilnahmslos, was ein paar Wochen zuvor zu Hause alles noch möglich war.
Die Tochter erfuhr vom Pflegepersonal, dass ihre Mutter umfangreich mit Medikamenten ruhig gestellt wurde, da sie sich ohne Medikamente „nicht kooperativ“ verhielt, d. h. sich nur schwer waschen ließ, oft im Flur umherlief, sich mit Essen beschmutzte.
Die Tochter wollte allerdings nicht hinnehmen, dass ihre Mutter deshalb so viele Medikamente verabreicht bekam und wehrte sich dagegen. Somit wurde sie für das Heimpersonal so unangenehm, dass seitens des Heimes bei Gericht angeregt wurde, die Tochter könne die Betreuung für die Mutter nicht ordnungsgemäß durchführen, ein anderer, fremder Betreuer müsse bestellt werden. Das Gericht schloss sich dieser Ansicht an, bestellte einen fremden Berufsbetreuer. Dieser sorgte dafür, dass die Tochter keine Einsicht in die Krankenunterlagen ihrer Mutter mehr erhielt und die Tochter musste hinnehmen, dass ihre Mutter, die zeitlebens immer gegen Medikamente eingestellt war, regelmäßig mit starken Medikamenten behandelt wurde. Darüber hinaus wurde von dem Betreuer dann ein Besuchsverbot gegenüber der Tochter ausgesprochen.
Susanne Kilisch
Wiss. Mitarbeiterin