Rechtsprechung zum Vermögenseinsatz bei Behindertentestament in Bezug auf Betreuungskosten

Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreitem Vorerben bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen. Dies deshalb, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind.
OLG München, Beschluss vom 18.1.2019, AZ: 34 Wx 165/18
15.04.2019

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