Nach dem Urteil des BGH, NJW 2017 Seite 2112, können Streitigkeiten über die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht im Schiedsgericht unter Ausschluss der öffentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen werden. Eine derartige Regelung ist unwirksam.
Nach dem Urteil des BGH, NJW 2017 Seite 2112, können Streitigkeiten über die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht im Schiedsgericht unter Ausschluss der öffentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen werden. Eine derartige Regelung ist unwirksam.