Um den Wert einer Immobilie, die im Rahmen eines Betreuungsverfahrens verkauft werden soll, festzustellen, ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens durch einen Sachverständigen in der Regel geboten. Dieses Gutachten wird vom Rechtspfleger in Auftrag gegeben. Es ist aber in Einzelfällen auch möglich, dass Maklereinschätzungen, die die Nachfrage dokumentieren, als ausreichend betrachtet werden. Bei unbebauten Grundstücken kann auch eine Nachfrage bei der Kommune in Betracht kommen.