Vorsorgevollmacht und notarielle Beglaubigung

Ist die Vorsorgevollmacht nicht durch einen Notar beglaubigt worden so reicht sie für Grundstücksgeschäfte nicht aus. Zur Erläuterung: Eine Vorsorgevollmacht muss nicht von einem Notar erstellt werden. Eine Vorsorgevollmacht kann auch privat erstellt werden bzw. nach einem Termin bei einem Experten, der sich auf diesem Gebiet auskennt. Es sollte dann, falls der Bevollmächtigte die Immobilie verkaufen soll, auch die Unterschriftsbeglaubigung erfolgen. Ist dies nicht erfolgt, benötigt der Vorsorgebevollmächtigte eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht. Es wird praktisch in diesem Bereich ein Betreuer eingesetzt. Immer wieder erleben wir es, dass Richter dann nicht den Vollmachtnehmer sondern einen Dritten als Betreuer einsetzen. Wir halten dieses Vorgehen nicht für richtig, weil, wenn in der Vorsorgevollmacht der Vermerk enthalten ist, dass diese auch in dem Fall gelten soll, in den meisten Vorsorgevollmachten der Hinweis erfolgt, dass die Bevollmächtigten auch Betreuer werden sollen. Diese Regelung wird meistens von den Gerichten völlig übersehen.

 

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